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Rechnerischer Schöpfungsbeweis

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Von Roland

Der rechnerische Schöpfungsbeweis zeigt auf, daß der Sprung von der Unorganisiertheit der Materie bzw. von deren einzelnen Teilen zur massiven Organisiertheit einer lebenden Zelle viel zu groß ist, um zufällig geschehen zu sein, und schließt daraus auf eine nicht zufällige Lebensentstehung durch eine schöpferische Intelligenz.

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Darstellung des Sachverhalts

In diesem Artikel wird der Frage nach der Entstehung der Lebewesen nachgegangen, und – daraus schließend – ob es eine Schöpfung und damit einen Schöpfer gibt oder nicht. Das Wirken eines Schöpfer erkennt man immer anhand seines Werkes. Der Gegenstand, welcher in diesem Artikel als mögliches Werk untersucht wird, ist das Lebewesen. Wenn sich der Untersuchungsgegenstand als Werk erweist, ist auch die Schöpfung bewiesen und damit auch ein Schöpfer. Andere Untersuchungsgegenstände, etwa tote Materie oder daraus gebildete Himmelskörper, können kaum als neutraler Untersuchungsgegenstand dienen, da über deren Entstehungsursache gar nichts bekannt ist. Man kann je nach Ausgang der Erörterung jedoch darüber spekulieren, ob auch diese Strukturen künstlich geschaffen wurden, also ein Werk darstellen. Im allgemeinen reagiert der menschliche Verstand im Erkennen von künstlich geschaffenen Strukturen sehr empfindlich. Er erkennt das Wirken von selbst geringster Intelligenz.

Der Mensch stellt sich seit jeher die Frage, wie er ursprünglich entstanden ist. Hierbei gibt es genau zwei Möglichkeiten: Rein zufällig aufgrund der Naturgesetze oder unter Einhaltung der Naturgesetze künstlich geschaffen.

Diese Frage betrifft nicht nur den Menschen sondern die Entstehung jedes Lebewesens. Ein Lebewesen unterscheidet sich von toter Materie dadurch, daß es sich vervielfältigen kann, also Duplikate seiner selbst herstellen kann, indem es nach nicht in allen Details bekannten Mechanismen aus der Umgebung die zur Vermehrung notwendige Materie verarbeitet.

In aller Regel reagiert ein Lebewesen auf unterschiedlichste Beeinflussungen in vielfältiger Form. In aller Regel zeigen Lebewesen eine Zielgerichtetheit, welche dem Aufrechterhalten der lebendigen Struktur dienlich ist. Lebwesen verarbeiten unterschiedlichste Stoffe, welche ihnen Wachstum und Bewegung ermöglichen und immer Energieumsatz und Stoffwechsel, also Umwandlung von Molekülen, beinhalten. Der Energieumsatz äußert sich hierbei teilweise in Umwandlung von chemisch oder atomar gebundener Energie in Bewegungsenergie.

Bereits die allerkleinste Lebensstruktur, beispielsweise ein Bakterium, ist ein extrem komplexer Mechanismus mit gleichzeitig vieltausendfach ablaufenden Einzelmechanismen, welche allesamt untereinander verkoppelt gemeinschaftlich zielgerichtet agieren.

Ein Bakterium stellt gewissermaßen eine gigantische multifunktionale Fabrik enthalten in einem tausendstel Millimeter dar. Viele der internen chemischen Vorgänge laufen mithilfe aktiver Katalysatoren mit Geschwindigkeiten ab, welche die normaler “technischer” Katalysatoren um das millionenfache übertreffen. Diese aktiven Katalysatoren, man nennt sie Enzyme, sind ihrerseits bereits richtige Maschinen, welche für eine ganz spezielle Aufgabe vollkommen optimiert sind. Diese Vollkommenheit der Optimierung zeigt sich, wenn man diese Enzyme leicht abgewandelte chemische Aufgaben abarbeiten läßt. Die Leistungsfähigkeit sinkt dann bereits um einen Faktor 1000 ab. Aber dennoch arbeiten sie 1000 fach schneller, als “herkömmliche” Katalysatoren, welche für dieselbe Aufgabe optimiert wurden.

Es ist bisher nicht gelungen, ein lebendiges System aus toter Materie herzustellen. Es ist nur gelungen, mithilfe bereits lebendiger Strukturen veränderte lebendige Strukturen herzustellen. Zumindest wird dies behauptet.

Die Komplexizität eines Lebewesens kann zu einem Teil in der DNA abgelesen werden. In der DNA ist der Bauplan eines Lebewesens hocheffizient gespeichert. Die DNA besteht aus einzelnen Buchstaben, insgesamt vier Stück, mit welchen der gesamte Bauplan wie in einem Buch definiert ist. Man kann es auch als Computerprogramm ansehen oder einfach als Zahlenfolge. Für ein “normales” Bakterium werden hierfür etwa 4 Millionen Buchstaben benötigt. Wird dieser DNA Code in unser Alphabeth samt Sonderzeichen (7-Bit-Code) übersetzt, ergibt dies bereits einen Text mit 1,14 Millionen Buchstaben. Dies entspricht einem üblichen Roman oder fast den beiden Bänden von “Mein Kampf” (1,6 Mio Buchstaben). Wenn man diesen DNA-Code als reine Dezimalzahl darstellt, welche also die Ziffern 0-9 enthält, hat diese Zahl bereits 2,4 Millionen Dezimalziffern. Allgemein ändert sich die Zeichenkettenlänge bei unterschiedlichen Codes entsprechend log (Zeichenanzahl Code 1) / log (Zeichenanzahl Code 2). Der DNAcode hat 4 Zeichen und der Dezimalcode 10 Zeichen. Daher verkürzt sich die DNA-Zeichenkettenlänge bei Umrechnung in den Dezimalcode um den Faktor 0,6.

Wenn man diese Dezimalzahlkettenlänge kennt, kann man sich auch die zufällige Bildungswahrscheinlichkeit einer solchen “Funktionszahl” rein mathematisch ausrechnen. Eine Zahl im Bereich von 2 Ziffern, 00 bis 99, hat eine Wahrscheinlichkeit von 10^(-2), daß sie auf Anhieb richtig geraten wird. Eine Zahl mit 3 Ziffern, 000 bis 999 hat eine Ratewahrscheinlichkeit von 10^(-3). Eine Zahl mit 1 Million Ziffern hat daher eine Ratewahrscheinlichkeit von 10^(-1000 000).

Da es sich um eine Funktionszahl handelt bedeutet dies, daß der zufällig geratene Code erst dann “funktioniert”, wenn die Funktionszahl exakt getroffen wird. Vorher lautet die “Antwort” einfach: Funktioniert nicht, das Lebewesen ist noch tot. Es ist jedoch nicht bekannt, weshalb der Code noch nicht funktioniert.

Solange die Funktionszahl nicht richtig erraten wurde, kann es auch nicht zu einer wie auch immer gearteten Evolution kommen. Ein neues Evolutionsprodukt besteht letztlich aus einer größeren Funktionszahl. Beim Menschen wäre eine Funktionszahl mit etwa 1,8 Milliarden Dezimalziffern richtig zu erraten.

Ist eine Zahl mit 1 Million Dezimalziffern in “vernünftiger” Zeit erratbar?

Rein mathematisch gesehen ist dies natürlich möglich. Man benötigt hierfür nur genügend lange Zeit. Praktisch gesehen hat man jedoch kaum diese Zeit zur Verfügung. Der einfache Grund hierfür ist, daß die intelligente “Ratemaschine” vorher bereits “kaputt” gehen wird. Oder das Teilprodukt aufgrund einer kosmischen Katastrophe vernichtet werden wird.

Als Beispiel könnte man die angenommene Größe unseres Weltalls heranziehen und jedes Atom darin als Superrechner rechnen lassen. Wenn wir dem atomaren Rechner noch eine Ratefrequenz von 10^15 Hz geben, unser heutiger Laptop ist 1 Mio Mal langsamer, und noch 10^81 solcher atomaren Superrechner annehmen, wird man in 1 Sekunde bereits 10^(15+81) = 10^96 Zahlen durchprobiert haben. Nach 1000 Milliarden Jahren (3*10^19 s)haben wir bereits aufgerundet 10^(15+81+20) = 10^116 Zahlen ausprobiert. Es sind damit die letzten 116 Ziffern der 1 Million Ziffern schon einmal vollständig in allen Kombinationen ausprobiert worden. Oder anders dargestellt, nach dieser Zeit hat man mit einer Wahrscheinlichkeit von 10^(-1000 000 + 116) die Funktionszahl gefunden. Nach der 1000-fachen Zeit hat sich die Wahrscheinlichkeit auf 10^(-1000 000 + 116 + 3) erhöht.

Auch wenn man Experimentierzeit und Rechenraum jeweils um das 10^1000-fache vergrößert, ändert sich an der Nullwahrscheinlichkeit praktisch Nichts: W = 10^(-1000 000 + 116 + 1000 + 1000) ~ 0.

Selbst wenn man noch annimmt, daß es in diesem 1-Millionenstelligem Zahlenraum noch “viele” andere Funktionszahlen gibt, welche funktionieren könnten, ist das Ergebnis immer noch Null. Bei dem offiziell vermuteten Erdalter von rund 10 Milliarden Jahren und bei einem Bakterienfilm entsprechend vielleicht 10 m Dicke rund um den Globus und bei einer Teilungsrate von 3 je Stunde hat es bisher höchstens 10^48 unterschiedliche Bakterien gegeben. Wenn man daher in diesem Zahlenraum 10^100000 mögliche Funktionszahlen vermutet, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit erst auf 10^(-1000 000 + 116 + 1000 + 1000 + 100 000) ~ 0.

Anhand dieser bereits extrem großzügigen Betrachtung erscheint es völlig ausgeschlossen, daß sich “ein paar Atome” in korrekter Weise zu einem funktionierendem Lebewesen zufällig zusammengefunden haben können. Wenn man noch die physikalischen Limitierungen außerdem noch mit in Betracht zieht, wird das Ergebnis nur noch unwahrscheinlicher bzw. kann eine eigenständige Lebensentstehung sogar vollkommen ausgeschlossen werden.

Im Gegenteil weisen viele andere Merkmale auf eine unnatürliche Lebensentstehung infolge einer höchsten Intelligenz hin. So ist z.B. dieser DNA-Code so aufgebaut, daß er Fehler beim Kopieren in hohem Maße ausmerzt. Der Code selbst ist bereits hochoptimiert. Man hat ausgerechnet, daß er unter 1 Million möglichen Code-Konstruktionen mathematisch gesehen bereits der Beste ist. Berücksichtigt man noch die physikalisch/chemischen Erfordernisse, könnte der Code vielleicht als noch optimaler erkannt werden.

Die Evolutionstheorie als Gegentheorie beschäftigt sich wohlweislich nicht mit dem Problem der ersten Lebensentstehung. Sie behandelt nur die angebliche “Weiterentwicklung” dieses ersten Lebens. Jedoch steht selbst diese angebliche Weiterentwicklung vor dem unlösbaren Problem der Weiterentwicklung der “Evolutionszahl”. Diese muß nämlich bei jeder einzelnen neuen oder geänderten Ziffer ebenfalls funktionieren. Dies ist in einem gewissen begrenzten Rahmen bei Bakterien möglich, da sie sich asexuell vermehren können. Daher können zufällige Mutationen, welche nicht lebensvernichtend sind, erhalten bleiben und sich recht schnell vermehren. Unter Milliarden Bakterien gibt es daher bei Milieuänderung mit einiger Wahrscheinlichkeit einige, welche bereits passend mutiert sind. Diese werden sich anschließend bevorzugt vermehren und dann sehr schnell die Oberhand gewinnen. Nach und nach können dank der hohen identischen Individuenausgangszahlen viele weitere neue Mutationen zu noch besser angepassten Individuen führen.

Bei der sexuellen Fortpflanzung ist dies jedoch ausgeschlossen. Weil nur dasjenige Merkmal mit Sicherheit vererbt werden kann, welches beim Partner ebenfalls vorhanden ist. Ein neues Merkmal findet jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Partner, sodaß es in der ersten Generation mit nur 50% Wahrscheinlichkeit vererbt werden kann und dies gilt dann auch für die nachfolgenden Generationen. Aus diesem Grund wird das neue Merkmal nach wenigen Generationen ausgestorben sein. Eine evolutionäre Weiterentwicklung ist daher ebenfalls vollkommen ausschließbar. Das Bakterium bleibt daher immer ein Bakterium, auch wenn es die Anpassmöglichkeit in sich perfekt birgt.

Letzteres beobachten wir auch. Trotz aller “Evolution” gibt es immer noch Bakterien. Und ohne Bakterien könnten die höheren Lebewesen gar nicht existieren. Leben bedingt sich daher wechselseitig und daher kann Leben nur in sehr kurzer Zeit entstanden sein. Die Biene benötigt die Pflanze, welche ihrerseits wieder die Biene zur Fortpflanzung benötigt.

Vielfach wird die sophistische Frage gestellt, wer den Schöpfer geschaffen hat. Diese Frage enthält zwei Behauptungen. Erstens die Existenz eines Schöpfers und zweitens, daß dieser Schöpfer geschaffen worden sein muß. Zumindest die zweite Behauptung ist jedoch durch nichts belegt und daher erübrigt sich eine Beantwortung einer derartigen spekulativen Frage bis zum Beweis der unterstellten Behauptung.

Die Schöpfung ist als Tatsache beweisbar bzw. spätestens mit Vorangegangenem bewiesen. Jedoch kann nicht die Frage beantwortet werden, wer dieser Schöpfer ist. Es kann über den Schöpfer nur gesagt werden, daß er ein ungeheures, unvorstellbares Potential darstellt. Über Ziel und Wille des Schöpfers kann nichts bekannt sein. Hier kann nur spekuliert werden.

Dieser Text entspricht bis hierher etwa 40 000 DNA Buchstaben bzw. einer Funktionszahl mit 24 000 Dezimalziffern.

Die Panspermie und die Größe der Unendlichkeiten

Für die kosmische Strahlung im freien Weltraum wird ein Wert von ca. 10^4 Teilchen/m²s für Energien größer als molekülzerstörend (10^9 eV) genannt. Der Wirkungsquerschnitt eines Atoms liegt in der Größenordung von 10^(-20) m². Dies bedeutet, daß nach einer Reisezeit der Panspermie von ca. 0,3 Mrd. Jahren jedes einzelne Atom einer durch das All reisenden Panspermie wenigstens einmal von einem solchen Geschoß getroffen wurde. Das bedeutet, es kann keine Panspermie aus einer größeren Entfernung als 0,3 Milliarden Lichtjahren herkommen, wenn sie mit Lichtgeschwindigkeit in Bezug auf uns reist. Dies begrenzt bereits die “Reaktorgröße”, in welchem Leben zufällig hätte entstehen können. Nimmt man dagegen eine “normale” Reisegeschwindigkeiten von “nur” 1000 km/s an, schrumpft die Reaktorgröße auf bereits nur noch 1 Million Lichtjahre Entfernung zusammen. Berücksichtig man noch die übliche maximal zulässige Fehlerquote in der DNA, welche bei ca. 1 ppm liegt, verringert sich die Reaktorgröße auf 1 Lichtjahr radialer Entfernung zur Erde. Wenn man noch weitere einzuhaltende Bedingungen einbaut, etwa maximale Aufprallgeschwindigkeit auf die Lufthülle der Erde und die Überlebensbedingungen beim Sturz durch die Atmosphäre, verkleinert sich das Reaktionsgefäß noch weiter. Die im vorherigen Abschnitt bereits unglaublich geringen Wahrscheinlichkeiten einer zufälligen Lebensentstehungen werden daher noch viel kleiner.

Die Schöpfungswahrscheinlichkeit erreicht mit Eins minus Zufallswahrscheinlichkeit genau Eins.

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Quelle: Metapedia/Roland

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天堂鳥(中文字幕)(Birds Of Paradise)

Das erste deutsche Tierschutzgesetz wird am 24. November 1933 verabschiedet

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Das Reichstierschutzgesetz wurde am 24. November 1933 auf Veranlassung der Reichsregierung unter Reichskanzler Adolf Hitler verabschiedet. Es war damit das weltweit erste staatliche allgemeine Tierschutzgesetz.

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Geschichte

Bereits 1927 forderte ein nationalsozialistischer Abgeordneter im Deutschen Reichstag Maßnahmen gegen Tierquälerei und Schächten. 1932 schlug die NSDAP ein Verbot der Vivisektion von Tieren vor. Nach dem Regierungsantritt Adolf Hitlers wurde dann am 21. April 1933 das Schächten unter Strafe gestellt. Das „Gesetz über das Schlachten von Tieren“ vom 21. April 1933 gebot, warmblütige Tiere beim Schlachten vor Beginn der Blutentziehung zu betäuben. Ausnahmen waren nur bei Notschlachtungen gestattet. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Zuwiderhandlungen wurden Geldstrafen oder Gefängnisstrafen von bis zu sechs Monaten Haftdauer angedroht. Das Gesetz trat zum 1. Mai 1933 in Kraft (RGBl. I, S. 203.) und gehörte damit zu den ersten Gesetzgebungsmaßnahmen nach der nationalsozialistischen Revolution. Es war damit das erste reichsweite Gesetz seiner Art.

Reichsmarschall Hermann Göring erklärte das Gebiet um sein Jagdanwesen Carinhall zum Tierschutzgebiet und verkündete im August 1933, dass die unerträgliche Folter und das Leiden der Tiere ein Ende haben müssten und drohte, all diejenigen in ein Konzentrationslager zu schicken, die noch immer glaubten, Tiere behandeln zu können, wie es ihnen beliebe.

Dies veranlasst heutige BRD-Historiker dazu, selbst dieses Gesetz als bloßes Mittel zur „antisemitischen Propaganda“ zu bezeichnen, da es in der Tat auch einen großen Teil der Juden und deren – heutzutage politisch-korrekt gern als „religiöse Tradition“ verharmloste – grausame und niederträchtige Art des Schlachtens, das sogenannte Schächten, betraf. Dass in diesem Zusammenhang die Fakten nicht etwa dem Nationalsozialismus, sondern dem Judentum einen eindeutig bösartigen Charakter bescheinigen, wird heutzutage entweder aus ideologischer Verblendung, oder aus reinem Opportunismus heraus vollkommen ausgeblendet.

Was heutzutage meist unterschlagen wird, ist, dass das deutsche Tierschutzgesetz für die gesamte damalige Welt Pionier- und Vorbildcharakter hatte. In anderen europäischen Ländern, aber auch in Nordamerika, konnten sich Tierschützer und Tierschutzvereine von nun an auf dieses Gesetz berufen, was den weltweiten Kampf gegen Tierquälerei deutlich unterstützte.

Wesentliche Aspekte aus dem Reichstierschutzgesetz sind auch heute noch in den Tierschutzgesetzen der BRD, der BRÖ und der Schweiz enthalten. Allerdings gelten hinsichtlich der Tierquälerei aus „religiösen Gründen“ teilweise weitreichende Ausnahmeregelungen, die vorwiegend dem Judentum, aber auch dem Islam entgegenkommen.

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Adolf Hitler – Friend of Animals

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Tierschutz im Nationalsozialismus

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Quelle: Metapedia


Wie man Desinfo-Agenten entlarvt

Die Goten

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Die Goten waren ein germanisches Volk, welches schon im 4. Jahrhundert vor der Zeitrechnung in den Küstenländern im Süden der Ostsee wohnte, wo sie auch noch im 1. Jahrhundert nach der Zeitrechnung bei Plinius und Ptolämäus unter dem Namen der Guttonen oder Guthones im Osten an der Weichsel erwähnt werden.

Das ost- und westgotische Reich um 523 n. d. Z.

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Herkunft

Die Herkunft der Goten gab immer wieder Rätsel auf. Eine weit verbreitete Annahme ist diejenige, nach der die Goten aus Skandinavien, genauer gesagt dem südlichen Schweden, stammen.

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Geschichte

Bereits um ca. 800 vor der Zeitrechnung zogen Nordgermanen (Goten, Burgunder und Rugier) ins Weichselgebiet. Um 800-500 v. d. Zr. wurde das Prußenland von ihnen in die Gaue Samland, Natangen, Galinden und Sudauen unterteilt.

Ansonsten wird ihrer in der frühen Geschichte nicht weiter gedacht, auch nicht ihrer großen Wanderung südöstlich um die Karpaten herum, bis sie zu Anfang des 3. Jahrhundert im Norden der unteren Donau erscheinen und mit den Römern in feindliche Berührung kamen. Obgleich sie von den späten römischen Geschichtschreibern öfter mit dem Namen der Geten belegt werden, lässt sich hierbei schwer eine Gleichsetzung vornehmen. Es besteht daher die Vermutung, dass die an die untere Donau gezogenen Goten nicht der ursprünglichen Bevölkerung identisch sind, sondern das dann als Goten bezeichnete Volk eine Mischung aus verschiedenen Stämmen darstellen, woran die Geten jedoch Anteil hatten.

Karte der germanischen Völkerwanderung vom 2. bis 5. Jahrhundert

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Zusammenstöße mit Rom

In römisches Gebiet brachen die Goten zuerst 238 n. d. Zr ein. Der römische Kaiser Decius fiel, nachdem sie Thrazien verwüstet hatten, in Mösien gegen sie 251 (das einzige Mal, dass ein römischer Kaiser in einer Schlacht fiel!); sein Nachfolger Gallus erkaufte den Frieden. Aber schon unter Valerian (253-260) begannen ihre Züge zur See, an denen auch andere Völker teilnahmen. Damals wurde auf der Nordküste Kleinasiens Pityus und Trapezunt von ihnen verwüstet. Bei einem Zuge erlitt Chalcedon, Nikomedia und am Bosporus und der Propontis das gleiche Schicksal. Unter Gallienus fuhren sie mit 1.000 Schiffen in den Archipelagus, plünderten Athen, Korinth, Argos,Sparta und verwüsteten das Land.

Im Jahre 263 wurde durch sie der berühmte Artemistempel zu Ephesus zerstört. Noch stärker erschienen sie 269, wo sie ihre Fahrt bis Rhodos und Kreta ausdehnten, dann Mazedonien und Thrazien verwüsteten, bis sie bei Naissus in Obermösien Kaiser Claudius besiegten. Aurelianus trieb sie hierauf über die Donau zurück, überließ ihnen aber 274 Dacien. Von nun an trat ein friedliches Verhältnis ein, indem sich die Goten gegen jährliche Zahlungen ruhig verhielten und Kriegsdienst leisteten.

Erst 321 überschritten sie wieder die Donau. Kaiser Konstantin schlug sie damals zurück; auch rächte er später die Hilfe, die sie dem Licinius gegen ihn geleistet, durch einen Einfall in ihr Land. Er schloss Frieden mit ihnen, wie später Valens 369, nachdem dieser sie, weil sie seinen Gegner Procopius unterstützt, von 367 an bekämpft hatte.

In diesen Zeiten begann das Christentum, und zwar die Lehre der Arianer, bei ihnen zuerst unter den germanischen Völkern Wurzel zu fassen. Um 370 übertrug Bischof Ulfilas die Bibel in ihre Sprache, für welche er zuerst ein Alphabet schuf. Er erwarb sich dadurch um die Verbreitung und Befestigung des Christentums bei seinem Volke wie um dessen Bildung und Gesittung unvergängliches Verdienst.

Zwei Teile des gotischen Volkes treten seit dieser Zeit hervor: die Terwingen oder Westgoten (Wisigoten) mit dem Nebenvolk der Thaifalen, das sie später auch nach Gallien begleitete, von der Donau bis zu den Karpaten und dem Dniestr über das östliche Ungarn, Siebenbürgen, die Walachei, Moldau und Bessarabien ausgebreitet, und in der Ukraine zwischen Dniestr und Don die Greutungen oder Ostgoten (Austrogoten).

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Westgoten

Die etwa 100.000 Westgoten (darunter etwa 25 Tausend Krieger) zogen nach Italien. Um 409 verhandelte der Westgoten-Führer Alarich mit Kaiser Honorius, der die Westgoten nicht im Lande wollte. Es kam zu keiner Einigung und im August 410 begann der Angriff und die Belagerung Roms.

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Ostgoten

Der König der letzteren, Hermanrich, aus dem Königsgeschlecht der Amaler herrschte über beide Teile, und weit ins Innere Russland hinein waren ihm andere heidnische und finnische Völker unterworfen, als sein gotisches Reich bald nach 375 durch den furchtbaren Andrang der Hunnen zertrümmert wurde. Hermanrich, 110 Jahre alt, tötete sich selbst; sein Sohn Hunimund unterwarf sich den Hunnen und bekämpfte mit ihrer Hilfe einen Gegenkönig Winithar, welcher in der Schlacht fiel.

Theoderich dem Großen gelang es schließlich, die Herrschaft über Italien zu erringen und dort für einige Jahrzehnte ein Reich der Ostgoten zu errichten.

Das Grabmal Theoderichs des Großen in Raben

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Krimgoten

Bei den Krimgoten handelte es sich um eine ostgotische Restbevölkerung, die während der Völkerwanderung nicht nach Westen an die Grenzen des Römischen Reiches zog, sondern auf der Krim in den sog. Gotenburgen verblieben. Der Adler war das Zeichen der Goten. Bis in die Neuzeit herein sollen sie ihre Sprache erhalten haben, wenn sie sich jedoch auch zum Teil schon mit den dort siedelnden Krimtataren verschmolzen hatten.

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Gotische Sprache und Schrift

Die gotische Sprache ist der Nachwelt durch die Wulfila-Bibel, wo Teile der Bibel ins Gotische übertragen wurden, überliefert. Das Besondere ist hierbei, dass der Verfasser Wulfila, wohl ein Halbgote, dafür eigens eine neue Schrift entwickelte, die eine Mischung aus dem lateinischen, griechischen sowie dem Runenalphabet darstellte. Da es die einzige Überlieferungsform ist, ist die Sprache sehr einheitlich, es gibt im Gegensatz zu anderen germanischen Sprachen keine Mundarten, wo die Wörter in der Schreibung und Lautung abweichen können. Man geht jedoch davon aus, dass West- und Ostgoten sich gegenseitig verstanden, da der Codex Argenteus, die bekannte Abschrift des Textes, im Besitz des Ostgotenherrschers Theoderichs des Großen war, während der Verfasser Wulfila aus dem Gebiet der Westgoten stammte. Das Gotische zeigt (die Übersetzung entstand im 4. Jahrhundert) eine sehr frühe Form einer germanischen Sprache, weshalb sie für die germanische Sprachwissenschaft von großer Bedeutung ist, wenn es etwa darum geht, voralthochdeutsche oder urnordische Sprachstufen zu rekonstruieren.

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Nachwirken

Nationale Gotenbegeisterung und politische Einordnung

Die Goten sind wohl derjenige Stamm der Germanen aus der Völkerwanderungszeit, der den größten Nachruhm besitzt, so besaßen sie auch Jahrhunderte nach ihrem Austritt aus der Geschichte noch immer eine starke Faszination.

Schweden

In Schweden etwa bildete sich, als das Land zur europäischen Großmacht aufgestiegen war, der sogenannte Götizismus heraus, bei der die Schweden als Nachfahren der Goten angesehen wurden bzw. die Goten als Auswanderer aus Schweden. Zeitweilig trug der schwedische König auch offiziell den Titel „König der Schweden, Goten und Wandalen“, womit neben den Goten auch der Stamm der Wandalen politisch aufgegriffen wurde. Die drei im heutigen schwedischen Staatswappen enthaltenen drei Kronen sollen – so die Ansicht der Heraldiker – die Herrschaft über die drei genannten germanischen Völker ausdrücken. Im heutigen Schweden besitzt der Götizusmus nur noch wenig Nationalcharakter und ist zu einer rein wissenschaftlichen Frage geworden. Die südschwedische Stadt Göteborg wird bis heute im Deutschen Gotenburg genannt.

Spanien

Auch in Spanien wurden die Goten während der Reconquista ein bedeutender Bezugspunkt. Der „gotische Spanier“, dessen Blut unverfälscht geblieben sei, stellte hierbei den Gegensatz zu den als fremd empfundenen maurischen Mohammedanern als auch den Juden dar. Auf den Kanaren bezeichnet der Ausdruck godos heute eine abwertende Bezeichnung gegenüber den Festlandspaniern.

Deutschland

Besonders in den deutschen Gebieten, wo eine besonders starke Begeisterung für das Germanische gegeben war, wurden die Goten sehr geschätzt, was sich etwa am Werk Felix Dahns („Ein Kampf um Rom“, „Gotentreue“) zeigt. Theoderich der Große besitzt eine Gedenktafel in der Walhalla, der einzige gotische Papst Bonifatius II. wird gemeinhin als erster deutscher Papst gesehen.

Nach dem erfolgreichen Polenfeldzug wurde etwa die Stadt Gdingen nahe Danzig 1939 in Gotenhafen umbenannt, um an die einst dort siedelnden Goten (bzw. einem Teil deren Vorfahren) zu erinnern. Im Kontext von Überlegungen innerhalb der SS, ob eine Ansiedlung Deutscher auf der Krim machbar sei, kam auch der Name Theoderichshafen für eine mögliche Umbenennung Sewastopols für die Zeit nach dem angestrebten Endsieg in Betracht.

In der deutschen Sagenlandschaft hat der Ostgotenkönig Theoderich der Große, der Begründer der Gotenherrschaft über Italien, in Form des Helden Dietrich von Bern Eingang gefunden, wenngleich zwischen historischer Persönlichkeit und Sagengestalt markante Unterschiede bestehen.

Die Deutsche Schrift wird oftmals (was jedoch unzutreffend ist) auch als gotische Schrift bezeichnet.

Die französische Bildergeschichte „Asterix bei den Goten“ karrikatiert mit den Goten die Deutschen.

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Gotik und Gothic

Die Bezeichnung „Gotik“ für einen im Hochmittelalter aufgekommenen Baustil leitet sich ebenso von den Goten ab, wenn diese an sich auch nichts mit dem ursprünglich aus Nordfrankreich (etwa Reims) stammenden Stil zu tun haben. Der Begriff wurde während der Renaissance von den norditalienischen Intellektuellen geprägt, die für die gotische Baukunst kein Verständnis hatten und es als trist sowie barbarisch sahen. „Gotisch“ stellte hierbei eine Abwertung dar, den germanischen Völkern des Nordens wurde im Gegensatz zu den südlicher siedelnden Germanen die Fähigkeit, bautechnisch Großes zu vollbringen, abgesprochen. Erst im Laufe der Zeit wandelte sich der schmähende Begriff zu einem positiven, heute gilt die Gotik wegen dem Eindruck eines schwebenden Raumes als äußerst kunstvoll.

Von der Gotik leitet sich wiederum der Begriff Gothic ab, der zuerst für Schauerlitatur verwendet wurde („gothic novel“), in der gotische Bauwerke oftmals nächtliche Schauplätze von unheimlichen Handlungen waren. Hierbei lässt sich erkennen, dass zu diesem Zeitpunkt eine gewisse Faszination von der gotischen Bauweise ausging.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde der Begriff „Gothic“, abgeleitet von der literarischen Bezeichnung, auf eine gesellschaftliche Subkultur übertragen, in der eine starke Faszination für das Dunkle und die Vergänglichkeit vorherrschte. Wenngleich diese Gothic-Szene nichts mit den Goten selbst zu tun hat, lebt ihr Erbe im Begriff fort.

Innenansicht des Kölner Doms, einem Musterbeispiel der Gotik

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Zitat

“Die Tatsache, daß Geheimlehre notwendig war und auch heute tatsächlich noch besteht, denn obwohl die letzten Geheimnisse vor aller Augen liegen, leugnen sie gerade die Gelehrten, ist ein Beweis für die alte Dreiteilung in „Götter”, „Goten” und „Köter”. Sie gilt heute noch. Erberinnern über frühere Zustände der Erde, Flutsagen, Eiszeiten usw. ist nur dem Goten angeboren. Arisch entseelte, allzu vermenschlichte, sei es im Geistigen oder Körperlichen, Untermenschliche mit Affenblut Zersetzte kennen kein Erberinnern und leugnen es darum auch. Sie müssen sich dafür alle dreißig Jahre auf neue Theorien verlassen bei ihren ‚wissenschaftlichen‘ Vorstößen in die Vergangenheit. Übrigens, wer allen Geheimlehren auf den Grund kommen will, muß deutsch verstehen, sehr gut deutsch verstehen, weil der Schlüssel zu allen Geheimlehren in der arischen Ursprache, die lange die Geheimsprache der arischen Priesterschaft blieb, gegeben ist, dem das Deutsche als ihre älteste Tochter noch am nächsten steht. Es ist leicht, Intuition, Eingebung, Erberinnern, aus dem unser ganzes Wissen, eigentlich ein Wieder-und-immer-Wieder-entdecken, besteht, zu leugnen, wenn man sie nicht hat, oder nur in geringem Maße […] Wer sich unnatürlich vorredet, das gibt es nicht, wird niemals Gedankenwellen einfangen. Alles Wissen ist Erberinnerung, sagt Platon!“

- Rudolf John Gorsleben, Hoch-Zeit der Menschheit, Koehler & Amelang, Leipzig 1930 -

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Quelle: Metapedia


Gas chamber temperature

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In this article, the gas chamber temperature is determined with Zyklon B mass gassings based judicially known witnesses and forensic investigations of Zyklon B in conjunction with other, well-known material data according to size by scientific methods approximate. 

In the context of mass destruction by means of gas chambers as part of the Holocaust, the gas chamber temperature has not yet been sufficiently explored in Zyklon B mass gassings in the past, neither of revisionist side nor from the anti-revisionist side. The gas chambers in which using the agent Zyklon B insecticide million Jews were gassed, symbolize the Holocaust than any other feature. Therefore, it is necessary to examine what is happening in these gas chambers as accurately as possible.

Unfortunately, the gas chamber operating temperatures are handed down regarding any specific records or test results. However, there are numerous traditions about the killing times in the gas chambers of various post-war court case, such as of Rudolf Hoess in the Nuremberg trials. For these testified only a few minutes long kill times, the operating temperatures of the gas chambers are reconstructed by applying scientific methods approximate.

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Physical methodology

Generally, the release rate of the hydrogen cyanide from the insecticide Zyklon B is dependent on the ambient temperature. To determine the gas chamber temperatures each testified lying only in the range of minutes killing time is used. Depending on the testimony result from the gas chamber temperatures of 1000 ° C to about 20000 ° C.

The following considerations apply to the two gas chambers in Auschwitz Birkenau, which are attested in the crematoria II + III. Since the gas chambers are destroyed and not even sure if the destroyed structures actually correspond to the state of the previous gas chambers and whether the known ruins at all represent the gas chambers, must for the purpose of further evaluation almost exclusively recognized by the history and the Holocaust Research testimonies be used.

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Main conditions to determine the gas chamber temperatures

From the Holocaust research is known well attested and recognized as common knowledge:

  1. The physical properties of Zyklon B (bulk density, hydrocyanic acid, diatomaceous earth carrier medium,           thermal conductivity, specific heat)
  2. The technical means by which the Zyklon B was introduced into the gas chamber (wire mesh columns,               “Partie Mobile”, wire mesh insertion device) [2]
  3. The approximate amounts Zyklon B, which are used for gasification (ranging from about 1, or even from 4 to       10 kg)
  4. The approximate coverage density of the gas chamber (4-30 persons per square meter)
  5. The time at which the door was opened again (<10 to 30 minutes)
  6. The killing times (presently up to 20 minutes by a majority well attested focal point in 2-3 minutes)

Of these 6 points going into the study of the gas chamber temperature only the physical properties of Zyklon B and the design dimensions of the part “Partie Mobile” and the killing of time (points 1, 2, 6).

The other points are of interest only to the definition of the constraints. This includes in particular the door opening times as a control parameter.

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Derived constraints

  1. Dead can not be killed. This seems to be superficially banal, but is important in this context. This means namely that the release of toxic gas must have been completed no later than the time of death. The release of toxic gas may have been indeed completed before the time of death. But any release of toxic gas after the death would have been not only futile but would also have the Verfahern delayed unnecessarily. One would have actually tried to make dead yet more dead, than they were there anyway.

  2. If poison gas is released, the poison gas effect is not extinguished upon termination of the release of toxic gas. The poison gas effect is only off when no poison gas in the air is gone. It follows that must have been free from poison gas to the door opening time of the room.

From the first condition gives the essential requirement that the gas chamber temperature must have been so high that the time of sacrifice, all cyanide must have been vaporized at the latest. More precisely: the container surface temperature must have been so high that the existing in the container hydrocyanic acid to evaporate within the time of sacrifice. In a container, liquid can be converted to gas only by evaporation, but not significantly by evaporation.

This also means that even in a fictional extra heating of the Zyklon B container (“Partie Mobile”) this film temperature must be reached. So it does not matter whether the container has been heated by the gas temperature chamber or by a separate energy source. In both cases, the surface temperature of the container must be identical. In the case where the canister is done by heating the gas chamber temperature, as has been testified of course, the gas chamber temperature must have been greater than the corresponding surface temperature of the container. How much bigger can only be estimated approximately.

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Identifying the necessary container surface temperature / gas chamber temperature

First, a summary graph which illustrate the correlations. Shown is a portion of the cross section through the Zyklon B containers “Partie Mobile”. The viewing limit is the green outer container sheet dar. links which are shown the ratios of the environment, particularly the red temperature profile in sheet metal container nearby. It can be seen thereby that initially the air temperature is substantially constant and sharply decreases in vicinity sheet. Between ambient air and the plate surface so there is a temperature difference.

This temperature difference is decisive for the magnitude of the external heat transfer. 

Then you see a small drop in temperature within the green sheet. This is caused due to the thermal resistance of the sheet. The greater the flow of heat is, the greater is this temperature drop. Then you can see a steep drop in temperature during the transfer of energy through the already cyanide “dried” diatomaceous earth granules. Then, the region where the hydrogen cyanide is still contained in diatomaceous earth granules in liquid form and it can be seen that the temperature is constant in this area is.

This is because, as the hydrogen cyanide in the liquid state can not be heated above their boiling point. All energy that is supplied to the hydrogen cyanide in the liquid state at the boiling point, only the conversion of the hydrogen cyanide in liquid or vapor in the gas is used. The required heat of vaporization is about 44% of the water at the boiling point of water.

It can be seen that in the end two large temperature differences may occur: an outer and an inner temperature difference.

Initially, only the inner portion of container sheet is considered to liquid front. We’ll look at the heat energy, which had to be expended up to the point where just the last cyanide is just evaporated.

Using the spent heat energy which has passed through the layers in a given time, considering the heat resistance required for this purpose, the surface temperature of the container can be determined.

The individual supplied heat energy were then, based on 1 kg of Zyklon B and the temperature difference of 1 K between plate temperature and the boiling point of hydrogen cyanide:

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Temperaturverlauf = temperature profile
Gaskammer = gas chamber
Behälterblech = container sheet
Trockenes Granulat = Dry granules
Nasses Granulat = Wet granules
Zyklon B Behälter = Zyklon B container
Innen = inside

Datei:Metatopf24.11.png

This image shows a cross section through the part “Partie Mobile” in order to make the heat flux and the temperature profile through the Zyklon B granules understandable. As long as the hydrogen cyanide is unvaporized, it may be heated as well as in water at most up to the particular boiling point. Initially there was everything in the picture granules “blue”, so liquid. There was therefore a high heat flux, which was allowed to evaporate very quickly the cyanide. This caused a progression of blue front facing right and the temperature gradient, which is decisive for the heat flux is reduced. Therefore, the evaporation rate decreases with increasing drying. Initially, the whole pot was heated to ambient temperature (ie, cold). At the end, when the blue front has just ceased to exist, so all cyanide has evaporated, heat total supplied by 1 The green sheet to full temperature difference (dT) to heat 2 The dry granules by an average of half the temperature difference (dT / to heat 2) 3 to evaporate the hydrogen cyanide (heat of vaporization) 4 The vaporized hydrogen cyanide gas also still slightly warm (maybe 1/5 of dT, uncertain).

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Heating of the iron sheet on the then prevailing sheet temperature

Q1 = s * cp * rho * F

s = sheet thickness estimated 0.0005 m (0.5 mm)

cp = 449 J/kgK

rho = 7874 kg/m³

The surface F results from the Zyklon B bulk volume and bulk floor area of the part “Partie Mobile”. The bulk volume is 0.00361 m³ / kg. The bulk ground floor space (0.15 m) ^ 2 – (0.1 m) ^ 2 = 0.0125 m². This results in a filling height of 0.00361 m³ / kg / 0.0125 m = 0.2888 m / kg. The heat transfer surface area of the square container is then for 1 kg of Zyklon B (1 kg hydrogen cyanide)

F = 4 * 0.15 m * 0.2888 m/kg = 0.1733 m²/kg

is therefore

Q1 = 0.0005 m * 449 J/kgK * 7874 kg/m³ * 0.1733 m/kg = 306.34 J/kgK

Heating of the dry granules

to half the internal temperature difference between the plate temperature and hydrocyanic acid boil temperature . The hydrocyanic acid is absorbed in Zyklon B in 1.22 kg dry diatomaceous earth granules. Diatomaceous earth having a specific heat of 879 J/kgK. Accordingly, a quantity of heat has to be supplied from (based on metal temperature):

Q2 = 1/2 * 1.22 * 879 J/kgK = 536.18 J/kgK

The heat of vaporization of the hydrogen cyanide

amounts to 996 J/g Therefore is

Q3 = 996 000 J/kg

Heating the resulting hydrogen cyanide vapor

on a not precisely known temperature, which will be somewhere between sheet temperature and Hydrocyanic acid boil temperature. For this purpose, it is proposed as a realistic calculation value is 1/5 of this temperature difference. This would mean that the hydrocyanic acid gas having a temperature Tsiede + 1/5 * (Tblech – Tsiede) flows from the container. However, since this value is uncertain, instead of the fifth and 0 is assumed. This value can therefore be neglected if you want to specify a minimum plate temperature.

Q4 = 1/5 * cp

cp = 2000 J/kgK

Q4 = 400 J/kgK

This results in a all of the supplied heat quantity

Q at a temperature difference between the plate temperature and Hydrocyanic acid boil temperature of dT for 1 kg of Zyklon B

Q = dT * (Q1 + Q2 + Q4) + Q3

Q = dT * (306.34 J/kgK + 536.18 J/kgK + 400 J/kgK) + 996 000 J/kg

or summarized for 1 kg of Zyklon B:

Q = dT * 1242 J/kgK + 996 000 J/kg

The average specific heat output during the evaporation time is then

N [W/kg] = Q / evaporation time [s]

and the mean specific heat output is related to the surface

N [W/m²] = Q / (vaporization time [s] * F)

How big dT must now be actually so that cyanide can be vaporized, can not be specified directly. But you can set up a formula from which will indicate what

Time required for the gasification

is needed to vaporize the hydrogen cyanide for a given temperature difference dT between the sheet metal and cyanide. For this purpose, the thermal conductivity of the dried diatomaceous earth granules is only needed. This is itself dependent on the temperature and is

lambda = (0.08 + 0.00015 T/°C) W/mK

Since the dried granulate is located in the middle at half the temperature difference = 26 °C + dT/2 is then taken for T and effective.

Then, the formula, with the Zyklon granules layer thickness d according to the design data of the part “game Mobile” 25mm, that is 0.025 m:

Time = heat per area / temperature difference * Heat Resistance / 2

Time = (Q / F) / (2 * lambda / d * dT)

Time = ((dT * 1242 J/kgK + 996 000 J/kg) / 0.1733 m²/ kg) / (2 * (0.08 + 0.00015 * (26 ° C + dT / 2)) J/smK / 0.025 m * dT)

or as pure numerical value equation:

Time [s] = ((dT * 1242 +996000) / 0.1733) / (2 * (0.08 +0.00015 * (26 + dT/2)) / 0.025 * dT)

and further summarized:

Time [s] = (7187 + 5747000 / dT) / (6.4 +0.012 * (26 + dT/2))

or

Time [min] = (7187+5747000 / dT) / (384 + 0.72 * (26 + dT/2))

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Results

This results in the following surface temperatures, these evaporation times, all of which are within the witnessed killing time range:

860 °C: 1200s = 20 minutes

1500 °C: 711s = 12 minutes

3000 °C: 371s = 6.2 minutes

6000 °C: 191S = 3.2 minutes

9000 °C: 129S = 2.1 minutes

20000 °C: 59s = 1 minute

For comparison, some low surface temperatures:

150 °C: 120 minutes, ie two hours evaporation time.

281 °C: 60 minutes, so 1 hours evaporation time.
The calculated evaporation times correspond to at least the kill times.

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(Optimum amount of Zyklon B and required gas chamber temperature
for the gasification of 1,800 Jews depending on the killing time in crematorium 2 Birkennau
at 1 mgHCN / kg lethal dose. To the time of death, the entire amount of hydrogen cyanide
is evaporated.
)
(Minuten Tötungszeit = Minutes killing time)

Datei:OptimaleVergasungsparameter1800J.PNG

In this calculation, an average weight of 60 kg/Jew was provided, and an effective lethal dose of 1 mgHCN/kgBodyWeight. In this case, a reduction of 1 mgHCN/kgBodyWeight per hour was required. This becomes significant only noticeable at the longer kill times. For the calculation it was assumed that the Jews radiate “cold”, so shield the Zyklon B gas chamber container before the general radiation to 50%. Further, the respective temperature difference between the container surface temperature and the boiling point (25.7 ° C) of the hydrogen cyanide has been adopted for the HCN gas heating 1/10. The used Zyklon B amount was chosen so that at the relevant time of sacrifice, the entire amount of cyanide was just vaporized, so there was no risk, needless to waste the scarce Zyklon B. When breathing performance 1 m³/hour Jews was adopted. The testified amounts of warehouse manager Hoss in the range of 6 kg of Zyklon B (and sometimes even two doses more in bad weather) for 1500 Jews suggest that one has gassed at sufficiently present Zyklon B at temperatures in the range of 80000 ° C, which the killing times “immediately” and “immediately” can be explained. The findings of the revisionists couple Bailer that generally only very small Zyklon B quantities were used and are therefore find no significant gasification residues longer be fully confirmed by the calculation.

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(Optimum amount of Zyklon B and required gas chamber temperature
for the gasification of 1800 Jews depending on the killing time in crematorium 2 Birkennau
at 1 mgHCN/kg lethal dose. To the time of death, the entire amount of hydrogen cyanide
is evaporated.
)
(Minuten Tötungszeit = Minutes killing time)

Datei:OptimaleVergasungsparameter1800J2min.PNG

Because the testimony of Rudolf Hoess warehouse manager with respect to the quantities used Zyklon B (6 kg of Zyklon B, sometimes even 2 or 3 doses more, depending on weather) above killing time representation was also still required. It includes the time of sacrifice, the “instantaneous” and “immediately” to 2 minutes. Of course, the influence of the weather does not play a role in the height of the gas chamber temperature. But the changes in the weatherfeeling can certainly be reflected in the consumption of Zyklon B.

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Experimental verification

Apart from the purely mathematical determination of the gas chamber temperatures, there is also the possibility of its simple experimental verification, which can be practiced by anyone in a matter of minutes with a budget and a thermometer. While this verification option is not exact, however, proves the approximate accuracy of the above gas chamber temperatures. Thus, ultimately, the possibility of gasification is even proved experimentally. In the commemorative publication “The mug of beer and the Holocaust” [3] the experiment and its evaluation is presented in an easy to understand.

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From the physical methodology resulting conclusions

In this analysis, the Zyklon quantities, the toxicity of cyanide, victim numbers played during gasification, gas chamber size, number of roof openings and feasibility no role, as was expected only with specific values (reference 1 kg Zyklon B). The gas chamber temperatures were, of course, especially at the low temperatures still much higher than the calculated sheet surface temperatures. We can therefore say that the Jews were gassed always above 1000 °C gas chamber temperature, since the longest time of sacrifice was witnessed by 20 minutes only in exceptional cases (perhaps during the high heating or during cooling of the gas chamber).

According to testimony from camp physician Dr. Horst Fischer [4], which oversaw the mass gassings, the occurrence of death usually occurred within 2 to 3 minutes. According to the above physical methodology this results in gas chamber operating temperatures of 6000 °C to 9000 °C. Although these temperatures can be doubted by several hundred degrees up or down, but the basic temperature level can not be refuted.

It must therefore be assumed that the Jews after the killing with the help of the undisputed highly toxic cyanide “usual” at the 9000 °C gas chamber temperature have been transferred within a few seconds after her death in the gaseous state, were so gassed sense of the word after. With Document 3311-PS of the Polish government provides the winning tribunal on that in Treblinka “evaporates” hundreds of thousands of Jews were. The VS-lead plaintiff, Robert Jackson, accused the Germans of having a ‘newly invented device’ is used, with the near Auschwitz on the spot 20000 Jews were ‘vaporized’ in a way that left no traces. Due to the usual testified occupancy densities of around 7-8 Jews per square meter (equivalent to 1500 Jews for the 210m ² large gas chamber) lie in the basis of 4 Apertures a 0.5 m² amazingly high gas chamber pressures. After all, were then within, for example, 13 seconds generates 90 tons of Jews gas that could escape simultaneously through the Zyklon-B insertion openings at this time. This happened at a constant gas chamber pressure of about 60 bar and multiple speed of sound.

Due to the mixing of the gas mass thus produced volume (90000 kg) with the relatively low prussic acid quantity (eg 6 kg) was the gas chamber to be filled after these 13 seconds with new victims, as the cyanide concentration was diluted in the meantime to dangerous low levels. In addition, one minute, the gas chamber was at these high temperatures alone by the strong convection cooling through the mail slot even without special ventilation devices in probably adequately ventilated.

It is understood that a technology was necessary for these amazing benefits, which is completely unknown and unimaginable nowadays. There are no materials which are solid or liquid even at 6000 °C. Any material can exist at such temperatures at ambient pressure only in the gaseous state.

Only the testimony of the postwar trial of the only few minutes long kill times give us the evidence or prove even clear that at that time the offender must have dominated such incredible technologies during the Nazi era. Six million Jews testify to this.

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Virtual reconstruction of the gas chamber with wire mesh columns

Miklos Nyiszli and David Olère: As part of the educational project of a Brazilian history teacher, a film with virtual reconstruction equipped with wire mesh columns gas chambers on the basis of sources Pressac (“Technique and Operation of the Gas Chambers of Auschwitz”) was born. The wire mesh columns are to see at the position between 0:30 to 1:00 min in the movie.

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The importance of the wire-mesh columns for the Holocaust is emphasized here

Holocaust-Deniers

Holocaust-deniers reject that these columns even existed. The convergence of this evidence, including the compelling testimonies giving details before corroborating documentary evidence was unearthed, is ignored.

Kula’s and Tauber’s depositions describing the “wire-mesh insertion devices,” decades before the corroborating documentary evidence was discovered in the archives, cannot be explained away. Houstek/Erber’s description of the same devices, also before that evidence was discovered, is also a powerful corroboration.

Deniers will likely argue that the minor differences in their descriptions mean we should ignore them. But should we really expect to find identical accounts? The prisoners gave their descriptions months after the fact; the perpetrator, 35 years later. That may account for some of the difference. Just as importantly, we do not know if the Nazis in charge of the gassing operation tried slightly different types of equipment from time to time.

Indeed, if all three descriptions were exactly alike, we might suspect that the later account was copied from the earlier ones. Because they are not, we know that here are three separate eyewitnesses to these items.

Holocaust-deniers reject the validity of the aerial photographs, claiming that the four dark spots on the roof of each gas chamber were retouchings added by the CIA or some other conspiracy. John Ball, who has no expertise in interpreting aerial photographs, suggests either that hypothesis or, alternatively, that the dark spots were flowerpots sitting on each gas chamber.

The objects shown on the roof in the ground photo, say some deniers, are ordinary boxes of construction material.

Deniers also claim that there is no evidence of four holes in the roof of each gas chamber. Because the chambers were dynamited in an attempt to hide evidence of mass murder from the approaching Soviet army, the roofs have collapsed and it is difficult to tell in the rubble what is a hole and what is not. Later this year, an essay on this website will address this question in detail.

Finally, Holocaust-deniers intentionally confuse the solid support columns for the gas chamber roof with the wire-mesh columns. As obvious evidence of their crimes, the latter would have been removed by the Nazis from the gas chambers before they were blown up. Ludicrously, deniers show photos of the solid columns as proof that the wire-mesh columns never existed.

Such feeble attempts to rewrite history do not stand. [2]

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From the van Pelt reports, citations to the wire mesh columns:

“The pages of this column, who went through the roof, were of heavy wire mesh. Within this network, there was an even finer mesh and in a third, very fine mesh. In this last case there was a removable mesh liner, which was pulled from a wire to get the [Zyklon] pellets from which the gas had evaporated.”

“The ceiling of the gas chamber was supported by concrete pillars, which were arranged in the center of the room lengthwise. Four more, two were on each side on the sides of these pillars. The sides of these columns, which ranged through through the roof, were of heavy wire mesh. In this network, there was another finer mesh and in a third, very fine wire mesh. In this last wire cage there was a removable sleeve to get the pellets from which the gas had evaporated.”

“Tauber’s testimony is undoubtedly the most important document on the destruction process, which was created immediately after the war. It is essentially confirmed by contemporary statements Jankowski and Dragons, and by the later drawn up memories of Filip Müller.”

“It is very unlikely that Filip Müller’s memories of Tauber’s testimony were inspired or influenced.”

“Among other things, shower dummies were in the locksmith produced, which are then installed in the gas chambers as well as lattice pillars through which you einschüttete the content of the Zyklon rifles in the gas chambers. These pillars were about three feet high. Their diameter was perhaps 70 cm. Such pillars consisted of three superimposed clips wire nets. The outer wire net was made of 3 mm thick wire; the cornerstone extent 50 x 10 mm. Such cornerstone rejected the wire column top, bottom as the link to the pages. The meshes of the outer wire mesh having a diameter of about 45 mm. The second wire network was constructed the same as the outer and about 150 mm of that away. The diameter of its mesh maybe was 25 mm. At the corners of these two gratings were associated with iron wires. The third component of the pillar was movable. These were an empty mesh of thin zinc plate diameter of about 150 mm, which resulted in a hopper above and below had a square area.”

“There are also German documents that substantiate the fact that the gas chamber was heated (a fact which, as I have stated above, strongly indicate that this room was not designed as morgues).”

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Yisrael Gutman and Michael Berenbaum

Yisrael Gutman and Michael Berenbaum describe the operation and appearance of the wire-mesh columns in the crematoria II and III of the Auschwitz concentration camp in her book Anatomy of the Auschwitz death camp as follows: [5]

“Zyklon B was distributed in the gas chamber by four custom-made in the fitting of the bearing induction columns. They consisted of two wire grids with a movable core and shaped like columns. Cross sections of 3m tall pillars formed a square whose side measure 70cm. At the bottom mounted, they went through openings in the ceiling and ended outside as small chimneys, which were covered with a concrete lid with two handles. The external network (consisting of 3 mm thick wire) made of 45 mm x 45 mm measuring gaps and was involved in cubic metal posts attached (cross section 50 mm x 10 mm). The interstices of the outer network – 150 mm from the inner network and secured similar – were smaller (25 mm x 25 mm). The two networks served as a protection for the movable core, which could be inserted through the cover into the opening. The core consisted of a 150 mm x 150 mm in cross-section measuring Zinnprisma. The underside of the core was flat, and the top a cone. A wire mesh at intervals of one square millimeter was from the base of the core to the base of the cone and attached to a 25 mm distant pole. The entire length of the core was covered with tin. If Zyklon B pellets fell on the cone, it was evenly distributed in the nucleus and was stopped at its lower part. After the gas had evaporated, the entire core was removed from the gas chamber and the used diatomaceous earth granules is spilled.”

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Datei:Metakula.jpg

The picture shows the wire-mesh columns by Michal Kula, which it has made. These were confirmed by several witnesses. Of particular interest is the Zyklon vessel “Partie Mobile”, which is sized even in the essential dimensions and is therefore exactly both computationally and experimentally accessible an investigation. The essential elements of the part “Partie Mobile” are: 1. The outer metal jacket of galvanized sheet steel with 15cm edge length 2. The inner close-meshed wire grid at a distance of 25mm to the outer metal jacket 3. is the top opening for pouring the Zyklon B granules, which lie in the space between the outer sheet metal shell and the inner wire grid. In the sketch, the height is not dimensioned. With reference to the relative dimensions, however, a height of 40 to 45 cm can be estimated. On the basis of further testimony to the Zyklon amounts used, especially by Höss, the space for 1.5 to 2 kg of Zyklon B must have been sufficient. This then gives it a predictable amount of the quadratic part of about 60cm. Source: http://www.holocaust-history.org/auschwitz/intro-columns/ The original image was used by Pressac.

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Further, resulting from physical considerations methodology

Failed holocausts of the Jews are already attested in the Bible by the Jews themselves. So it says that Nebuchadnezzar had been present unsuccessfully to burn three Jews in a sevenfold hotter oven. At Daniel 3,1.4-6.8.12-26 is to read that this attempt ultimately failed. [6]

Datei:Feuerofen mit Soldaten.jpg

Here the situation described in the Bible in Daniel 3 is shown. The Jews in the fiery furnace to show not significantly impressed while the non-Jewish soldiers of Nebuchadnezzar were killed by the strong radiation from the high oven temperature. The Jews therefore had to cover the last few yards to the furnace entrance unaided.

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In connection but with the modern Holocaust can be seen that were, according to all reports nowadays referred to in the official media to the 6 million Jews killed with Zyklon B and, due to the underlying technical conditions described, then gassed within seconds. In this respect, the word “Holocaust” is not entirely correct, because the Jews were not burned in these gassings. They were literally “only” gassed. This took place generally at temperatures of 6000 °C to 9000 °C, as can be uniquely reconstructed from the witness statements. Accordingly, it would be understandable that the Jews could never tell the public truthfully this truth. The credibility might have suffered, as it is nowadays accepted that there was no material at 6000 °C at normal pressure can be solid or liquid and yet that any material exist under these circumstances only as a gas. One would thus might refer to the Jews as liars.

Mindful of the difficulties in teaching the Holocaust to the world over, therefore, could be quite understand that the Jews were forced to add facts and rework documents in order to offer a holocaust so “natural” manner. Thus it turned out, however, forcibly, that they became entangled with their additional information and explanations more and this could therefore be detected by the revisionists.

Now, the Holocaust stands today, however, no doubt as an obvious fact because, and this is so contrary to the proven lies and fabrications of the Jews. Therefore, they must, in fact negating the Holocaust lies and fabrications are ultimately protected by the state by appropriate legislation. Taking the maximum temperature gas chambers after the set forth herein as an obvious fact, would therefore, as a necessary conclusion from this, to draw the amazing realization that the German Reich in 1945 the world was incalculable technologically far ahead.

However, this conclusion is only superficially correct, as it leaves the essential fact in mind, it would have been any human being possible to enter into such a high temperature-gas chambers. Every person would be killed before admission and evaporated by the radiation. It would have been him even when placed under allerbestem will be impossible to participate in a 2 minute gasification. Finally, it evaporates before admission with about 16 cm per second, if we assume only the minimum required gas chamber temperature of 9000 °C for this purpose. In the gas chamber temperature of about 100 000 degrees C, which is suggested by the also testified “instantaneous gassings” as the default operating temperature probably constantly used, the same rate of evaporation would have it no longer be already 70 m in front of the open gas chamber door itself at a run to reach the gas chamber door. Only Jewish victims this was possible, because only they have the necessary heat resistance.

It is also known that a man has in SS uniform cooking pots filled with the deadly Zyklon B granules lowered into the gas chamber. This man, too may never have been a German because he would have been vaporized from the gas chamber radiation within milliseconds. Also this man in an SS uniform must have necessarily has the necessary heat resistance, through which only Jews have.

This means that the Germans could not have carried out the Holocaust, but this was carried out for unknown reasons by the Jews themselves. Both as victims and as perpetrators. The Holocaust was obviously a purely internal Jewish matter of which the Germans had not even suspected something. [7] [8]

Had the Germans had even a slightest knowledge of the Holocaust, they have also won the war. The calculation of the gas chamber pressure ratios in fact shows that the materials used were not only an extreme temperature resistance but who also have a tremendous strength which Krupp steel outperformed the best at that time to the more than 10000 times. With such material knowledge the Germans had won the war against any hostile power. This is also obvious that the ignorant Germans in the Holocaust had no debt. The culprit was the Germans pushed only into the shoes to distract from the true Jewish guilt.

http://de.metapedia.org/m/images/8/86/Juden_verbrennung.jpg

Tried – not possible – Jew combustion

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The view expressed in this video at 7:15 apprehension of Professor Wolfgang Benz has also proved to be unfounded hereby:

“We should no longer speak of gasification … Or maybe there is a new client of yours, Mr. Attorney, and calls on the scientific evidence that the victims of Auschwitz have been transferred to these other aggregate state.”

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The scientific evidence of the performed change of physical state of the Jews has been adduced!

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Sources:

  • Used properties of Zyklon B

  • Testified kill times

  • The technical means by which the Zyklon B was introduced into the gas chamber (wire mesh columns, “Partie Mobile,” wire mesh insertion device). In particular, the relevant testimony of Kula, Tauber and Erber and the reminder to deal of revisionist side of these proofs. English.

Footnotes:

  1. 96-book.png Jean-Claude Pressac: AUSCHWITZ: Technique and operation of the gas chambers, The Beate Klarsfeld Foundation, New York, 1989, S. 487.
  2. 2,0 2,1 Jamie McCarthy & Mark Van Alstine, Zyklon Introduction Columns
  3. The experiment: “The mug of beer and the Holocaust” http://mcexcorcism.wordpress.com/2014/06/25/roland-das-experiment-kommentar/http://globalfire.tv/nj/graphs/merkel_prost_kz_gsuffa.jpg
  4.  Dr. Fischer was cited as a kind of witness of the gassings of Prof. Jagschitz in its opinion in the trial of Gerd Honsik.
  5. 96-book.png Yisrael Gutman, Michael Berenbaum: Anatomy of the Auschwitz death camp, Indiana University Press, 1998, S. 167. ISBN 025320884X.
    “Zyklon B was distributed in the gas chamber through four introduction columns custom-made in the metalwork shops of the camp. They were shaped like pillars and made of two wire grids with a moveable core. Cross sections of the pillars, 3m high, formed a square, each side measuring 70cm. Fastened to the floor, they passed through openings in the ceiling, ending outside as little chimneys closed with a concrete cover equiped with two handles. The external grid (made of wire 3 mm thick) formed interstices measuring 45 mm x 45 mm, and was fastened to cube-shaped metal scantlings (cross section 50 mm x 10 mm). Interstices of the external grid–150 mm apart from the internal grid and similarly fastened–were smaller (25 mm x 25 mm). The two grids served as a screen for the moveable core that could be introduced through the opening in the ceiling. The core consisted of a tin prism measuring 150mm x 150 mm at the cross section. The bottom of the core was flat, and the top was a cone. A wire mesh with interstices of one sq mm extended from the base of the core to the base of the cone, and was fastened to a post 25 mm away. The entire length of the core was covered with tin. When Zyklon B pellets fell onto the cone, they spread uniformly throughout the core and stopped at its lower part. After the gas evaporated, the entire core was removed from the gas chamber and the used pellets of diatomite were poured out.”
  6.  See: Daniel – Chapter 3: The three men in the fiery furnace
  7.  By Nissan Tzur, Jerusalem Post Krzysztof Jasiewicz, a professor at the Polish Academy of Sciences, denounced openly to the misanthropic Jewish program. Professor Jasiewicz, an expert on the subject of Polish-Jewish relations, caused an outcry when he said: “Jews were working on it that it came to the Holocaust.” Krakow – Krzysztof Jasiewicz, a professor at the Polish Academy of Sciences and well-known expert on the topic Polish-Jewish relations, caused an outcry when he said in an interview with the Polish magazine Focus last week claimed that Jews were actively involved in the murder of Jews and others during World War 2. [1]
  8.  The gene. Moshe Dayan – Hero of Israel said, “The Jews are never cut off from others, but only by Jews themselves”[2]

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Source: Roland


Crematorium II at Auschwitz-Birkenau
Dr. Herbert Schaller in der Wiener 3sat-Gaskammer-Talkrunde (5. Mai 1992, Teil 2-2)

In Nürnberg beginnt mit der Verlesung der Anklage der Schauprozess gegen zwanzig führende Persönlichkeiten des Dritten Reiches

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Der Gerichtshof ist an Beweisregeln nicht gebunden, er soll im weiten Ausmaß ein schnelles und nicht formelles Verfahren anwenden, und jedes Beweismaterial, das ihm Beweiswert zu haben scheint, zulassen.

- Artikel 19, Statut für den Internationalen Militärgerichtshof -

Der Gerichtshof soll nicht Beweis für allgemein bekannte Tatsachen fordern, sondern soll sie von Amts wegen zur Kenntnis nehmen …

- Artikel 21, Statut für den Internationalen Militärgerichtshof -

Die sogenannten Nürnberger Prozesse umfassen den Nürnberger Prozess gegen die angeblichen „Hauptkriegsverbrecher” sowie zwölf weitere „Nachfolge-Prozesse” vor einem amerikanischen Militärgerichtshof, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Nürnberg zwischen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 gegen Regierungsmitglieder und hochrangige Vertreter des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus durchgeführt wurden und bei denen elementarste Rechtsgrundsätze verletzt wurden. Das Tribunal, das durch das Londoner Statut „legitimiert“ wurde, fand im Schwurgerichtssaal in Nürnberg statt.

Die Angeklagten vor dem Tribunal von Nürnberg
Vordere Reihe:
Hermann Göring, Rudolf Heß, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick, Julius Streicher, Walther Funk, Hjalmar Schacht
Hintere Reihe:
Karl Dönitz, Erich Raeder, Baldur von Schirach, Fritz Sauckel, Alfred Jodl, Franz von Papen, Arthur Seyss-Inquart, Albert Speer, Konstantin von Neurath, Hans Fritzsche

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Die sogenannten „Nürnberger Prozesse” waren ein Tribunal der Sieger des II. Weltkrieges, oder, wie der britische Historiker F.J.P. Veal sagte:

„Die Fortsetzung des totalen Krieges mit juristischen Mitteln und die Fortschreibung der bedingungslosen Kapitulation”.

Der Historiker Werner Maser kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass in Nürnberg kein

„Internationaler Gerichtshof“ stattgefunden habe, sondern ein „Tribunal der Sieger“.

Zugleich waren die sogenannten Prozesse das lange Zeit unantastbare Siegel einer angeblich deutschen Schuld. Das konnte nur so erfolgreich sein, weil man die bislang letzte deutsche Reichsregierung einsperrte und damit den Deutschen die Möglichkeit nahm, die möglicherweise tatsächlichen Verbrechen nach deutschem Recht zu verfolgen.

Damit war dann auch der Möglichkeit zur Legendenbildung und Greuelpropaganda jedweder Art Tür und Tor geöffnet. So konnte auch das Märchen von der zweiten deutschen Schuld weite Verbreitung finden. Die auferlegte Buß-Kultur führte darüber hinaus zu einem dauerhaften Ritual deutschen öffentlichen Auftretens, das wegen seiner pseudo-religiösen Verinnerlichung keiner Revision mehr zugänglich ist. Man kann diesen Vorgang durchaus auch als psychologischen Völkermord bezeichnen. Das bedeutendste und folgenreichste Ergebnis ist die riesige Zahl deutscher Kollaborateure, die das Geschäft der Sieger übernommen haben und es bis heute mit Inbrunst weiter betreiben. So war es auch im Sinne der geplanten Umerziehung von Anfang an beabsichtigt.

Robert Jackson, Der US-„Hauptankläger“ am 26. Juli 1946.
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“Als ein Militärgerichtshof stellt dieser Gerichtshof eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der alliierten Nationen dar.”

Laut VS-Ankläger Thomas Joseph Dodd bestand der Angestelltenstab des Gerichtes zu 75% aus Juden. Der mehreren Verhandlungen der Nachfolgeprozessen als Richter vorsitzende VS-Amerikaner Charles F. Wennerstrum drückte es in einem Gespräch mit der Chicago Daily Tribune im Februar 1948 wie folgt aus:

„Die gesamte Atmosphäre hier ist ungesund. […] Es wurden Anwälte, Sachbearbeiter, Dolmetscher und Ermittler eingestellt, die erst in den vergangenen Jahren Amerikaner wurden und deren Hintergründe eingebettet waren in Europas Haß und Vorurteilen.“

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Links: Der Stellvertreter des Führers, Rudolf Hess in seiner Gefängniszelle in Nürnberg. Man beachte den erbärmlichen Gesundheitszustand. Rechts: Der nicht in grausamer alliierter Haft sitzende, gesunde Rudolf Hess.
     http://www.historyplace.com/worldwar2/biographies/biogfx/hess.jpg

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Das Tribunal

Ebenso wie die sogenannten Wiedergutmachungszahlungen war auch das Nürnberger Tribunal lange vor Kriegsende von den jüdischen Juristen Jacob und Nehemiah Robinson, beide Vorsitzende des vom Jüdischen Weltkongress (WJC) gegründeten Institute of Jewish Affairs (Institut für jüdische Angelegenheiten), erdacht worden.

Zunächst hatten die Brüder Robinson große Schwierigkeiten, die Alliierten von einem Tribunal zu überzeugen, da man sich dagegen sträubte, einfache Soldaten für das Befolgen von Befehlen zu verurteilen, und sich höchstens vorstellen konnte, Hitler oder vielleicht noch Göring anzuklagen. So sprach sich US-Außenminister Cordell Hull noch im Oktober 1943 unter dem Beifall der sowjetischen Delegation für Standgerichte aus:

„Wenn es nach mir ginge, würde ich mit Hitler und Mussolini und Tojo und ihren Erzkomplizen vor einem Standgericht kurzen Prozess machen. Und bei Sonnenaufgang des nächsten Tages gäbe es einen historischen Zwischenfall.” Nachdem diese Äußerung übersetzt worden war, berichtet Hull in seinen Memoiren: „brachen Molotow und die Mitglieder seiner Delegation in laute Zustimmungsrufe aus.”

Letztlich setzten die Juden sich jedoch durch: Am 18. Januar 1945 einigten sich auf amerikanischer Seite der jüdische Richter Samuel Rosenman, Henry L. Stimson vom Kriegsministerium und der Justizminister Francis Beverley Biddle auf einen scheinbar ordentlichen Prozess. Auch der vormalige Prozessgegner Franklin D. Roosevelt änderte seinen Standpunkt und Winston Churchill lobte am 22. Oktober 1944 die Haltung Josef Stalins – der nach einem Meinungswandel auch einen vorgeblich ordentlichen Prozess wollte. Obwohl die Briten kurzzeitig wieder schwankten, ließen sie sich letztlich von den „Amerikanern“ überzeugen.

Die Sowjetunion wollte die Prozesse in Berlin durchführen, für Nürnberg sprach jedoch, dass der Justizpalast weitgehend unbeschädigt geblieben war und ein großes Gefängnis dazugehörte. Außerdem war Nürnberg die Stadt der NSDAP-Reichsparteitage gewesen, und somit war es auch von propagandistischer Bedeutung, den führenden Nationalsozialisten gerade an diesem Ort einen Schau-Prozess zu machen. Chefankläger war der US-Amerikaner Robert Jackson. Die sowjet-bolschewistische „Anklage“ arbeitete maßgeblich der jüdische Jurist Llja Pawlowitsch Trainin aus.

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Die missachteten Grundsätze

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  • Unabhängigkeit der Richter
  • Ablehnung von Richtern wegen Befangenheit
  • Ausreichende (nicht behinderte) Verteidigung
  • Freie Zeugenaussagen
  • Wertung von Beweisen
  • Gleichheit vor dem Gesetz
  • Keine Strafe ohne bestehendes Gesetz
  • Straffreiheit für Taten unter Befehl oder Zwang
  • Niemand darf seinem Richter entzogen werden
  • Niemand darf in eigener Sache richten
  • Niemand darf für die Taten anderer zur Rechenschaft gezogen werden
  • Kein Gefangener darf gefoltert oder erpresst werden
  • Möglichkeit der Berufung
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Die vier „Anklagepunkte” lauteten:

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„Gemeinsamer Plan oder Verschwörung”

  1. „Verbrechen gegen den Frieden”
  2. „Kriegsverbrechen”
  3. „Verbrechen gegen die Menschlichkeit”

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Der Ablauf

Der Prozess sollte den Anschein von Recht und Gerechtigkeit erwecken, wurde jedoch schon durch die elementarsten Grundlagen dieser Veranstaltung als reine Propagandaschau, zum Zwecke den geschlagenen Gegner auch noch als Verbrecher abzukanzeln („die Fortführung des Krieges mit anderen Mitteln”, Zitat Carl von Clausewitz), offenbar.

Bei der Auswahl der Angeklagten versuchten die Ankläger, stellvertretend einzelne Funktionsträger anzuklagen. Hierbei stellte sich ihnen zunächst das Problem, wer überhaupt in Frage käme. Adolf Hitler und Joseph Goebbels waren (offiziell) tot, ebenso wie Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich. Martin Bormann war unauffindbar. Stellvertretend für Joseph Goebbels als Verantwortlichen für die Propaganda griff man im Fall von Hans Fritzsche auf eine Person zurück, deren Name der internationalen Öffentlichkeit wenig bekannt war. Mit Bedacht wählte man Personen aus, die repräsentativ für bestimmte Einrichtungen und Bereiche waren. Für die Anklagebank waren daher repräsentativ vorgesehen:

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Für die nationalsozialistische Führung:

  1. Reichsmarschall Hermann Göring (Anklagepunkte 1–4)
  2. Hitlers Stellvertreter in der NSDAP Rudolf Hess (Anklagepunkte 1–4)
  3. Leiter der Parteikanzlei Martin Bormann (Verbleib damals unbekannt) (Anklagepunkte 1, 3, 4)
  4. Außenminister Joachim von Ribbentrop (Anklagepunkte 1–4)
  5. Reichsorganisationsleiter der NSDAP Robert Ley (Anklagepunkte 1, 3, 4) – Angeblich Suizid vor Prozessbeginn
  6. der ehemalige Reichskanzler Franz von Papen (als „Wegbereiter” Hitlers) (Anklagepunkte 1–4)

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Für das Oberkommando der Wehrmacht (OKW):

  1. Der Chef des OKW Wilhelm Keitel (Anklagepunkte 1–4)
  2. der Chef des Wehrmachtführungsstabes Alfred Jodl (Anklagepunkte 1–4)

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Für die Kriegsmarine:

  1. Großadmiral Dr. Erich Raeder (Oberbefehlshaber bis 1943) (Anklagepunkte 1, 2, 3)
  2. Großadmiral Karl Dönitz (Oberbefehlshaber von 1943–1945) (Anklagepunkte 1, 2, 3)

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Für das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) – und damit auch für die Gestapo, Kriminalpolizei und SD:

  1. Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD Dr. Ernst Kaltenbrunner (Anklagepunkte 1, 3, 4)

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Für die Kriegswirtschaft:

  1. Reichsminister für Bewaffnung und Munition Albert Speer (Anklagepunkte 1–4)
  2. der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel (Anklagepunkte 1–4)
  3. Reichsbankpräsident (bis 1939) Dr. Hjalmar Schacht (Anklagepunkte 1, 2)
  4. Reichsbankpräsident (von 1939–1945) Walther Funk (Anklagepunkte 1–4)
  5. Unternehmer Dr. Gustav Krupp von Bohlen und Halbach (krankheitsbedingt prozeßunfähig).

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Für die “Verbrechen” in den (ehemals) besetzten Gebieten:

  1. Der Generalgouverneur in Polen Hans Frank (Anklagepunkte 1, 3, 4)
  2. der Reichskommissar in den Niederlanden Dr. Arthur Seyß-Inquart (Anklagepunkte 1–4)
  3. Reichsminister für die besetzten Ostgebiete Alfred Rosenberg (Anklagepunkte 1–4)
  4. der Reichsprotektor für Böhmen und Mähren (bis 1943) Konstantin von Neurath (Anklagepunkte 1–4)
  5. der Reichsminister des Innern (1933 bis 1943) und Reichsprotektor für Böhmen und Mähren (1943–1945) Wilhelm Frick (Anklagepunkte 1–4)

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Für die nationalsozialistische Propaganda:

  1. Der Herausgeber der Wochenzeitung Der Stürmer Julius Streicher (Anklagepunkte 1, 4)
  2. der Leiter der Rundfunkabteilung im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda Hans Fritzsche (Anklagepunkte 1, 3, 4)
  3. (im weitesten Sinne dazugehörend) der Reichsjugendführer Baldur von Schirach (Anklagepunkte 1, 4)

Hermann Göring vor dem Sieger-Tribunal

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Auch hier zum Vergleich: Der nicht in grausamer alliierter Haft sitzende Hermann Göring

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Die Urteile

Nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer wurden am 30. September und 1. Oktober 1946, 12 der 24 Angeklagten zum Tode verurteilt; sieben Angeklagte erhielten langjährige oder lebenslange Haftstrafen. In drei Fällen lautete das Urteil auf Freispruch. In den Fällen Schacht und von Papen führte eine Patt-Situation im Richterkollegium zum Freispruch, für eine Bestrafung des Angeklagten Fritzsche sprach sich nur der sowjetische Richter Nikitschenko aus.

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Die Vollstreckung

Jedermann im In- und Ausland dachte damals, die verurteilten Politiker und Militärs würden erschossen werden, wie dies bei Militärgerichtsurteilen üblich ist. Die Richter verkündeten gegen die Besiegten jedoch Tod durch Erhängen. In Form eines Gesuches beantragte Hermann Göring deshalb vor einem Erschießungskommando zu sterben. Nachdem dies vom Gericht abgelehnt wurde beging Göring ca. drei Stunden vor der geplanten Hinrichtung Suizid.

Die zehn Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 zwischen 1,00 und 2,57 Uhr in der Sporthalle des Nürnberger Gefängnisses vollstreckt. Die Hinrichtungen vollzog der US-amerikanische Henker John C. Woods, assistiert von Joseph Malta. Den Verurteilten wurden Hände und Füße gefesselt und eine schwarze Kapuze über den Kopf gezogen nachdem die Schlinge umgelegt wurde, öffneten die Henker die Falltür. Da Göring bereits tot war musste Joachim von Ribbentrop als erster sterben. Die Größe der Falltür und die Stricklänge wurden zu gering bemessen, so dass der Tod sehr qualvoll eintrat. Durch den zu kurzen Strick reichte die Fallgeschwindigkeit nicht aus um das Genick zu brechen. Die meisten Verurteilten mussten also einen langen Todeskampf durchmachen. Von Alfred Jodl ist überliefert, dass er erst nach qualvollen 16 Minuten verstorben ist. Joachim von Ribbentrop quälte sich 15 Minuten am Strick, Sauckel starb nach 13 Minuten. Noch während sich Joachim von Ribbentrop im Todeskampf befand, wurde Wilhelm Keitel zum Galgen geführt. Besonders an den bekannten Fotos der beiden blutüberströmten Getöteten Wilhelm Keitel und Wilhelm Frick sind deutlich die Spuren der zu engen Falltür, an der sich beide angeschlagen haben, zu erkennen. Die Hinrichtungen wurden von diversen Zuschauern verfolgt. Als Deutsche waren der bayerische Ministerpräsident , Wilhelm Hoegner und der Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Nürnberg, Friedrich Leistner anwesend.

Nach den Hinrichtungen wurden die 11 Leichen im Münchener Ostfriedhof kremiert. Ihre Asche wurde in München in der Nähe der Conwentzstraße in den Wenzbach gestreut. Die Stelle befindet sich in etwa 150 Meter vor der Einmündung des Baches in den Floßkanal. Nachdem US-Offiziere die Urnen im Wenzbach entleert hatten, zerschlugen sie die Urnen mit Äxten und traten das zerfetzte Blech mit ihren Stiefeln platt.

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Zitate

Der Deutsche Außenminister Joachim von Ribbentrop sagte vor dem Militärtribunal in Nürnberg in seinem Schlusswort:

„Dass Deutschland keine Angriffskriege geplant hatte, wird durch die Tatsache bewiesen, welche Stärke wir im Verlauf des Zweiten Weltkrieges entfaltet haben und wie schwach wir dagegen zu Beginn des Krieges waren. Die Geschichte wird es uns glauben, wenn ich (Ribbentrop) sage, dass wir einen Angriffskrieg ungleich besser vorbereitet haben würden … Was wir beabsichtigten, war, unsere elementaren Lebensbedingungen wahrzunehmen, genau so wie England sein Interesse wahrgenommen hat, um sich ein Fünftel der Erde untertan zu machen, wie die USA und Russland einen ganzen Kontinent unter ihre Hegemonie gebracht … Der einzige Unterschied der Politik dieser Länder zu der unsrigen lag darin, dass wir die gegen jedes Recht uns genommenen Länderpartikel wie Danzig und den Korridor beanspruchten, während jene Mächte nur in Kontinenten zu denken gewohnt sind.“

Ribbentrop wurde als erster hingerichtet. Da der Henker John C. Woods wahrscheinlich (absichtlich) die Länge der bei den Hinrichtungen verwendeten Stricke falsch berechnete, soll bei seiner Hinrichtung jedoch nicht der beabsichtigte Genickbruch eingetreten sein, weshalb Ribbentrop während eines 15-minütigen Todeskampfes langsam und qualvoll erstickte.

Hermann Göring sagte vor dem Nürnberger Tribunal über die „Bedingungslosen Kapitulation“:

„Solange Hitler Führer des deutschen Volkes war, bestimmte er ausschließlich die Kriegsführung. Solange mich ein Gegner damit bedroht, dass er nur eine bedingungslose und völlig bedingungslose Kapitulation fordert, kämpfe ich bis zum letzten Atemzug, weil mir doch nichts anderes übrigbleibt, als nur noch die Chance, unter Umständen das Schicksal zu wenden, selbst wenn es hoffnungslos erscheint. (…) Die Ermordung Hitlers hätte meine Nachfolge hervorgerufen. Wenn der Gegner mir die selbe Antwort gegeben hätte, bedingungslos zu Kapitulieren und zwar zu jenen furchtbaren Bedingungen, die angedeutet waren, hätte ich unter allen Umständen weitergefochten!”

Die anderen zu Haftstrafen Verurteilten blieben zunächst noch in Nürnberg und wurden 1947 in das Berliner Kriegsverbrechergefängnis in Spandau überführt.

Der Stellvertreter des Führers Rudolf Hess wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und ebenfalls in das alliierte Militärgefängnis Berlin-Spandau überführt.

Hess sagte vor dem Tribunal aus, dass

„ein bestimmter Anlass in England mich veranlasste, an die Berichte zu denken aus den damaligen Prozessen. Der Anlass war, dass meine Umgebung während meiner Gefangenschaft sich in einer eigenartigen und unverständlichen Weise mir gegenüber verhielt, in einer Weise, die darauf schließen ließ, dass diese Menschen irgendwie in einem geistig anormalen Zustand handelten. Diese Menschen und Personen meiner Umgebung wurden von Zeit zu Zeit ausgetauscht. Dabei hatten einige der Ausgetauschten und neu zu mir Kommenden eigenartige Augen. Es waren glasige und wie verträumte Augen. Dieses Symptom hielt aber nur wenige Tage an; dann machten sie einen völlig normalen Eindruck. Sie waren von normalen Menschen nicht mehr zu unterscheiden.”

Der Einsatz von Psychodrogen wurde zur damaligen Zeit durch die VSA verstärkt durchgeführt, sodass sich damit auch die Gedächtnisstörungen von Hess vor dem Nürnberger Tribunal erklären ließen.

Konfrontiert mit den angeblichen KL-Grausamkeiten zeigte er sich keineswegs erschüttert. In seinem Schlusswort im Nürnberger Prozess sagte er:

„Ich verteidige mich nicht gegen Ankläger, denen ich das Recht abspreche, gegen mich und meine Volksgenossen Anklage zu erheben. Ich setze mich nicht mit Vorwürfen auseinander, die sich mit Dingen befassen, die innerdeutsche Angelegenheiten sind und daher Ausländer nichts angehen. Ich erhebe keinen Einspruch gegen Äußerungen, die darauf abzielen, mich oder das ganze deutsche Volk in der Ehre zu treffen. Ich betrachte solche Anwürfe von Gegnern als Ehrenerweisung. Es war mir vergönnt, viele Jahre meines Lebens unter dem größten Sohne zu wirken, den mein Volk in seiner tausendjährigen Geschichte hervorgebracht hat. Selbst wenn ich es könnte, wollte ich diese Zeit nicht auslöschen aus meinem Dasein. Ich bin glücklich, zu wissen, dass ich meine Pflicht getan habe meinem Volke gegenüber, meine Pflicht als Deutscher, als Nationalsozialist, als treuer Gefolgsmann meines Führers. Ich bereue nichts. Stünde ich wieder am Anfang, würde ich wieder handeln wie ich handelte, auch wenn ich wüsste, dass am Ende ein Scheiterhaufen für meinen Flammentod brennt. Gleichgültig was Menschen tun, dereinst stehe ich vor dem Richterstuhl des Ewigen. Ihm werde ich mich verantworten, und ich weiß, er spricht mich frei.“

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....Süddeutsche_Zeitung_zum_Nürberger_ProzeßEin Siegerlizenzblatt zum Mord an deutschen Regierungsmitgliedern
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Nach Meinung von Prozesskritikern haben jedoch auch die Alliierten Angriffskriege geführt und Kriegsverbrechen begangen. Auf sowjetischer Seite z. B. das Massaker von Katyn und das Massaker von Nemmersdorf, auf westalliierter Seite die Bombenangriffe auf Dresden, Hamburg und Königsberg, die keinerlei militärischen Zweck erfüllten, sondern als Flächenbombardements gegen die Zivilbevölkerung ebenfalls Kriegsverbrechen darstellten, denn seit der Haager Landkriegsordnung von 1907 sind Beeinträchtigungen von Zivilpersonen während kriegerischer Auseinandersetzungen verboten. Für Flächenbombardements sind daher vorsorglich auch keine Deutschen angeklagt worden, da der Bombenkrieg wegen der Beteiligung der alliierten Siegermächte daran gar nicht erst Eingang in die Anklage fand, weil andernfalls die Doppelzüngigkeit der Alliierten, die sich als Ankläger und Richter und Gesetzgeber gleichzeitig aufspielten noch offensichtlicher geworden wäre, als sie es ohnehin schon war.

Durch den Deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt und das geheime Zusatzprotokoll, das eine Aufteilung Polens zwischen Deutschland und der Sowjetunion vorsah, sei die Sowjetunion ebenfalls an der Verschwörung zu einem Angriffskrieg auf Polen beteiligt, war ein weiterer Kritikpunkt. Hier wurde einem der Ankläger nicht nur vorgeworfen, gleichwertige Verbrechen wie der Angeklagte begangen zu haben, sondern er wurde sogar beschuldigt, an demselben Verbrechen, das er anklagte, der „Verschwörung gegen den Frieden“, mitgewirkt zu haben. Das Urteil des Prozesses ging über diesen Punkt hinweg und befolgte dabei eine bereits in London verabredete Linie, Diskussionen über alliierte Völkerrechtsverletzungen/Kriegsverbrechen im Prozeß nicht zuzulassen.

Zum Prozess schrieb die amerikanische „TIME“ im November 1945:

„Was immer für Gesetze die Alliierten für die Zwecke des Nürnberger Prozesses aufzustellen versuchten, die meisten dieser Gesetze haben zur Zeit, als die Taten begangen wurden, noch nicht existiert. Seit den Tagen Ciceros ist eine Bestrafung ex post De facto von den Juristen verdammt worden“.

Der portugiesische Völkerrechtler Joao das Regras veröffentlichte im Februar 1947 in Lissabon unter dem Titel „Um Nuovo Direito International, Nuremberg” (Nürnberg, ein neues Völkerrecht) eine Studie des Nürnberger Prozesses. In ihr sind folgende Bewertungen zu lesen (aus „Nürnberg oder die Falschmünzer”):

„In Wirklichkeit haben sich in Nürnberg zwei Welten gegenübergestanden, die sich nicht verstehen konnten. Die materialistische Welt des Mammons und der demokratischen Heuchelei gegen die idealistische und heroische Konzeption eines Volkes, das sein Lebensrecht verteidigte … Wie könnte diese gesättigte und materialistische Welt den unerschütterlichen und heroischen Lebenswillen eines Volkes verstehen, das trotz seines Unmutes über seinen eingeschränkten Lebensraum, den es innehatte, unserer Kultur seit Jahrhunderten unsterbliche Werke geschenkt hat und das vor dem zweiten Weltkrieg an der Spitze aller entscheidenden Fortschritte der Technik unseres Jahrhunderts gestanden hat? … Es ist der Kanaillenmentalität der internationalen Presse würdig, über die Führer des deutschen Volkes trotz ihrer würdigen Haltung, als man eine unanständige Behandlung und ein ungerechtes Todesurteil über sie verhängte, noch herzufallen … Mit einer wahrhaft heroischen und der höchsten Bewunderung würdigen Haltung sind die Verurteilten von Nürnberg als Vorboten einer auf nationaler Grundlage aufgebauten sozialen Gerechtigkeit mit einem glühenden Bekenntnis der Liebe zu ihrem Volk und Ideal gestorben.”

„Der Mangel an Berufungsmöglichkeiten für die Angeklagten gibt mir das Gefühl, dass die Gerechtigkeit nicht genügend beachtet worden ist.“

Mit diesen Worten kennzeichnete der amerikanische Richter Wennerstrum, der Präsident des Nürnberger Militärgerichtshofes V im Prozess gegen die Südostgenerale, einen Mangel der Kriegsverbrecherprozesse.

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Beurteilungen

...Nürnberger_Tribunal_AnklageschriftSeite aus der „Anklageschrift“ der alliierten Siegerjustiz

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Der amerikanische Senator Joseph McCarthy urteilte in der „Chicago Tribune”:

„Das Statut, in dessen Namen die Angeklagten abgeurteilt werden, ist eine eigenste Erfindung Jacksons und widerspricht dem Völkerrecht, so wie es in der zweiten Haager Übereinkunft definiert ist. Durch die Erfindung eines solchen Statuts verleiht Jackson der Lynchjustiz die Legalität.” Später sagte er dazu weiterhin: „Dass man Männer aufhängt, weil sie dieses angebliche ‘Gesetz’ verletzt haben, ist in Wirklichkeit eine Handlung, die man unmöglich von einem Meuchelmord unterscheiden kann.”

Nach mehrmonatigem Dienst als Richter bei einigen der Nürnberger Prozesse warf der VS-Amerikaner Charles F. Wennerstrum in einem Gespräch mit der Chicago Daily Tribune den Siegermächten vor, die Prozesse zu nutzen, um sich selber freizusprechen und Deutschland die ganze Schuld für den Krieg aufzubürden. Die hohen Ideale, die als Motive für diese Tribunale angeführt wurden, seien nicht erkennbar, und die Anklage sei nicht in der Lage, frei von Rachsucht und persönlichen Ambitionen Objektivität aufrecht zu erhalten. Die ganze Atmosphäre wäre ungesund und es seien Anwälte, Sachbearbeiter, Übersetzer und Ermittler eingestellt worden, die erst in den letzten Jahren Amerikaner wurden und „eingebettet in Europas Hass und Vorurteilen“ wären (Juden). Auch bestünden die meisten Beweise aus Dokumenten, welche dazu noch von der Anklage ausgewählt würden, die gleichzeitig bestimmte, worauf die Verteidigung Zugriff hat. Als eine Regel eingeführt wurde, die besagt, dass wenn ein Auszug eines Dokuments eingeführt wird, das gesamte Dokument der Verteidigung zur Verfügung steht, habe die Anklage vehement protestiert und der Chef der Anklage, Telford Taylor, ein Treffen der präsidierenden Richter einberufen, um diese Regelung zurückzuziehen. Auch wären die langen Haftzeiten der Angeklagte von über zweieinhalb Jahren an sich schon eine Form der Nötigung und die die wiederholten Vernehmungen ohne die Anwesenheit eines Verteidigers würden dem „amerikanischen Gerechtigkeitssinn“ zuwiderlaufen.

Der englische Schriftsteller Montgomery Belgion bemerkte in seinem im Jahre 1947 geschriebenen Buch „Epitaph on Nuremberg“:

„… stelle ich fest, dass der Nürnberger Prozess (…) den Zweck hatte, die Illusion zu erwecken, man würde auf legalem Wege entdecken, was wir beweisen wollten, dass nämlich Deutschland für den Krieg verantwortlich war. Ich glaube, dass die Tatsache, diese unserer Beweisführung günstige Illusion herbeizuführen, genau der Plan der großen Politik war, den man dem Gericht anvertraute …“

Der VS-amerikanische Schriftsteller A.O. Tittmann urteilte im Hinblick auf das Siegertribunal:

„Man kann mit Bestimmtheit sagen, dass mit dem Ende dieses Krieges gleichzeitig auch das Ende des christlichen Zeitalters herangekommen ist. Alle Lehren über gutes Benehmen, die bis heute Geltung hatten, wurden beseitigt und an ihre Stelle trat der Rachegeist des mosaischen Gesetzes …“

Der portugiesische Völkerrechtler Prof. Dr. Joao das Regras fasst seine Darlegungen folgendermaßen zusammen:

„Der Inhalt des Beweismaterials, auf dem der Urteilsspruch beruht, stellt eine Fälschung der wirklichen Geschichte dar, die schwerlich überboten werden kann.“

Der Labour-Politiker Richard Crossman schrieb 1953:

„Die Zerstörung von Dresden war eines jener Verbrechen gegen die Menschlichkeit, deren Urheber in Nürnberg unter Anklage gestellt worden wären, wenn jener Gerichtshof nicht in ein bloßes Instrument alliierter Rache pervertiert worden wäre.“

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Resümee

Robert M. Kempner, Walter H. Rapp, Paul Niederman

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Die Botschaft, die diese pervertierte Justiz übermittelte, war ebenso abscheulich wie folgenschwer: Wer einen Krieg verliert, ist in jedem Fall ein „Verbrecher”, wer ihn gewinnt, kann jedes Verbrechen im rechtlichen oder ethischen Sinne begehen und ist sicher vor negativen Konsequenzen. (Alliierte Kriegsverbrecher wurden sämtlich mit Generalamnestie bedacht, für alle Verbrechen, deren Opfer zu den Achsenmächten zu rechnen waren. Viele wurden zusätzlich glorifiziert, wie Arthur „Butcher” oder „Bomber” Harris, der mit Adelstitel und Denkmal bedacht wurde, weil er hunderttausende Zivilisten mit militärisch sinnlosen und völkerrechtswidrigen Flächenbombardierungen ermordet hatte).

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Revision verboten

Bereits im Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen von 1954 verboten die Sieger der BRD, eine juristische Revision der Nürnberger Urteile zuzulassen oder Entscheidungen der „Schau-Prozesse” aufzuheben. 1990 wurde dieses, auch Überleitungsvertrag genannte Vertragswerk im Zuge der Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrages bestätigt.

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Ausschnitte aus Tonbandaufnahmen von Dr. Ernst Kaltenbrunner während des Nürnberger Prozesses.

  1. Vernehmung Kaltenbrunners durch seinen Verteidiger Dr. Kurt Kauffmann zum Thema des Konzentrationslagers Mauthausen (11.04.1946)
  2. Vernehmung Kaltenbrunners durch den US-amerikanischen Befrager John H. Amen (mittels des deutschsprachigen Dolmetschers) zum Thema der Einsatzgruppen (13.04.1946)
  3. Schlusswort von Dr. Ernst Kaltenbrunner (01.09.1946)

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  1. Vernehmung Görings durch den britischen Staatsanwalt David Maxwell Fyfe zum Thema der Konzentrationslager (21.03.1946)
  2. Vernehmung Görings durch den sowjetischen Staatsanwalt Roman Rudenko (mittels der deutschsprachigen Dolmetscherin) zum Thema seiner Zuständigkeiten (21.03.1946)
  3. Schlusswort von Hermann Göring (31.08.1946)

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Filmausschnitte aus dem Nürnberger Prozess 1945/46 von Hermann Göring (Teil 1).

  1. Zu den Ereignissen vor dem Hitler-Putsch am 9. November 1923
  2. Zu der Zeit nach dem Hitler-Putsch
  3. Zu der Zeit vor der Machtergreifung 1933

Fragen durch seinen Verteidiger Dr. Otto Stahmer. Alle Aufnahmen vom 13. März 1946

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Filmausschnitte aus dem Nürnberger Prozess 1945/46 von Hermann Göring (Teil 2).

  1. Zur Zeit vor der Machtergreifung 1933.
  2. Zum Aufbau der Geheimen Staatspolizei (Gestapo).
  3. Zu den Anfängen der Konzentrationslager.
  4. Seine Einschätzung zur Revolution 1933

Alle Aufnahmen vom 13. März 1946

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Filmausschnitte aus dem Nürnberger Prozess 1945/46 von Hermann Göring (Teil 3).

  1. Göring zu der Befestigung der Macht nach 1933
  2. Göring zu Hitler als Staats- und Regierungsführer

Frage durch seinen Verteidiger Dr. Otto Stahmer. Alle Aufnahmen vom 13. März 1946

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Ausschnitte aus Tonbandaufnahmen von Albert Speer während des Nürnberger Prozesses.

  1. Speer zum Thema der Fremdarbeiter (20.06.1946)
  2. Vernehmung Speers durch seinen Verteidiger Dr. Hans Flächsner (20.06.1946)
  3. Schlusswort von Albert Speer (31.08.1946)

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Ausschnitte aus Tonbandaufnahmen von Rudolf Hess (und seinem Verteidiger Alfred Seidl).

  1. Frage des britischen Richters Lawrence, ob sich Rudolf Hess für „schuldig“ oder „nicht schuldig“ im Sinne der Anklage erklärt und seine Antwort darauf (12.11.1945)
  2. Erklärung von Alfred Seidl (30.01.1946)
  3. Persönliche Erklärung von Rudolf Hess (30.01.1946)
  4. Schlusswort von Rudolf Heß (31.08.1946)

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Ausschnitte aus Filmaufnahmen von Joachim von Ribbentrop während des Nürnberger Prozesses (Teil 1).

  1. von Ribbentrop zu seinem Werdegang (29.03.1946)
  2. Weitere Ausführungen von von Ribbentrop zu seinem Werdegang und dem Führungsstil von Adolf Hitler. Zum Schluß befragt ihn Dr. Alfred Seidl, Verteidiger von Rudolf Heß, zum geheimen Zusatzprotokoll des Hitler-Stalin-Pakts. Dr. Seidl zielte mit seiner Frage darauf hin, daß wenn das Protokoll vom Gericht als aggressiver Akt angesehen werde, dann seien folgerichtig dafür beide Parteien verantwortlich. (30.03.1946)

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Ausschnitte aus Filmaufnahmen von Joachim von Ribbentrop während des Nürnberger Prozesses (Teil 2).

  1. von Ribbentrop zum Hitler-Stalin-Pakt, befragt durch den Vorsitzenden Richter, den Briten Geoffrey Lawrence (2. April1946)
  2. Der britische Staatsanwalt David Maxwell-Fyfe befragt von Ribbentrop zur Sudentenkrise. Dr. Martin Horn, Verteidiger von von Ribbentrop, versucht, die Befragung in dieser Sache zu beenden, wird aber vom Gericht zurückgewiesen. (2. April 1946)
  3. Ausschnitt des Schlusswortes von Joachim von Ribbentrop (31. August 1946)

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Quelle: Metapedia


Die Originalfassung des RuStAG von 1913 stammt aus dem Kaiserreich und ist völkerrechtlich NICHT mehr gültig, sondern Hoch- und Landesverrat!

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Die Originalfassung des RuStAG vom 22. Juli, auf welche sich heute so Viele berufen, stammt noch aus dem Kaiserreich und wurde durch die nachfolgenden legitimen Änderungen des Reichskanzlers Adolf Hitler, beginnend mit dem 5. Februar 1924, rechtmäßig auf einen neuen – bis heute – rechtsgültigen Stand gebracht. Die Originalfassung von 1913 wurde damit vollkommen außer Kraft gesetzt, bis auf einzelne darin enthaltene und übernommene Paragraphen.

Heute berufen sich hauptsächlich die Volks- und Hochverräter der verschiedenen KRR’s auf dieses bereits seit 80 Jahren ungültige RuStAG, da sie sich ausnahmslos auf ein “Zweites Deutsches Reich” berufen, zu welchem dieses alte RuStAG definitiv gehört.

Leider “vergessen” diese Herrschaften dabei “absichtlich”, dass es zwischenzeitlich ein völkerrechtlich vollkommen legitimes “Drittes Reich” gibt, in welchem wir auch alle völkerrechtlich bis dato noch leben, das aber durch die Fremdbesatzung der Feinde und die von ihnen ausgeübte Willkür- und Gewaltherrschaft durch deren völkerrechtswidrige  “Gesetze” vorübergehend nur überlagert und lediglich, mangels Regierungsorganen, handlungsunfähig ist.

Die Herrschaften der KRR’s stehen ausnahmslos im Dienste des Feindes und sind sogar auf diesen vereidigt! Allein die von ihnen propagierten Grenzen des 31. Dezember 1937, welche völlig völkerrechtswidrig und auf die Pläne und Willkür des Feindes zurückzuführen sind, sprechen darüber Bände.

Im Zuge dieser Feindestätigkeit propagieren sie ebenso die für UNS bereits seit 5. Februar 1934 völlig ungültig gewordene Originalfassung des RuStAG aus dem damaligen Kaiserreich von 1913. Die zwölf Jahre Regierungszeit des bisher letzten rechtmäßig vom Volk gewählten und bestätigten Reichskanzlers Adolf Hitler und all seine rechtmäßigen Gesetzesänderungen werden dabei einfach völkerrechtswidrig geflissentlich geleugnet, ignoriert und übergangen. Dies ist absoluter und schwerwiegender HOCHVERRAT!

Lassen wir nun Adolf Hitler selbst über das damalige RuStAG zu Wort kommen:

Im allgemeinen kennt das Gebilde, das heute (Anm.: ca. 1927) fälschlicherweise als Staat bezeichnet wird, nur zwei Arten von Menschen: Staatsbürger und Ausländer. Staatsbürger sind alle diejenigen, die entweder durch ihre Geburt oder durch spätere Einbürgerung das Staatsbürgerrecht besitzen; Ausländer sind alle diejenigen, die dieses gleiche Recht in einem anderen Staate genießen. Dazwischen gibt es dann noch kometenähnliche Erscheinungen, die sogenannten Staatenlosen. Das sind Menschen, die die Ehre haben, keinem der heutigen Staaten anzugehören, also nirgends ein Staatsbürgerrecht besitzen.

Das Staatsbürgerrecht wird heute, wie schon oben erwähnt, in erster Linie durch die Geburt innerhalb der Grenzen eines Staates erworben. Rasse oder Volkszugehörig-keit spielen dabei überhaupt keine Rolle. Ein Neger, der früher in den deutschen Schutzgebieten lebte, nun in Deutschland seinen Wohnsitz hat, setzt damit in seinem Kind einen „deutschen Staatsbürger“ in die Welt. Ebenso kann jedes Juden- oder Polen-, Afrikaner- oder Asiatenkind ohne weiteres zum deutschen Staatsbürger deklariert werden.

Außer der Einbürgerung durch Geburt besteht noch die Möglichkeit der späteren Einbürgerung. Sie ist an verschiedene Vorbedingungen gebunden, zum Beispiel daran, daß der in Aussicht genommene Kandidat wenn möglich kein Einbrecher oder Zuhälter ist, daß er weiter politisch unbedenklich, d.h. also ein harmloser politischer Trottel ist, daß er endlich nicht seiner neuerlichen staatsbürgerlichen Heimat zur Last fällt. Gemeint ist damit in diesem realen Zeitalter natürlich nur die finanzielle Belastung. Ja, es gilt sogar als förderliche Empfehlung, einen vermutlich guten künftigen Steuerzahler vorzustellen, um die Erwerbung einer heutigen Staatsbürgerschaft zu beschleunigen.

Rassische Bedenken spielen dabei überhaupt keine Rolle.

Der ganze Vorgang der Erwerbung des Staatsbürgertums vollzieht sich nicht viel anders als der der Aufnahme zum Beispiel in einen Automobilklub. Der Mann macht seine Angaben, diese werden geprüft und begutachtet, und eines Tages wird ihm dann auf einem Handzettel zur Kenntnis gebracht, daß er Staatsbürger geworden sei, wobei man dies noch in eine witzig-ulkige Form kleidet. Man teilt dem in Frage kommenden bisherigen Zulukaffer nämlich mit: „Sie sind hiermit Deutscher geworden!“

Dieses Zauberstück bringt ein Staatspräsident fertig. Was kein Himmel schaffen könnte, das verwandelt solch ein beamteter Theophrastus Paracelsus im Handumdrehen. Ein einfacher Federwisch, und aus einem mongolischen Wenzel ist plötzlich ein richtiger „Deutscher“ geworden.

Aber nicht nur, daß man sich um die Rasse eines solchen neuen Staatsbürgers nicht kümmert, man beachtet nicht einmal seine körperliche Gesundheit. Es mag so ein Kerl syphilitisch zerfressen sein wie er will, für den heutigen Staat ist er dennoch als Bürger hochwillkommen, sofern er, wie schon gesagt, finanziell keine Belastung und politisch keine Gefahr bedeutet.

So nehmen alljährlich diese Gebilde, Staat genannt, Giftstoffe in sich auf, die sie kaum mehr zu überwinden vermögen.

Der Staatsbürger selber unterscheidet sich dann vom Ausländer noch dadurch, daß ihm der Weg zu allen öffentlichen Ämtern freigegeben ist, daß er eventuell der Heeresdienstpflicht genügen muß und sich weiter dafür aktiv und passiv an Wahlen beteiligen kann. Im großen und ganzen ist dies alles. Denn den Schutz der persönlichen Rechte und der persönlichen Freiheit genießt der Ausländer ebenso, nicht selten sogar mehr; jedenfalls trifft dies in unserer heutigen deutschen Republik zu.

Ich weiß, daß man dieses alles ungern hört; allein etwas Gedankenloseres, ja Hirnverbrannteres als unser heutiges Staatsbürgerrecht ist schwerlich vorhanden. Es gibt zur Zeit einen Staat, in dem wenigstens schwache Ansätze für eine bessere Auffassung bemerkbar sind. Natürlich ist dies nicht unsere vorbildliche deutsche Republik, sondern die amerikanische Union, in der man sich bemüht, wenigstens teilweise wieder die Vernunft zu Rate zu ziehen. Indem die amerikanische Union gesundheitlich schlechten Elementen die Einwanderung grundsätzlich verweigert, von der Einbürgerung aber bestimmte Rassen einfach ausschließt, bekennt sie sich in leisen Anfängen bereits zu einer Auffassung, die dem völkischen Staatsbegriff zu eigen ist.

- Adolf Hitler – Mein Kampf, Zweiter Band, Kapitel 3 -

Der spätere Reichskanzler Adolf Hitler sprach sich also damals schon vehement gegen die Mängel des bestehenden RuStAG aus.

Ich will hier einen Satz aus dem Buchauszug hervorheben:

“Ja, es gilt sogar als förderliche Empfehlung, einen vermutlich guten künftigen Steuerzahler vorzustellen, um die Erwerbung einer heutigen Staatsbürgerschaft zu beschleunigen.”

Aus genau demselben Grund wird heute die Beurkundung nach RuStAG 1913 gefördert, da die bereits seit 20 Jahren (!) von den Alliierten Feinden eingesetzte Nachfolgeorganisation der BRD, namens “Zweites Deutsches Reich”, steuerzahlende “Staatsangehörige” braucht. Zum besseren Verständnis: Zweites Deutsches Reich bedeutet Kaiserreich und beruft sich daher auch auf das RuStAg aus dieser Zeit.

Was dieses RuStAG von 1913 für uns so gefährlich macht ist derselbe Umstand wie damals: Es erlaubt JEDEM Juden die volle Regierungstätigkeit!

Doch lassen wir Adolf Hitler weiter zu Wort kommen, über ein von ihm später tatsächlich durchgesetztes “anständiges” und korrektes RuStAG:

Der völkische Staat teilt seine Bewohner in drei Klassen: in Staatsbürger, Staatsangehörige und Ausländer.

Durch die Geburt wird grundsätzlich nur die Staatsangehörigkeit erworben.

Die Staatsangehörigkeit als solche berechtigt noch nicht zur Führung öffentlicher Ämter, auch nicht zur politischen Betätigung im Sinne einer Teilnahme an Wahlen, in aktiver sowohl als in passiver Hinsicht.

Grundsätzlich ist bei jedem Staatsangehörigen Rasse und Nationalität festzustellen.

Es steht dem Staatsangehörigen jederzeit frei, auf seine Staatsangehörigkeit zu verzichten und Staatsbürger in dem Lande zu werden, dessen Nationalität der seinen entspricht. Der Ausländer unterscheidet sich vom Staatsangehörigen nur dadurch, daß er eine Staatsangehörigkeit in einem fremden Staate besitzt.

Der junge Staatsangehörige deutscher Nationalität ist verpflichtet, die jedem Deutschen vorgeschriebene Schulbildung durchzumachen. Er unterwirft sich damit der Erziehung zum rassen- und nationalbewußten Volksgenossen. Er hat später den vom Staate vorgeschriebenen weiteren körperlichen Übungen zu genügen und tritt endlich in das Heer ein. Die Ausbildung im Heere ist eine allgemeine; sie hat jeden einzelnen Deutschen zu erfassen und für den seiner körperlichen und geistigen Fähigkeit nach möglichen militärischen Verwendungsbereich zu erziehen.

Dem unbescholtenen gesunden jungen Mann wird daraufhin nach Vollendung seiner Heerespflicht in feierlichster Weise das Staatsbürgerrecht verliehen. Es ist die wertvollste Urkunde für sein ganzes irdisches Leben. Er tritt damit ein in alle Rechte des Staatsbürgers und nimmt teil an allen Vorzügen desselben. Denn der Staat muß einen scharfen Unterschied zwischen denen machen, die als Volksgenossen Ursache und Träger seines Daseins und seiner Größe sind, und solchen, die nur als „verdienende“ Elemente innerhalb eines Staates ihren Aufenthalt nehmen.

Die Verleihung der Staatsbürgerurkunde ist zu verbinden mit einer weihevollen Vereidigung auf die Volksgemeinschaft und auf den Staat. In dieser Urkunde muß ein alle sonstigen Klüfte überbrückendes gemeinsam umschlingendes Band liegen. Es muß eine größere Ehre sein, als Straßenfeger Bürger dieses Reiches zu sein, als König in einem fremden Staate.

Der Staatsbürger ist gegenüber dem Ausländer bevorrechtigt. Er ist der Herr des Reiches.

Diese höhere Würde verpflichtet aber auch. Der Ehr- oder Charakterlose, der gemeine Verbrecher, der Vaterlandsverräter usw. kann dieser Ehre jederzeit entkleidet werden. Er wird damit wieder Staats-angehöriger.

Das deutsche Mädchen ist Staatsangehörige und wird mit ihrer Verheiratung erst Bürgerin. Doch kann auch den im Erwerbsleben stehenden weiblichen deutschen Staats-angehörigen das Bürgerrecht verliehen werden.

 – Adolf Hitler – Mein Kampf, Zweiter Band, Kapitel 3 -

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten und der Regierung unter Reichskanzler Adolf Hitler wurde das RuStAG dann – bis heute immer noch vollumfänglich gültig – wie folgt geändert:

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Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit

vom 5. Februar 1934

Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird folgendes verordnet:

§ 1

(1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.

(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).

§ 2

Die Landesregierungen treffen jede Entscheidung auf dem Gebiete des Staatsangehörigkeitsrechts im Namen und Auftrage des Reichs.

§ 3

Die deutsche Staatsangehörigkeit darf erst verliehen werden, nachdem der Reichsminister des Innern zugestimmt hat. § 9 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583) wird aufgehoben.

§ 4

(1) Soweit es nach geltenden Gesetzen rechtserheblich ist, welche deutsche Landesangehörigkeit ein Reichsangehöriger besitzt, ist fortan maßgebend, in welchem Lande der Reichsangehörige seine Niederlassung hat.

(2) Fehlt dieses Merkmal, so treten an seine Stelle der Reiche nach:

1. die bisherige Landesangehörigkeit;

2. die letzte Niederlassung im Inlande;

3. die bisherige Landesangehörigkeit der Vorfahren;

4. die letzte Niederlassung der Vorfahren im Inlande.

(3) Im Zweifel entscheidet der Reichsminister des Innern.

§ 5

Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Für die Zeit zwischen diesem Tage und dem Tage des Inkrafttretens des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 bleiben die bisherigen Bestimmungen maßgebend.

in Kraft getreten am 7. Februar 1934.

Berlin, den 5. Februar 1934.

Der Reichsminister des Innern

Frick

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Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes

vom 15. Mai 1935

Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1

Über die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit entscheiden die Einbürgerungsbehörden nach pflichtmäßigem Ermessen. Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht nicht.

§ 2

Die §§ 10, 11, 12, 26 Abs. 3 Satz 2, § 31 und § 32 Abs. 3 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583) treten außer Kraft; das gleiche gilt von § 15 Abs. 2 und § 34 insoweit, als sie einen Anspruch auf Einbürgerung gewähren.

§ 3. Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 15. Mai 1935.

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern
Frick

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Reichsbürgergesetz

[Eines der drei “Nürnberger Gesetze”]

Vom 15. September 1935.

Der Reichstag hat einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1

(1) Staatsangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reichs angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist.

(2) Die Staatsangehörigkeit wird nach den Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben.

§ 2

(1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen.

(2) Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung des Reichsbürgerbriefes erworben.

(3) Der Reichsbrüger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetzes.

§ 3

Der Reichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers die zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Nürnberg, den 15. September 1935,

am Reichsparteitag der Freiheit.

Der Führer und Reichskanzler

Adolf Hitler

Der Reichsminister des Innern

Frick

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Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz

geändert bzw. ergänzt durch
Siebente Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 5. Dezember 1938 (RGBl. I. S. 1751),
Neunte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 5. Mai 1939 (RGBl. I. S. 891).

Auf Grund des § 3 des Reichsbürgergesetzes vom 15. September 1935 (RGBl. I. S. 1146) wird folgendes verordnet:

§ 1

(1) Bis zum Erlaß weiterer Vorschriften über den Reichsbürgerbrief gelten vorläufig als Reichsbürger die Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes, die beim Inkrafttreten des Reichsbürgergesetzes das Reichstagswahlrecht besessen haben, oder denen der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers das vorläufige Reichsbürgerrecht verleiht.

(2) Der Reichsminister des Innern kann im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers das vorläufige Reichsbürgerrecht entziehen.

§ 2

(1) Die Vorschriften des § 1 gelten auch für die staatsangehörigen jüdischen Mischlinge.

(2) Jüdischer Mischling ist, wer von einem oder zwei der Rasse nach volljüdischen Großelternteilen abstammt, sofern er nicht nach § 5 Abs. 2 als Jude gilt. Als volljüdisch gilt ein Großelternteil ohne weiteres, wenn er der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat.

§ 3

Nur der Reichsbürger kann als Träger der vollen politischen Rechte das Stimmrecht in politischen Angelegenheiten ausüben und ein öffentliches Amt bekleiden. Der Reichminister des Innern oder die von ihm ermächtigte Stelle kann für eine Übergangszeit Ausnahmen für die Zulassung zu öffentlichen Ämtern gestatten. Die Angelegenheiten der Religionsgesellschaften werden nicht berührt.

§ 4

(1) Ein Jude kann nicht Reichsbürger sein. Ihm steht ein Stimmrecht in politischen Angelegenheiten nicht zu; er kann ein öffentliches Amt nicht bekleiden.

(2) Jüdische Beamte treten mit Ablauf des 31. Dezember 1935 in den Ruhestand. Wenn diese Beamten im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben, erhalten sie bis zur Erreichung der Altersgrenze als Ruhegehalt die vollen zuletzt bezogenen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge; sie steigen jedoch nicht in Dienstaltersstufen auf. Nach Erreichung der Altersgrenze wird ihr Ruhegehalt nach den letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen neu berechnet.

(3) Die Angelegenheiten der Religionsgesellschaften werden nicht berührt.

(4) Das Dienstverhältnis der Lehrer an öffentlichen jüdischen Schulen bleibt bis zur Neuregelung des jüdischen Schulwesens unberührt.

§ 5

(1) Jude ist, wer von mindestens drei der Rasse nach volljüdischen Großeltern abstammt. § 2 Abs. 2 Satz 2 findet Anwendung.

(2) Als Jude gilt auch der von zwei volljüdischen Großeltern abstammende staatsangehörige jüdische Mischling,

a) der beim Erlaß des Gesetzes der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat oder danach in sie aufgenommen wird,
b) der beim Erlaß des Gesetzes mit einem Juden verheiratet war oder sich danach mit einem solchen verheiratet,
c) der aus einer Ehe mit einem Juden im Sinne des Absatzes 1 stammt, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935 (RGBl. I. S. 1146) geschlossen ist,
d) der aus dem außerehelichen Verkehr mit einem Juden im Sinne des Absatzes 1 stammt und nach dem 31. Juli 1936 außerehelich geboren wird.

§ 6

(1) Soweit in Reichsgesetzen oder in Anordnungen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und ihrer Gliederungen Anforderungen an die Reinheit des Blutes gestellt werden, die über § 5 hinausgehen, bleiben sie unberührt.

(2) Sonstige Anforderungen an die Reinheit des Blutes, die über § 5 hinausgehen, dürfen nur mit Zustimmung des Reichsministers des Innern und des Stellvertreters des Führers gestellt werden. Soweit Anforderungen dieser Art bereits bestehen, fallen sie am 1. Januar 1936 weg, wenn sie nicht von dem  Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers zugelassen werden. Der Antrag auf Zulassung ist bei dem Reichsminister des Innern zu stellen.

§ 7

Der Führer und Reichskanzler kann Befreiungen von den Vorschriften der Ausführungsverordnungen erteilen.

Berlin, den 14. November 1935

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichminister des Innern
Frick

Der Stellvertreter des Führers
R. Heß
Reichsminister ohne Geschäftsbereich

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Zehnte Verordnung zum Reichsbürgergesetz

vom 4. Juli 1939

Auf Grund des § 3 des Reichsbürgergesetzes vom 15. September 1935 (RGBl. I. S. 1146) wird folgendes verordnet:

Artikel I.
Reichsvereinigung der Juden

§ 1

(1) Die Juden werden in einer Reichsvereinigung zusammengeschlossen.

(2) Die Reichsvereinigung ist ein rechtsfähiger Verein. Sie führt den Namen “Reichsvereinigung der Juden in Deutschland” und hat ihren Sitz in Berlin.

(3) Die Reichsvereinigungen bedient sich als örtlicher Zweigstellen der jüdischen Kulturvereinigungen.

§ 2

(1) Die Reichsvereinigung hat den Zweck, die Auswanderung der Juden zu fördern.

(2) Die Reichsvereinigung ist außerdem

1. Träger des jüdischen Schulwesens,
2. Träger der freien jüdischen Wohlfahrtspflege.

(3) Der Reichsminister des Innern kann der Reichsvereinigung weitere Aufgaben übertragen.

§ 3

(1) Der Reichsvereinigung gehören alle staatsangehörigen und staatenlosen Juden an, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Reichsgebiet haben.

(2) Im Falle einer Mischehe ist der jüdische Teil nur Mitglied,

a) wenn der Mann der jüdische teil ist und Abkömmlinge aus der Ehe nicht vorhanden sind oder
b) wenn die Abkömmlinge als Juden gelten.

(3) Juden fremder Staatsangehörigkeit und den in einer Mischehe lebenden Juden, die nicht bereits nach Abs. 2 Mitglieder sind, ist der Beitritt zur Reichsvereinigung freigestellt.

§ 4

Die Reichsvereinigung untersteht der Aufsicht des Reichsminister des Innern; ihre Satzung bedarf seiner Genehmigung.

§ 5

(1) Der Reichsminister des Innern kann jüdische Vereine, Organisationen und Stiftungen auflösen oder ihre Eingliederung in die Reichsvereinigung anordnen.

(2) Im Falle der Auflösung gelten für die Liquidation die Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Der Reichsminister des Innern kann jedoch Liquidatoren bestellen und abberufen und die Art der Liquidation abweichend von den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts regeln. Nach Durchführung der Liquidation ist das Vermögen der aufgelösten jüdischen Einrichtungen auf die Reichsvereinigung zu übertragen.

(3) Im Falle der Eingliederung fällt das Vermögen der betroffenen jüdischen Einrichtungen an die Reichsvereinigung. Eine Liquidation findet in diesen Fällen nicht statt. Für die Verbindlichkeiten der eingegliederten Einrichtungen haftet die Reichsvereinigung mit ihrem gesamten Vermögen.

(4) Der Reichsminister des Innern kann Satzungsbestimmungen und Beschlüsse der jüdischen Vereine, Organisationen und Stiftungen aufgeben und ändern, wenn sie über die Verwendung des Vermögens von diesen Vorschriften abweichende Bestimmungen getroffen haben. Juden, die auf Grund der nachträglich aufgehobenen Satzungsbestimmungen oder Beschlüsse etwas erlangt haben, sind der Reichsvereinigung zur Herausgabe nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet.

Artikel II.
Jüdisches Schulwesen.

§ 6

(1) Die Reichsvereinigung der Juden ist verpflichtet, für die Beschulung der Juden zu sorgen.

(2) Zu diesem Zwecke hat die Reichsvereinigung die notwendige Zahl von Volksschulen zu errichten und zu unterhalten. Sie kann außerdem Mittel- und höhere Schulen sowie Berufs- und Fachschulen und sonstige Schulen oder Unterrichtskurse unterhalten, die der Auswanderung der Juden förderlich sind.

(3) Die Reichsvereinigung hat für die Ausbildung und Fortbildung der Lehrer der von ihr unterhaltenen Schulen zu sorgen.

(4) Die von der Reichsvereinigung unterhaltenen Schulen sind Privatschulen.

§ 7

Juden dürfen nur Schulen besuchen, die von der Reichsvereinigung unterhalten werden. Sie sind nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften über die Schulpflicht zum Besuch dieser Schulen verpflichtet.

§ 8

(1) Die bestehenden öffentlichen und privaten jüdischen Schulen, Einrichtungen der jüdischen Lehrerbildung und sonstigen jüdischen Erziehungseinrichtungen werden aufgelöst, wenn die Reichsvereinigung sie bis zu einem vom Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern zu bestimmenden Termin nicht übernimmt.

(2) Vermögen von Juden, das für den Betrieb der jüdischen Schuleinrichtungen benutzt worden ist, ist der Reichsvereinigung auf Anforderung gegen angemessene Entschädigung zu überlassen. Über die Berechtigung der Anforderung solchen Vermögens für den Betrieb der jüdischen Schuleinrichtungen und über die Höhe der Entschädigung entscheidet in Zweifelsfällen die Schulaufsichtsbehörde unter Ausschluß des Rechtswegs.

§ 9

Die im Beamtenverhältnis stehenden Lehrkräfte der jüdischen Schulen treten mit dem Ablauf des 30. Juni 1939 in den Ruhestand. Sie sind verpflichtet, eine ihnen von der Reichsvereinigung der Juden angebotene Beschäftigung an einer jüdischen Schule anzunehmen. Andernfalls verlieren sie den Anspruch auf Ruhegehalt.

§ 10

Die Vorschriften des Reichs- und Landesrechts über die Beschuldung von Juden, insbesondere über die Zulassung von Juden zum Schulbesuch, über die Einrichtung und Unterhaltung öffentlicher jüdischer Schulen sowie über die Bereitstellung öffentlicher Mittel für Zwecke des jüdischen Religionsunterrichts, treten außer Kraft.

§ 11

Das jüdische Schulwesen untersteht der Aufsicht des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.

Artikel III.
Jüdische Wohlfahrtspflege.

§ 12

Die Reichsvereinigung hat als Träger der jüdischen freien Wohlfahrtspflege (§ 35a Abs. 1 Satz 1 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 1. August 1931 (RGBl. I, S. 439), in der Fassung der Verordnung über die öffentliche Fürsorge für Juden vom 19. November 1938 (RGBl. I. S. 1649) nach Maßgabe ihrer Mittel hilfsbedürftige Juden so ausreichend zu unterstützen, daß die öffentliche Fürsorge nicht einzutreten braucht. Sie hat Vorsorge zu treffen, daß für anstaltspflegebedürftige Juden ausschließlich für sie bestimmte Anstalten zur Verfügung stehen.

Artikel IV.
Schlußbestimmungen.

§ 13

Eine Entschädigung für Nachteile, die durch die Durchführung dieser Verordnung entstehen, wird nicht gewährt.

§ 14

(1) Der Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Vorschriften.

(2) Soweit das jüdische Schulwesen betroffen wird, werden die Vorschriften von dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern erlassen. Das gleiche gilt für Maßnahmen auf Grund des § 5, wenn die betroffene jüdische Einrichtung zum Geschäftsbereich des Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung gehört.

§ 15

Die Inkraftsetzung dieser Verordnung für die Ostmark bleibt vorbehalten.

Berlin, den 4. Juli 1939

Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Stellvertreter des Führers
R Heß

Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung
Rust

Der Reichsminister für kirchliche Angelegenheiten
Kerrl

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Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen

vom 20. Januar 1942

Der Ministerrat für die Reichsverteidigung verordnung mit Gesetzeskraft.

§ 1

(1) Ein Ausländer kann – abgesehen von den §§ 13, 15 Abs. 2, §§ 33 und 34 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583) – auch ohne Begründung einer Niederlassung im Inland eingebürgert werden. Für die Verleigung der deutschen Staatsangehörigkeit gelten im übrigen die Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583), der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 (RGBl. I. S. 85) und des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 15. Mai 1935 (RGBl. I. S. 593).

(2) Der Reichsminister des Innern bestimmt die für die Einbürgerung zuständige Behörde.

(3) Der Reichsminister des Innern kann Gruppen von Ausländern, die in einem unter deutscher Hoheit stehenden Gebiet ihre Niederlassung haben oder aus einem solchen Gebiet stammen, durch allgemeine Anordnung die Staatsangehörigkeit verleihen. Er kann anordnen, daß die Verleihung im Einzelfall binnen zehn Jahren widerrufen werden kann.

§ 2

Der Reichsminister des Innern kann Länder bezeichnen, deren Staatsangehörigkeit auf eigenen Antrag oder auf Antrag des Ehemanns oder des gesetzlichen Vertreters erworben werden kann, ohne daß ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit damit verbunden ist.

§ 3

Ein unter elterlicher Gewalt oder unter Vormundschaft stehender deutscher Volkszugehöriger, der auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung selbständig den Wunsch nach Umsiedlung in das Deutsche Reich äußern kann oder konnte, kann nach der Umsiedlung auf seinen Antrag eingebürgert werden, auch ohne daß der gesetzliche Vertreter für ihn den Antrag stellt oder der Stellung des Antrags zustimmt. Sind solche Einbürgerungen bereits vorgenommen worden, obwohl die nach den bisherigen Vorschriften erforderliche Beteiligung des gesetzlichen Vertreters unterblieben ist, so sind sie mit der Rückwirkung vom Tage der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde an rechtswirksam.

§ 4

(1) Ein deutscher Staatsangehöriger fremder Volkszugehörigkeit, der auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung in ein anderes Land umgesiedelt wird, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Tage, an dem er das Deutsche Reich im Zuge der Umsiedlung verläßt. Ist in der zwischenstaatlichen Vereinbarung ein anderer Zeitpunkt für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit vorgesehn, so ist dieser Zeitpunkt maßgebend.

(2) In den Fällen, in denen eine Umsiedlung deutscher Staatsangehöriger fremder Volkszugehörigkeit bereits durchgeführt ist, ist der Verlust der deutschen Statsangehörigkeit mit dem Tage eingetreten, an dem der Umsiedler das Deutsche Reich verlassen hat.

§ 5

(1) Der § 26 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (RGBl. S. 583) tritt außer Kraft.

(2) Soweit der Verlust der Staatsangehörigkeit auf Grund des § 26 Abs. 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes nach Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht durch das Wehrgesetz vom 21. Mai 1935 (RGBl. I. S. 609) eingetreten ist, gilt er als nicht erfolgt.

§ 6.

Der Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung und Ergänzung dieser Verordnung erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Berlin, den 20. Januar 1942

Der Vorsitzende des Ministerrats für die Reichsverteidigung
Göring
Reichsmarschall

Der Reichsminister des Innern
Frick

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Dies alles sind bis zum heutigen Zeitpunkt völkerrechtlich legitime und vollumfänglich gültige Gesetzesänderungen und Gesetzgebungen, welche in der Originalfassung des RuStAG 1913 NICHT enthalten sind.

Nun dürfte auch dem letzten Deutschen völlig klar sein warum die Hoch- und Landesverrat übenden KRR’s im Auftrag und unter Eid ihrer alliierten Brötchengeber die Originalfassung des RuStAG vom 22. Juli 1913 bewerben.

Das RuStAG vom 22. Juli 1913 ist somit eindeutig Hoch- und Landesverat!

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Annette


Meldungen ohne direkten Bezug – Nachrichtenticker Dezember

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In diese Rubrik gehört Alles hinein, was nicht direkt mit einem vorhandenen Thema übereinstimmt und mehr oder weniger aktuelles Weltgeschehen betrifft oder Nachrichtencharakter besitzt. Ebenso kann diese Rubrik zum persönlichen Austausch genutzt werden. 

Links, Verweise, Meldungen, Fragen sowie alle anderen Schätze und Kleinode.



FÜHRER DIR GEHÖREN WIR!

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bk0007t7g6n-FID3-Ziel.

Und solltet ihr hören, dass ich oder Roland Selbstmord begangen oder einen Unfall gehabt haben bzw. Übergriffe an Haus und Hof (Niederbrennen des Hauses),  Familie, Tieren (Vergiftung eines Pferdes, Hundes etc. geschehen sind – dann wisst ihr:

 Es war die “Larry-Truppe aus dem Rabbiloch”!

So schreibt in unseren Staub und auf unsere Gräber in Großbuchstaben:

GASKAMMERTEMPERATUR!

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Dieser Blog ist zigfach gesichert und Nachfolger stehen für den Bedarfsfall bereit! Es bringt also gar nichts, die momentane Betreiberin “auszuschalten” oder “handlungsunfähig” zu machen.

Dieser Blog, mit all seinen Inhalten und Aufdeckungen, wird dennoch weiterbestehen – er ist “unzerstörbar”!

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Die Kosaken

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Kosaken (Begriff tatarischer Abstammung = freier Kämpfer) waren ursprünglich Gemeinschaften freier Reiterverbände. Ab dem 15. Jahrhundert gründeten sie in der südrussischen und ukrainischen Steppe eigene Siedlungen und Gemeinschaften mit orthodoxem Glauben und wurden zu Wehrbauern, die sich gegen die häufigen Überfälle asiatischstämmiger Reiternomaden (vor allem Krimtataren) verteidigen mussten. In der Ukraine bildete sich das Kosaken-Hetmanat heraus, das gegen die polnische Herrschaft kämpfte und später als Autonomie ins Russische Zarenreich einging. Bis zum 18. Jahrhundert waren sowohl russische als auch ukrainische Kosaken vom Zarenreich teilweise unabhängig, dann wurden sie nach und nach als freie Kavallerieverbände in die russische Armee integriert. Hauptsiedlungsgebiete der Kosaken waren das Don-, das Dnepr- und das Ural-Gebiet. Traditionell sind die Kosaken hierarchisch unter Atamanen oder Hetmanen organisiert. Ural- und Orenburger Kosaken waren maßgeblich an der Eroberung und Kolonisierung Sibiriens beteiligt.

Exil-Kosakenführer Poltawez-Ostrjanyzja erklärte, dass die Kosaken Nachfahren der Goten und damit Germanen seien.

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Kosaken im Zweiten Weltkrieg

Die ersten Sicherungs- und Kavallerieformationen der Kosaken, die auf deutscher Seite eingesetzt wurden, entstanden im Herbst 1941. Am 22. August 1941 lief das sowjetische 463. Infanterieregiment fast geschlossen zur Wehrmacht über und wurde von der Heeresgruppe Mitte als Kosakenabteilung 600 für Sicherungsaufgaben und zur Partisanenbekämpfung in Dienst genommen. Die 18. Armee der Wehrmacht (Heeresgruppe Nord) beschloss, dass jede Division der Wehrmacht, die mit Besatzungsaufgaben betraut war, eine Kosakenhundertschaft erhalten sollte, deren spezielle Aufgabe die Vernichtung von Partisanen sein sollte. Diese Formationen, Soldaten und Offiziere, wurden anfangs vollständig aus den Kriegsgefangenenlagern und aus Überläufern der Roten Armee gebildet.

Ähnlich wie bei der Revolution fanden sich die Kosaken während des Krieges auf beiden Seiten wieder, wobei ein großer Teil aufgrund ihrer antibolschewistischen Einstellung offene Sympathien für das nationalsozialistische Deutschland hegte, welches sie als Bollwerk gegen Stalin betrachteten. So beglückwünschte der Exil-Kosakenführer Iwan Poltawez-Ostrjanyzja Adolf Hitler bereits 1933 zu seiner Kanzlerschaft. Im Vorrücken der deutschen Wehrmacht glaubte man eine Möglichkeit zu erkennen, alte Rechte und Privilegien wieder zu erhalten bzw. die orthodoxe Religion wieder offen zelebrieren zu können. Deshalb bot ein Teil der Kosaken Adolf Hitler ihre Dienste an.

Während der Sommeroffensive der Wehrmacht 1942 billigte Adolf Hitler den Einsatz von Kosakenverbänden nicht nur bei der Partisanenbekämpfung, sondern auch an der Front. Mit Hilfe von 25.000 Freiwilligen sollte ein großer frontfähiger Verband geformt werden. Als sich die Wehrmacht nach der Niederlage von Stalingrad aus dem Kaukasus zurückziehen musste, wurde der Plan fallengelassen. Es standen aber rund 20 Kosakeneinheiten in Bataillonsstärke über die ganze Ostfront verteilt im Kampf.

Die im Sommer 1943 in Mielau aufgestellte 1. Kosaken-Kavallerie-Division zählte etwa 10.000 Mann. Sie war die erste große Kosakeneinheit im Osten. Den Stamm der Division bildeten die Kosaken des Auffanglagers Cherson in der Ukraine, Kosaken vom Don, Kuban, Terek, aus Sibirien, Transbaikalien und Ussurien. Das Offiziers- und Unteroffizierkorps wurde aus ehemaligen Kriegsgefangenen der Roten Armee und aus Emigranten-Kosaken westlicher Länder gebildet, die sich zur Kollaboration bereit erklärt hatten. Organisationsform, Bewaffnung und Ausrüstung entsprachen der der ostpreußischen Kavallerie-Brigaden. Die Division bestand im September 1943 aus je einem Regiment Sibirischer- und Terekkosaken sowie je zwei Regimentern Don- und Kubankosaken. Jedes Regiment hatte 2.000 Mann, dazu 160 Deutsche als Rahmenpersonal. Sie wurde dem deutschen Generalmajor Helmuth von Pannwitz unterstellt.

Weil Bedenken bestanden, dass die Kosaken möglicherweise gegen ihre Landsleute nicht zuverlässig kämpfen würden, wurde diese Einheit nicht an der Ostfront eingesetzt, sondern im Frühjahr 1944 nach Jugoslawien beordert. Hier wurde sie im Kampf gegen die Tito-Partisanen eingesetzt. Ihrem Kommandeur, dem inzwischen zum Generalleutnant ernannten Helmuth von Pannwitz, unterstand schließlich ab Februar 1945 das XV. Kosaken-Kavallerie-Korps, bestehend aus der 1. Kosaken-Kavallerie-Division (Kommandeur Oberst von Baath), der 2. Kosaken-Kavallerie-Division (Kommandeur Oberst Hans-Joachim von Schultz), der Plastunbrigade (Kommandeur Oberst Ivan Kononow), sowie der im Aufbau begriffenen 3. Kosakendivision. Es hatte eine Kampfstärke von mindestens 25.000 Mann.

Zum Ende des Krieges gab es Bestrebungen, die Kosakeneinheiten der Waffen-SS zu unterstellen. Am 26. August 1944 kam es deswegen zu einer Unterredung zwischen Himmler und von Pannwitz. Die Aussicht auf bessere Ausrüstung und Bewaffnung ließ von Pannwitz einwilligen, die Kosaken-Einheiten hinsichtlich Versorgung und Nachschub, einschließlich der Lieferung von schweren Waffen rein verwaltungsmäßig der Waffen-SS zu unterstellen. Die vollständige Eingliederung in die Waffen-SS wurde aber de facto bis zum Kriegsende nicht vollzogen, auch wegen der ablehnenden Haltung von General von Pannwitz und seines Offizierskorps, die eine weitgehende Eigenständigkeit als Truppenteil der Wehrmacht wahren wollten.

Bedingt durch den Rückzug der Wehrmacht im Osten ab 1943 sahen sich auch die Familien der Kosaken gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Den Kosaken-Stans unter ihren aus der Zarenzeit berühmten Anführern, wie den Atamanen und Generalen Krasnow, Kulakoff, Schkuro, dem Sultan Klytsch, oder Vasilieff und Domanow, wurden neue Siedlungsgebiete in der oberitalienischen Provinz Friaul, in der Gegend von Tolmezzo in Karnien, als ein neues “Kosakia”, von der deutschen Reichsregierung zugewiesen. Im Sommer 1944 wurden in 50 Eisenbahnzügen etwa 35.000 Kosaken aus dem Osten evakuiert und in dieser Gegend angesiedelt. In Tolmezzo residierte ein Stab mit 2.800 Offizieren und 20.000 Soldaten, die zur Partisanenbekämpfung eingesetzt wurden. Am 25. März 1945 wählten sie den kommandierenden General Helmuth von Pannwitz zu ihrem Obersten Feldataman.

Unter dem Druck italienischer Partisanenbewegungen und um sich mit den nach Österreich ausweichenden Kosakeneinheiten des Kosaken-Kavallerie-Korps zu vereinigen, flüchteten die Kosaken-Stans in riesigen Trecks mit Pferd und Wagen nach Norden in das Gebiet von Oberkärnten und Osttirol, wo sie vom Zusammenbruch des Deutschen Reichs eingeholt wurden. Gemäß einer Vereinbarung der Alliierten, Kriegsgefangene an ihre Herkunftsländer zu überstellen, wurden die Kosaken von den britischen Truppen an die Sowjetunion ausgeliefert und dort vielfach deportiert und zu Zwangsarbeit verurteilt. General Helmuth von Pannwitz wurde in der Sowjetunion zum Tode verurteilt und am 16. Januar 1947 in Moskau hingerichtet.

Kosaken im Dienst der Wehrmacht, Russland 1942

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Die Kosaken-Tragödie

Die bevorstehende Niederlage Deutschlands brachte die Kosaken als Kämpfer auf Seiten Deutschlands in arge Bedrängnis. Stalin betrachtete sie als „Nazikollaborateure“ und Verräter und bedrohte sie mit dem Tod. Um nicht in Gefangenschaft der Roten Armee bzw. der Titoarmee zu gelangen, flüchteten die Kosaken-Stans Anfang Mai 1945 über den Plöckenpass, wo sie vom SS-Funktionär Odilo Globocnik empfangen und nach Kötschach-Mauthen geleitet wurden. Die Kosaken gelangten so in das Gebiet von Oberkärnten und Osttirol. In Lienz wurde das Hauptquartier aufgeschlagen und in den Wiesen und Wäldern rund um die Dolomitenstadt lagerten ca. 25.000 Männer, Frauen und Kinder, der Großteil von ihnen bestand aus Angehörigen der Kampfeinheiten. Dazu kamen noch mehr als 5.000 Pferde, die innerhalb kurzer Zeit die Wiesen kahl fraßen. Dies erklärt u.a. die zurückhaltende und angsterfüllte Aufnahme durch die Einheimischen, die sich durch die Anwesenheit der Kosaken oft bedroht fühlten.

Entgegen anderslautenden Zusagen verluden die Briten, nachdem die Kosakenoffiziere bereits einige Tage zuvor durch eine fingierte Konferenz in Spittal an der Drau vom übrigen Stan getrennt worden waren, die Kosaken und Kaukasier gewaltsam auf LKW und Eisenbahnwaggons. Man berief sich auf den Vertrag von Jalta, in dem unter anderem die Rückführung aller Sowjetbürger in die Sowjetunion vereinbart worden war, die sich am Kriegsende in alliierter Gefangenschaft befanden. Die britische Regierung befürchtete, dass Stalin die beim Vormarsch durch die Sowjets befreiten britischen Kriegsgefangenen als Faustpfand zurückbehalten könnte, solange die Kosakeneinheiten nicht repatriiert worden wären. Das Gleiche galt auch für zehntausende von jugoslawischen Bürgern und Soldaten beim Massaker von Bleiburg, die – vor allem in den Reihen der kroatischen Ustascha-Verbände – auf deutscher Seite gestanden hatten.

In den Lagern um Lienz und Oberdrauburg spielten sich im Zuge der Auslieferung erschütternde Szenen ab. Mütter sprangen mit ihren Kindern in selbstmörderischer Absicht in die hochwasserführende und eiskalte Drau. Männer erschossen oder erhängten sich. Die Ereignisse gingen als „Tragödie an der Drau“ in die Geschichte ein.

Der Großteil der Kosaken und Kaukasier wurde in Judenburg den sowjetischen Truppen übergeben. Viele überlebten den Sommer 1945 nicht mehr. Andere nahmen sich aus Furcht vor Verfolgung durch die sowjetischen Organe das Leben bzw. töteten ihre Kinder und Verwandten oder überlebten die Transporte in die Gefangenenlager nicht. Offiziere wurden in der Regel nach kurzen Prozessen hingerichtet, General von Pannwitz wurde am 16. Januar 1947 in Moskau mit fünf weiteren Kosakengenerälen und Atamanen hingerichtet. Am 23. April 1996 erfolgte seine Rehabilitierung durch den russischen Generalstaatsanwalt, die jedoch schon am 28. Juni 2001 von der Obersten Militärstaatsanwaltschaft als Fehlurteil wieder rückgängig gemacht wurde. Heute wird vermutet, dass ein weiterer Grund für die Auslieferung der Kosaken die Rückführung der SS-Division „Galizien“ gewesen sein könnte, weil sich Churchill von deren Einsatz im aufkommenden Kalten Krieg Vorteile erwartet hatte.

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Gedenken

In Lienz erinnern heute der Kosakenfriedhof in der Peggetz und ein Gedenkstein für den General Helmuth von Pannwitz und das XV. Kosakenkavallerie-Korps in Tristach an das damalige Geschehen. Jährlich finden dort Gedenkfeiern der Überlebenden und der Nachkommen statt. Mit einer Andeutung im James-Bond-Film „GoldenEye“ fanden die Ereignisse von Lienz auch Eingang in die Populärkultur: Der Gegenspieler Bonds erklärt sich als Sohn eines Lienzer Kosaken (in der deutschsprachigen Version wird fälschlicherweise von „Linzer Kosaken“ gesprochen).

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Quelle: Metapedia


Vortrag von A.W. Sauer – Sehr hörenswert!

Da hat sich aber die “nationale” System-Heldin etwas ganz besonders “Originelles” einfallen lassen

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Unbenannt

 

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Ab sofort dürfen sie ganz exklusiv bei Deutscher-Freiheitskampf T-Shirts und Aufkleber mit der Aufschrift “Freiheit für Horst Mahler” oder 500 Flugblätter von Sylvia Stolz: “Irgendwann trifft es jeden”, zum sagenhaften Preis von nur 13,50 EUR bestellen.

Na, ist das nicht ein echtes Schnäppchenangebot?

Dies alles gibt es jetzt, ab sofort auf der Seite Deutscher-Freiheitskampf.de zu bestellen. Ganz frisch sozusagen, die Seite dampft noch (Copyright 2014).

Betreiber der Seite ist: Jörg Krautheim, ein sehr guter Freund und Bekannter von Fräulein “System-Stolz” – oh, Entschuldigung, ich meinte natürlich “Sylvia Stolz”.

Jörg Krautheim, der bereits 1999 auf der Landtagswahlliste der NPD in Thüringen kandidierte und auch als Landesorganisationsleiter fungierte, ist heute für die System-Partei “Die Rechte” tätig. Zudem wirbt er um Mitglieder für die Partei „Die Rechte“, deren Wahlwerbespot er auch auf seiner “anderen” Seite http://joergkrautheim.de/ eingefügt hat. Ende 2013 nahm er an einem „Drei-Länder-Stammtisch“ mit „Die Rechte“-Mitgliedern aus Sachsen, Hessen und Thüringern teil. Zielstellung laut dem Bericht der Veranstalter soll auch “eine entsprechende Landesverbandsgründung in Thüringen“ sein.

Er organisierte früher nicht nur Demonstrationen der rechten Szene und war mit seinem Namen sowohl auf THS als auch auf NPD-Flugblättern vertreten. Krautheim versuchte zudem das Konzept vom „Kampf um national befreite Zonen“ umzusetzen. Kurz bevor die Polizei 1997 in Heilsberg bei Saalfeld das größte Waffenlager der Neonazi-Szene aushob verbarrikadierte sich Krautheim zusammen mit anderen THS-Kadern wie André Kapke in dem Szenetreff. 1998 beteiligte er sich an einem bewaffneten rassistischen Überfall in Gera und am 27. Juni 2000 attackierte er mit drei anderen Geraer Kameradschaftsmitgliedern, darunter Nico Hüfner, die „Alrhaman Moschee“ in Gera mit Steinen. Krautheim wurde zwar in der Nähe festgenommen und Polizeibeamte fanden mehrere (Gas-)Pistolen, im Prozess wurde er jedoch freigesprochen. Die Südthüringer Zeitung spekulierte damals über eine mögliche V-Manntätigkeit Krautheims für den Verfassungsschutz.

Auf einer früher von ihm betriebenen Internetseite der „Kameradschaft Gera“ wurden zur selben Zeit zahlreiche nicht-rechte Menschen steckbriefartig mit Fotos und persönlichen Daten „geoutet“, darunter auch der damalige Geraer Stadtjugendpfarrer sowie mehrere Gewerkschaftsfunktionäre. Einige der Geouteten wurden in der Folgezeit bedroht oder wurden sogar Betroffene rechter Gewalt.

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Das sind ja echt tolle Freunde, die Sie da haben “Fräulein Stolz”. Mir erzählten Sie damals am Telefon, dass dieser Jörg Krautheim Sie über Ingo Köth am “Laufenden” hält, während Sie MIR beim Ausfindigmachen des Gefängnisaufenthaltsortes von Ingo Köth, auf meine dringliche Bitte hin um ihre Unterstützung, LEIDER nicht helfen konnten. Ich habe es dann aber trotzdem – auch ohne Sie und ihre Hilfe – herausgefunden.

Hatten Sie etwa Angst, Fräulein Stolz, ICH könnte mir die de-Domain sichern? Oder soll es doch nur ein plumpes Ablenkungsmanöver vom “echten” Deutschen-Freiheitskampf sein, zumal Sie ja wissen, dass der “echte” Deutsche-Freiheitskampf in DE seit eineinhalb Jahren zensiert ist?

Also mal ehrlich Fräulein Stolz, ein bisschen mehr Intelligenz hätte ich Ihnen schon zugetraut – oder glauben Sie wirklich, dass D A S jemand für Zufall hält?

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P.S.: Fräulein Stolz, es werden vielleicht demnächst auch Flyer über die Gaskammertemperatur beim Deutschen-Freiheitskampf erhältlich sein, natürlich völlig kostenlos, wir wollen uns ja nicht an unseren Mitstreitern bereichern, versteht sich. Na, wie wäre es denn hier mit ihrer “Solidarität”?

Der Slogan hierbei wird aber “Freiheit für Deutschland” lauten und keine Glorifizierung Ihrer National-Helden beinhalten. Erhältlich sind diese aber dann nur beim “originalen” Deutschen-Freiheitskampf!

Gez.: Eine Deutsche Freiheitskämpferin

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Typosquatting durch Typosquatter Sylvia Stolz und Jörg Krautheim

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Typosquatting (zu engl.: squat = besetztes Haus, dt. Lehnübertragung: Tippfehlerdomain) ist eine Form von Cybersquatting, die darauf beruht, dass eine Person einen Uniform Resource Identifier (URI, also die Adresse der Website) in einem Webbrowser versehentlich falsch eintippt und dann auf eine alternative Seite geführt wird, die dem Typosquatter gehört. Da Typosquatting meist von unseriösen Webmastern betrieben wird, ist es nicht selten, dass diese Seiten dann ein Konkurrenzangebot, manchmal aber auch unpassende Werbung oder sonstige unerwünschte Inhalte (z.B. Pornographie) enthalten. Unter bestimmten Umständen kann daher Typosquatting die Kennzeichenrechte des Inhabers der echten Domain verletzen.

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Beispiele

  • Eine Website des Schweizer Politikers Lukas Reimann sah der politischen Kampagne dabei-bleiben.ch der Befürworter des Parlamentsbeschlusses über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien zum Verwechseln ähnlich und verwendete die Domain dabeibleiben.ch
  • Ähnliche Phänomene gibt es auch außerhalb des Internet: AT&T gab die Vanity-Telefonnummer „+1-800-OPERATOR“ auf und ersetzte sie durch „+1-800-CALL-ATT“. Es scheint, als ob viele Amerikaner „Operator“ falsch buchstabierten, denn Konkurrent MCI Worldcom konnte über „+1-800-OPERATER“ zahlreiche Neukunden gewinnen (in beiden Nummern ist das abschließende „R“ überflüssig.).
  • Ein Beispiel aus jüngster Zeit bietet sich bei den aus wirtschaftlichen und politischen Gründen geführten Kämpfen um die Abstimmung beim Berliner Volksbegehren „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“. Dabei haben sich die Berliner Wasserbetriebe zahlreiche Domains (.net, .com, .info) gesichert, die starke Ähnlichkeit zur Original-Domain wollt-ihr-wissen.de der Initiatoren des Volksentscheid haben. „wollt-ihr-wissen.de“ bestand laut DENIC mindestens seit 15. Dezember 2010, während die Berliner Wasserbetriebe ihre Seiten am 21. Januar 2011 registrieren ließen.

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Quelle: Wikipedia

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Domainrecht

Das Domainrecht befasst sich mit der Zuteilung der Domainnamen. Grundsätzlich gilt hier das Prioritätsprinzip: wer sich als erster einen Domainnamen sichert, darf diesen auch nutzen und behalten. Eine Ausnahme bilden Fälle, bei denen der Name eine „weit überragende Bekanntheit“ genießt, wie “www.shell.de”. Eine weitere Ausnahme begründet das durch § 12 BGB geschützte Namensrecht. Dieses gibt dem jeweiligen Namensträger grundsätzlich das Recht dem unberechtigten Nutzer eines Namens diese Nutzung zu untersagen.

Unzulässig können Domainnamen aber auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sein, zum Beispiel wegen Irreführung der Nutzer oder Kanalisierung von Kundenströmen (§ 3 UWG) oder aufgrund von missbräuchlichem Domaingrabbing (§ 1 UWG).

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Quelle: Wikipedia

Siehe auch Domaingrabbing: Wikipedia

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Unbenannt

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Na, Fräulein Stolz – wie fühlt man sich so als KRIMINELLE BRD-Heldin-Anwältin und hauptberufliche IRREFÜHRERIN? Wie es aussieht fühlen SIE sich sehr wohl dabei!

Vom Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, vom Namensrecht und Domainrecht haben S I E als BRD-Helden-Anwältin natürlich noch NIE etwas gehört! Und von Anstand auch noch NIE!

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_gegen_den_unlauteren_Wettbewerb

The Show must go on – nicht wahr?

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Sie meinen doch wohl nicht im Ernst, dass S I E krimineller Abschaum MICH damit irgendwie beeindrucken könnten, ich bin extrem angewidert von einem solch ehrlosen und jeglichem Anstand entbehrenden Verhalten einer National-Heldin wie Ihnen und verachte Sie zutiefst nach dieser “Aktion”. Ich spucke aus vor Ihnen! Sie sind das Letzte – das Allerletzte! Wer zu solch unlauteren und kriminellen Mitteln greift ist verachtenswerter noch als Abschaum!

Sie brauchen sich auch nicht einzubilden, dass Sie mit ihren kriminellen Machenschaften irgendwie den weltweiten Siegeszug der, von Ihnen so schrecklich gefürchteten, GASKAMMERTEMPERATUR aufhalten können. Sie scheinen ja wirklich sehr zu zittern vor Angst, damit Sie auf solch kriminelle Machenschaften zurückgreifen müssen. Wieviel Geld bekommt eigentlich ein deutscher Hoch- und Landesverräter wie Sie dafür? – sofern Sie denn Deutsche sind!

Doch keine Bange – auch IHRE Stunde schlägt eines Tages unbarmherzig zu.

“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten, vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk und es gnade euch Gott. 

- Carl Theodor Körner -

Bis dahin:

SIEG HEIL!!!

Die Betreiberin vom Deutschen-Freiheitskampf

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Trittbrettfahrer nutzen bekannte Webadressen

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 Herausgeber: netzeitung.de

Wer sich bei der Eingabe vertippt, gelangt schnell zu ihnen: So genannte Typosquatter besetzen ähnlich geschriebene Domains. Eine neue Studie kommt zu dem Ergebnis, dass oft Kinderseiten betroffen sind.

Fast jeder, der sich einmal beim Eintippen einer Internetadresse vertan hat, kennt das Problem: Plötzlich taucht eine Website auf, die mit der, die man gesucht hat, gar nichts zu tun hat. Trotzdem blinken einem zahlreiche Links und auch Werbung entgegen, die Hilfe bei der Suche nach der richtigen Website versprechen. «Typosquatting» nennen Experten dieses Phänomen.
Im Rahmen einer Studie hat die IT-Sicherheitsfirma McAfee jetzt insgesamt 1,9 Millionen Schreibvarianten zu 2771 stark frequentierten Webadressen ausgewertet. Ein Ergebnis war dabei, dass es Typosquatter oft auf Internetangebote für Kinder abgesehen haben. Rund 60 der am stärksten betroffenen Websites richten sich den Angaben zufolge an die Altersgruppe bis 18 Jahre, darunter barbie.com, disney.com und lego.com.

In manchen Fällen führen Tippfehler beim Aufruf von Kinderseiten zu pornografischen Inhalten, wie McAfee in der Studie «Was ist ein Name wert? Typosquatting im Jahre 2007» erläutert. McAfee verweist auch auf den Werberummel um das iPhone. Obwohl das Gerät erst kurz auf dem Markt ist, werde bis Jahresende mit der Eintragung von mindestens 8000 Webadressen gerechnet, die die Zeichenfolge «iphone» enthalten. Mit dem Hersteller Apple wird jedoch kaum eine dieser Präsenzen etwas zu tun haben, schätzt McAfee.

Typosquatting zeuge von «der Wildwest-Mentalität, die in weiten Teilen des Internets immer noch vorherrscht», erklärte Jeff Green, Leiter der McAfee Avert Labs. Die spekulative Domain-Besetzung sei zwar kein Novum, greife aber immer weiter um sich. Außerhalb der USA ist die Wahrscheinlichkeit, dass stark frequentierte Internetseiten von Domainbesetzern ins Visier genommen werden, in Großbritannien am höchsten. Dort betrifft es 7,7 Prozent der Webadressen. Deutschland liegt in der Studie mit 3,8 Prozent auf Platz sechs. Das geringste «Typosquatting»-Risiko besteht demnach in Finnland mit 0,1 Prozent. (AP)
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Neuerdings treiben die Domainbesetzer und Typosquatter auch im nationalen Lager ihr Unwesen und heißen:
Sylvia Solz und Jörg Krautheim!
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Nur ja um jeden Preis Verhindern, dass Leser auf die GASKAMMERTEMPERATUR stoßen, auch um den Preis der eigenen Seele! 
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GELD ist schließlich ALLES im Leben eines Hochverräters- und einer Hochverräterin!
Aber auch IHR letztes Hemd hat keine Taschen – Fräulein Stolz!
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Unbenannt
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Gez.: Die zum Erbrechen angewiderte und angeekelte Domain- und Namensbesitzerin von Deutscher-Freiheitskampf!
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Gerhard Liebsch (17 J.) – Blutzeuge der Bewegung

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Gerhard Liebsch (Lebensrune.png 3. Dezember 1913; Todesrune.png 26. Mai 1931 in Dühringshof (Brandenburg)) war ein deutscher Widerstandskämpfer gegen die Weimarer Republik und ein Blutzeuge der nationalsozialistischen Bewegung.

http://de.metapedia.org/m/images/9/96/Gerhard_Liebsch.jpg

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Pfingsten 1931. Darauf hat sich Gerhard Liebsch schon lange gefreut: in den Feiertagen mal heraus zu können aus dem Steinhaufen der Prenzlauer Straße in Berlin. Zum Bruder wird er fahren, nach Dechsel, in der Landsberger Gegend. Nun endlich ist es so weit. Mit der ganzen Kraft seiner fast achtzehn Jahre freut er sich des strahlenden Frühlings. Und dann was besonders Feines: am zweiten Feiertag, dem 26. Mai, geht’s mit dem „großen“ Bruder, dem SA-Mann, hinüber ins benachbarte Dühringshof, da hat der Fußballverein seinen großen Tag. Nach dem Spiel sind sie im Vereinslokal zusammen, alles lustige, frische Jungen, und gesungen wird und musiziert, da macht der junge Gerhard aus ganzem, frohem Herzen mit. Am Abend plötzlich johlt und rempelt es von draußen herein. Rote Sportler, aufgepasst! Ehe man recht weiß, was los ist, war eine wüste Schlägerei im Gange. Gerhard Liebsch trägt sein HJ-Abzeichen, auf ihn haben sie es besonders abgesehen. Er aber wehrt sich mit beiden Fäusten und hilft mit, die Roten zum Saal hinauszuprügeln, trotz ihrer Übermacht. Um weitere Hilfe zu holen geht Gerhard Liebsch allein hinaus. Er kommt nicht wieder. Ehe er einen Laut herausbringt, bohrt sich der Dolch ihm ins Herz. Sterbend liegt er am Boden, als seine Mörder auf ihn eintreten, anspeien und den wehrlos Wunden verhöhnen. Dann fliehen sie. Gerhard Liebsch stirbt im Alter von siebzehn Jahren. Einer der kommunistischen Mörder wird verurteilt, nach 1 1/2 Jahren kommt er wieder frei. Erst 1933 gelang die völlige Aufklärung des Mordes.

Der junge Sturmtrupp“ berichtet über den Mord:

„Ungesühnter Mord! In der Nacht vom 26. Mai wurde der Hitler-Junge Gerhard Liebsch von Marxisten in bestialischer Weise ermordet. Im Dezember fand die Gerichtsverhandlung in Landsberg a.d.W. statt. Angeklagt waren die Marxisten Siepelt und Rudolf. Die Ermordung selbst konnte den Angeklagten nicht restlos bewiesen werden. Jedoch konnte nachgewiesen werden, daß die beiden Angeklagten den Hitler-Jungen, nachdem er mit einem 16 Zentimeter langen Dolch niedergestochen war und sich in seinem Blute auf der Erde wälzte, in viehischer Weise mit den Füßen traten und zertrampelten.“

Die Zeitung Der Angriff berichtete ebenfalls:

“Ein Hitlerjunge erdolcht! Die Leiche angespien.”

Der Grabstein in Landsberg an der Warthe trägt den Spruch:

“Sein Opfertod galt der Freiheit der Nation.”

In Pfaffenhofen wird eine Straße nach Gerhard Liebsch benannt.

Am 29. 11. 1936 weihte die NSDAP einen Gedenkstein für fünf Blutzeugen in Berlin ein. Ein Name auf diesem Stein lautete Gerhard Liebsch. Die Gedenkstätte lag bis zur vorübergehenden „Befreiung“ im Jahre 1945 gegenüber dem Horst-Wessel-Haus in der Prenzlauer Straße 62.

Sein Name wurde in die Liste der Unsterblichen Gefolgschaft der Hitlerjugend aufgenommen.

Datei:Gebietsführerschule Gerhard Liebsch.jpg

Cottbus – Gebietsführerschule I Mark Brandenburg „Gerhard Liebsch“ – Feierraum

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http://de.metapedia.org/m/images/a/af/Frz.1933-08-19r1.01_%28Morde_an_Liebsch_und_Seidlitz%29.jpg

Die Freiburger Zeitung vom 19. 8. 1933 über die Aufklärung der Morde an Gerhard Liebsch und Gustav Seidlitz

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Quelle: Metapedia



4. Dezember 1943: Leipzig erlebt seinen schwersten Bombenangriff während des Zweiten Weltkrieges durch englische Terror-Bomber

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Leipzig war während des Zweiten Weltkrieges mehrmals Ziel britischer und VS-amerikanischer Luftangriffe. Der schwerste wurde in den Morgenstunden des 4. Dezember 1943 von der Royal Air Force ausgeführt und forderte über 1.800 Menschenleben. Durch die Angriffe wurde das Stadtzentrum zu großen Teilen zerstört, während die Industriebetriebe zeitweilige Produktionsausfälle zu verzeichnen hatten und teilweise verlagert oder dezentralisiert werden mussten.

Leipzig hatte bei Kriegsbeginn über 700.000 Einwohner und war damit die sechstgrößte Stadt des „Großdeutschen Reiches“ (dabei ist Wien mit berücksichtigt). Als „Reichsmessestadt“ hatte es zusätzlich eine herausgehobene Bedeutung, und deshalb tauchte es im August 1940 unter dem Codenamen „Haddock“ („Schellfisch“) erstmals in den Akten der Royal Air Force auf [1]. Man versprach sich von einer Bombardierung der Stadt zur Messe-Eröffnung am 25. August 1940 oder unmittelbar danach eine Demonstration der britischen Luftmacht auf die aus ganz Europa angereisten Messegäste.

In der Nacht vom 25. auf den 26. August 1940 starteten tatsächlich Bomber mit dem Ziel Leipzig, fanden die Stadt aber nicht.

Für die Kriegführung unmittelbar bedeutend waren die Erla-Flugzeugwerke, die an drei Standorten in Heiterblick, Abtnaundorf und Mockau Jagdflugzeuge produzierten.

Schließlich war Leipzig auch damals bedeutender Eisenbahnknotenpunkt.

Datei:Kinderlandverschickung-Kinder-fort-1944ca.gif

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Erste Angriffe

Sachsen galt bis 1942 wegen des langen Anflugweges von Großbritannien aus als relativ sicher vor Luftangriffen. Doch spätestens seit dem Luftangriff auf Kassel am 22. und 23. Oktober 1943 war klar, daß die britischen Bomber eine Reichweite hatten, die es ihnen ermöglichte, bis in den mitteldeutschen Raum vorzudringen.

Am 27. März 1943 wurde durch Notabwürfe eines britischen Flugzeuges in Gohlis ein Großfeuer ausgelöst. In der Nacht vom 31. August auf den 1. September erfolgte ein schwacher Angriff des britischen Bomber Command, der Eutritzsch und Schönefeld traf und bei dem es vier Todesopfer gab [2].

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4. Dezember 1943

Vorgeschichte

In der Nacht vom 2. zum 3. Dezember 1943 hatte die Royal Air Force, wie schon oft zuvor, Berlin angegriffen. Die deutsche Nachtjagd hatte sich inzwischen auf solche Angriffe eingestellt und schoß 40 Bomber ab [3]. In der folgenden Nacht war Leipzig das Ziel eines Angriffes, dessen Anflugroute so konzipiert war, daß die deutsche Luftabwehr möglichst lange im Unklaren über das Angriffsziel blieb. Auch wurde der Zeitpunkt des Angriffes in die frühen Morgenstunden gelegt, da man dann auf deutscher Seite kaum noch mit einem Angriff rechnen würde.

Verlauf

Die Route des Bomberverbandes überquerte über der Zuidersee die Küste des Festlandes, führte dann in östlicher Richtung über Norddeutschland auf Berlin zu und bog etwa über der Stadt Brandenburg nach Süden ab. Zwischen 3:50 Uhr und 4:25 Uhr warfen 442 Bomber insgesamt fast 1.400 t Spreng- und Brandbomben ab. Fliegeralarm war um 3:39 Uhr gegeben worden und die Entwarnung erfolgte 5:32 Uhr[4].

In der engbebauten Innenstadt entwickelte sich nach dem Angriff ein Feuersturm. Dessen Intensität überstieg nach Einschätzung des zur Angriffszeit zufällig in Leipzig befindlichen Generalinspekteurs für das Feuerlöschwesen, Hans Rumpf, sogar die des Hamburger Feuersturmes während der „Operation Gomorrha“[5]. Die Leipziger Feuerwehr hatte die Hälfte ihrer Kräfte nach Berlin entsenden müssen. Die aus dem Umland herbeigerufenen Feuerwehren konnten Brände häufig nicht bekämpfen, da ihre Schläuche nicht an die speziellen Anschlüsse der Leipziger Hydranten paßten, die nur zu etwa 30 % auf genormte Anschlüsse umgestellt worden waren[6]. Die Wasserversorgung brach zudem rasch zusammen.

Opfer und Schäden

Bei dem Angriff starben über 1.800 Menschen. Diese Zahl ist für solch einen schweren Angriff relativ gering, da sich viele Einwohner nicht an die Anordnung hielten, bis zur Entwarnung in den Kellern zu bleiben, sondern rechtzeitig die Flucht ergriffen oder entstehende Brände bekämpften[7].

Besonders im Stadtzentrum fielen dem Angriff viele historische Gebäude zum Opfer, so das Alte und Neue Theater, die Neue Handelsbörse, das Schiff der Johanniskirche, die Alte Waage, die Matthäikirche, das Museum der bildenden Künste und das Augusteum, das Hauptgebäude der Universität. Der Dachstuhl des Alten Rathauses brannte aus; eine bei einer Sanierung Anfang des 20. Jahrhunderts eingezogene Betondecke verhinderte ein Ausbrennen auch der darunter liegenden Geschosse [8]. Als weitere Folge des Angriffes verzeichnete man unter anderem die Zerstörung von 1.067 Geschäftshäusern, 472 Fabrikgebäuden, 56 Schulen, 29 Messehäusern und 9 Kirchen [9]. Von 92 Instituten der Universität Leipzig wurden 58 getroffen und teilweise zerstört [10].

Im Mai 1944 wurden über 15.000 betroffene Gebäude gezählt, davon über 4.000 völlig zerstörte, über 1.000 schwer und über 10.000 leicht beschädigte. Laut vorläufigem amtlichen Abschlußbericht vom 30. Dezember 1943 waren hauptsächlich der Stadtkern innerhalb des Ringes, die sich unmittelbar im Westen, Norden und Osten anschließenden Gebiete sowie die gesamte Südvorstadt schwer betroffen. Die daran im Norden und Osten anschließenden Gebiete wurden leicht betroffen, während im äußeren Westen, Südwesten und Nordwesten keine Schäden entstanden waren. Etwa 140.000 Menschen waren obdachlos geworden[11].

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20. Februar 1944

Während der sogenannten Big Week war Leipzig eines der ersten Ziele, die von britischen und VS-amerikanischen Bombern angegriffen wurden. Am 20. Februar 1944 wurden zwischen 3:15 Uhr und 4:20 Uhr Wohngebiete im Süden (Connewitz) sowie Wohn- und Industriegebiete im Südwesten Leipzigs (Schleußig und Großzschocher) getroffen. Bei diesem britischen Nachtangriff wurden über 700 Bomber eingesetzt, die knapp 2.300 t Bomben abwarfen. Am Nachmittag desselben Tages griffen über 200 Bomber der 8. US-Luftflotte Industrieanlagen im Nordosten der Stadt unter Einsatz von insgesamt etwa 700 t Bomben an. Durch die Angriffe wurde u. a. das (zweite) Gewandhaus weitgehend zerstört[12].

Insgesamt kamen etwa 970 Menschen ums Leben, die meisten durch den britischen Nachtangriff. Infolge des Tagesangriffs wurden die betroffenen Betriebe zum Teil schwer beschädigt, z. B. das Erla-Werk in Heiterblick zu 65 %. Die Produktion des Werkes war im Mai 1944 immer noch nicht wieder in vollem Umfang angelaufen, während die anderen betroffenen Betriebe bis dahin wieder arbeiteten[13].

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März bis Dezember 1944

Von der 8. VS-Luftflotte wurden im Frühjahr und Sommer 1944 weitere Angriffe auf Leipziger Industrie- und Verkehrsanlagen geflogen, so am 29. Mai, 29. Juni und am 7. Juli. Bei dem Angriff am 7. Juli waren neben dem Hauptbahnhof weitere Verkehrsanlagen das Ziel. Ein direkter Treffer brachte das Dach des Querbahnsteiges des Hauptbahnhofes zum Einsturz[14]. Insgesamt fielen diesen Angriffen etwa 470 Menschen zum Opfer. Am 6. Dezember 1944 wurden erstmals Leutzsch im äußersten Westen der Stadt sowie der angrenzende Vorort Böhlitz-Ehrenberg angegriffen.

Im Rahmen von Angriffen auf Ziele in der Umgebung Leipzigs, vor allem die Hydrierwerke in Leuna und Schkopau oder Betriebe in Merseburg, kam es vereinzelt zu Bombenabwürfen auf Leipzig als Ausweich- oder Notziel.

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Januar 1945 bis Kriegsende

Am 27. Februar 1945 flog die 8. VS-Luftflotte, die bisher meist Punktziele angegriffen hatte, von 12:50 Uhr bis 14:15 Uhr einen Flächenangriff auf das gesamte Stadtgebiet, dem über 1.000 Menschen zum Opfer fielen. Am 6. April griff der Verband erneut Leipzig an, und in der Nacht vom 10. auf den 11. April erfolgte nochmals ein britischer Doppelangriff. In den letzten zehn Tagen des am 15. April 1945 offiziell eingestellten westalliierten Bombenkrieges gegen Deutschland starben dadurch nochmals über 700 Menschen[15].

Am 18. April, eine reichliche Woche nach dem letzten Großangriff, marschierten VS-Truppen in Leipzig ein.

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Folgen

Während des Krieges sind durch Luftangriffe auf Leipzig etwa 6.000 Menschen umgekommen[16].

Durch die Luftangriffe lag ein großer Teil der Bausubstanz der eng bebauten Innenstadt in Trümmern. Die meisten der Gebäude am Augustusplatz waren schwer beschädigt, einzig die Universitätskirche war nur gering betroffen. Dagegen waren das Areal zwischen Richard-Wagner-Straße und Brühl sowie das von Katharinenstraße, Salzgäßchen, Schuhmachergäßchen und Reichsstraße begrenzte Gebiet weitgehend zerstört. Dadurch änderte sich das Erscheinungsbild der Innenstadt erheblich. Insgesamt waren 40 % der Wohnungen und 80 % der Messebauten zerstört oder schwer beschädigt worden[17].

Viele der zerstörten historischen Gebäude wurden nicht wieder aufgebaut, darunter die Johanniskirche, deren Turm erst Anfang der 1960er Jahre gesprengt wurde. Zwischen Katharinen- und Reichsstraße sowie Brühl und Böttchergäßchen wurden die Reste der Bebauung abgetragen und der Sachsenplatz angelegt. Dieser wich in den letzten Jahren dem neuen Museum der bildenden Künste.

Am Augustusplatz, der bald nach dem Krieg in Karl-Marx-Platz umbenannt wurde, wurde im Mai 1968 auf Anordnung von Walter Ulbricht die unbeschädigte Leipziger Universitätskirche gesprengt, um angeblich Platz für den Neubau eines Hauptgebäudes für die Universität zu schaffen. An der Stelle des Neuen Theaters entstand die Oper und gegenüber das Neue Gewandhaus.

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Fußnoten

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  1. ↑ Groehler, S. 178
  2. ↑ Lehmstedt, S. 26 u. Bergander, S. 404
  3. ↑ Groehler, S. 178
  4. ↑ Groehler, S. 178 und S. 211
  5. ↑ Lehmstedt, S. 263 u. Groehler, S. 211
  6. ↑ Groehler, S. 211
  7. ↑ Groehler, S. 211
  8. ↑ Lehmstedt, S. 35
  9. ↑ Autorengemeinschaft: Verwundungen-50 Jahre nach der Zerstörung Leipzigs. Verlag Kunst und Touristik, Leipzig 1993, S. 31-35
  10. ↑ Rathmann L (Hrsg.): ALMA MATER LIPSIENSIS Geschichte der Karl-Marx-Universität Leipzig. Edition Leipzig, Leipzig 1984, 268
  11. ↑ Horn, S. 201ff.
  12. ↑ Horn, S. 56
  13. ↑ Groehler, S. 214
  14. ↑ Horn, S. 57
  15. ↑ Groehler, S. 214 u. Bergander, S. 409
  16. ↑ Lehmstedt, S. 264
  17. ↑ Groehler, S. 214

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Quelle: Metapedia


4. Dezember 1944: Der Luftangriff auf Heilbronn, dem bereits einige schwächere Angriffe vorausgegangen sind, zerstört die gesamte historische Innenstadt. Dabei sterben über 6.500 Menschen

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Der Luftangriff auf Heilbronn am 4. Dezember 1944 durch die britische Royal Air Force (RAF) zerstörte die gesamte historische Innenstadt und 62 % der gesamten Stadt Heilbronn. Dabei kamen rund 6.500 Menschen ums Leben. Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs kam es sowohl vor als auch nach diesem schwersten Angriff zu zahlreichen schwächeren Luftangriffen auf Heilbronn.

Datei:Heilbronn1944-profil.jpg

Modell der total zerstörten Stadt nach dem Angriff vom 4. Dezember 1944

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Ausgangslage

Heilbronn wurde im Zuge des Luftkriegs im Zweiten Weltkrieg ein häufiges Ziel der Alliierten. Die Eisenbahnlinien, der Heilbronner Rangierbahnhof und der Kanalhafen nahe der Stadt waren von einer gewissen strategischen Bedeutung, ebenso die Industrie in einer der bedeutendsten Industriestädte Württembergs, die mit fortschreitendem Kriege weitestgehend der Kriegswirtschaft unterstellt war. Im näheren Umkreis befanden sich die Heeresmunitionsanstalt in Siegelsbach und in späteren Kriegsjahren ausgelagerte Rüstungsbetriebe in Stollen im Neckartal. Heilbronn war kein vorrangiges Angriffsziel alliierter Bomber, lag aber längs der Strecke der von Nordwesten nach Südwestdeutschland einfliegenden Verbände und galt häufig als Ausweichziel, falls der Angriff auf die eigentlichen Ziele aufgrund des Wetters oder starker Luftabwehr nicht möglich war.

Wie im gesamten Reich galt auch in Heilbronn ab Mai 1939 die Verdunkelungs-Verordnung, die vorschrieb, daß ab Einbruch der Dunkelheit Fenster und Türen lichtundurchlässig zu versperren waren. Die Entrümpelung von Dachböden und die Anlage von Schutzräumen waren bereits im Mai 1937 verordnet worden. Heilbronn wurde vom Luftgau-Kommando in Stuttgart in die Luftschutz-Klasse I eingeteilt. Da damit zunächst die Errichtung von Hochbunkern verboten war, wurden hauptsächlich die zahlreichen tiefen Weinkeller der Altstadt zu Luftschutzräumen ausgebaut. Nach Kriegsausbruch ordnete Polizeidirektor Heinrich Wicke am 4. September 1939 die Einstellung des privaten Wohnhausbaus und den Einsatz aller Bauarbeiter zum Ausbau der Luftschutzräume an.

Auf dem Wartberg wurde eine Beobachtungsstelle des Flugwach-Kommandos Stuttgart eingerichtet, die Meldung über einfliegende Flugzeuge an die Befehlsstelle weitergab. Ebenso gab es Luftbeobachter auf dem Silo der Firma Knorr und auf dem Turm der Augustinuskirche. Die örtliche Luftschutzleitung postierte einen Doppelposten auf dem Turm der Kilianskirche. Noch im September 1939 gab es mehrmals Luftalarm, da unbekannte Flugzeuge nahe der Stadt gesichtet wurden. Die Reserve-Flak-Abteilung 253, die im August 1939 (nach Ausrücken des Heilbronner Infanterie-Regiments 34 an den Westwall) einberufen worden war, gab mehrfach Alarmschüsse ab, wurde aber im Frühjahr 1940 nach Laupheim abgezogen. Lediglich eine leichte Flak-Batterie blieb zum Schutz der Stadt zurück.

Ende Mai 1940 war eine städtische Sirenenanlage einsatzbereit, die ihren ersten Einsatz bereits in den frühen Morgenstunden des 4. Juni 1940 hatte. Im Sommer 1940 war vorübergehend wieder schwere Flak in Heilbronn. Im Herbst 1940 wurde der General-Wever-Turm errichtet, ein Hochbunker auf der Theresienwiese, darüber hinaus bestanden zwei Tiefbunker am Kaiser-Friedrich-Platz und am Industrieplatz. Außer einigen Splitterschutz-Unterständen wurden keine weiteren Bunkeranlagen gebaut, da man die alten Keller der Innenstadt aufgrund ihrer Tiefe und ihrer massiven Mauern für sicher genug hielt. So wurden Innenstadtkeller mittels Durchbrüchen miteinander verbunden und Verordnungen erlassen, wie die Ausgänge zu sichern waren. Völlig vernachlässigt wurde, daß manche der massiv wirkenden Keller stellenweise nur zehn Zentimeter dicke Decken hatten, die der Belastung eines einstürzenden Gebäudes nicht standhalten konnten.

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Angriffe bis Sommer 1944

In der Nacht vom 16. auf den 17. Dezember 1940 fand der erste Luftangriff auf Heilbronn statt. Der Abwurf von drei Sprengbomben und etwa 100 Stabbrandbomben zerstörte 20 Häuser in der Altstadt und beschädigte etwa 70 weitere. Drei Tote und rund ein Dutzend Verletzte waren zu beklagen. Zwei Tage nach dem Angriff kam nochmals kurzfristig schwere Flak nach Heilbronn, wurde jedoch rasch wieder an die Fronten abberufen, so daß künftig nur noch leichte Flak-Einheiten oder von Schülern bediente sogenannte „Heimat-Flak“ für die Luftabwehr zur Verfügung standen.

Von August bis November 1941 folgten vier weitere Bombennächte, die jedoch nur begrenzten Schaden anrichteten. Einzelne Jagdbomber hatten zudem tagsüber die Bahnlinien um Heilbronn zum Ziel. Im Jahr 1942 wurde 33 Mal Luftalarm ausgelöst, jedoch hatten die vermeldeten Bomber zumeist andere Ziele. Lediglich am 7. Mai 1942 fielen große Mengen an Spreng- und Brandbomben auf die Innenstadt, wobei mehr als 150 Häuser zerstört oder beschädigt und sieben Menschen getötet wurden.

Bei der Casablanca-Konferenz im Januar 1943 vereinbarten Amerikaner und Engländer eine „Aufgabenteilung“ bezüglich der Bombardierung deutscher Städte. Auf der einen Seite sollte die damals so bezeichnete United States Army Air Force für die Bombardierung der Verkehrsknotenpunkte und der Schlüsselindustrie und auf der anderen Seite die Royal Air Force für die Bombardierung der Innenstädte zuständig sein.[1] Künftig flogen die Amerikaner relativ präzise Angriffe auf einzelne strategische Ziele (Rüstungsfabriken, Bahnhöfe, Flugplätze, Häfen), die Engländer setzten dagegen auf massive Angriffe im Großverband, wobei Flächenbombardements mit einer Mischung aus Spreng- und Brandbomben erfolgten, die die vollständige Zerstörung der angegriffenen Städte zum Ziel hatten. Während im Jahr 1943 daraufhin zahlreiche vernichtende Angriffe auf deutsche Städte erfolgten, blieb es in Heilbronn noch verhältnismäßig ruhig. Zwar wurde 71 mal Luftalarm ausgelöst, doch erfolgte 1943 nur ein einziger Angriff am 28. August.

Im Januar und Februar 1944 fand in Heilbronn eine zweiwöchige Vorführung des Löschens britischer Phosphorbrandbomben statt. Am 25. Februar 1944 ging ein abgeworfener voller Treibstofftank auf der Allee nieder. Ende April 1944 warfen die Alliierten nachgemachte Lebensmittelmarken über der Stadt ab, deren Verwendung unter Strafe gestellt wurde. Immer wieder gab es Abwürfe vereinzelter Brandmunition. Luftalarm wurde beinahe alltäglich. Im Juli 1944 wurden die Ladenöffnungszeiten verlängert. Falls vormittags ein Fliegerangriff von über einer Stunde Dauer stattfand, begann die Mittagspause erst um 14 Uhr. Im Sommer 1944 wurden die Heilbronner Kulturschaffenden zur Wehrmacht eingezogen, der Spielbetrieb von Theater und Orchester endete. Der Heilbronner Polizeidirektor ordnete die Entfernung leicht brennbarer Dekorationsstoffe aus den Schaufenstern der Stadt an. Am 5. August 1944 zeigte sich Gauleiter Wilhelm Murr zufrieden mit den Luftschutzvorkehrungen. Bis Anfang September 1944 wurden bereits 160 Luftalarme in diesem Jahr gezählt.

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Luftangriff vom 10. September 1944

Die Alliierten hatten sich bereits im Frühjahr und Sommer intensiv mit Heilbronn als möglichem Ziel eines Luftangriffs befaßt, im Mai 1944 Luftaufnahmen für den internen Gebrauch und am 27. Juni 1944 ein Target Information Sheet veröffentlicht, das insbesondere den Heilbronner Rangierbahnhof und den Heilbronner Kanalhafen als Ziele nannte. Damit rückte die Stadt ins Ziel der im Herbst 1944 intensiv betriebenen Angriffe auf das deutsche Verkehrssystem.

Anfang September war beinahe täglich Luftalarm, die Stadt lag auf dem Weg der Bomber zum Angriffsziel Nürnberg. Am 8. September war vier mal Luftalarm von 1:45 bis 2:31 Uhr, von 11:34 bis 12:42 Uhr, von 14:38 bis 15:48 Uhr und von 22:30 bis 23:42 Uhr. Am 9. September war lediglich ein Alarm von 10:20 bis 11:55 Uhr. Am Vormittag des 10. September 1944 flogen rund 100 Flugzeuge der 8. US-Air Force einen Angriff auf das Flugzeugwerk bei Günzburg mit Ausweichziel Rangierbahnhof in Ulm. Da jedoch über beiden Zielen eine dichte Wolkendecke lag, kam Heilbronn als zweites Ausweichziel ins Visier. Hier war es wolkenlos und der Angriff erfolgte auf Sicht. Kurz nach 11:30 Uhr[2] begann die Bombardierung der Heilbronner Bahnhöfe und Häfen und des Rangierbahnhofs im Winkel zwischen der Württembergischen Nordbahn von Stuttgart nach Heilbronn und der Kraichgaubahn. Die Amerikaner führten ihren Angriff ausschließlich gegen die im Target Information Sheet genannten militärisch relevanten Anlagen. Aufgrund der Größe der Bomberverbände, der Ballistik der Brandbomben sowie der geografischen Verhältnisse wurden jedoch auch umliegende zivile Ziele getroffen. Der „Bombenteppich“ am 10. September reichte daher von den angrenzenden Wohngebieten am Rangierbahnhof über das Heilbronner Südviertel mit dem Südbahnhof und dem Heilbronner Hauptbahnhof bis zur Heilbronner Kilianskirche und zum Rathaus in der Heilbronner Stadtmitte. Abgeworfen wurden 406 500-Pfund-Streubomben, 736 250-Pfund-Streubomben und 26.400 Vier-Pfund-Stabbrandbomben. Um 12:26 Uhr wurde Vorentwarnung und um 13:11 Uhr Entwarnung signalisiert. Bei diesem Angriff wurden über 300 Häuser zerstört bzw. unbewohnbar. 281 Menschen verloren ihr Leben, und mehr als 400 Verletzte waren zu versorgen. Die alliierten Auswerter bezeichneten die erzielten Schäden angesichts schwer beschädigter Bahnhöfe mit unterbrochenen Gleisen und 80 bis 100 schwer beschädigten oder zerstörten Wagen als „very good results“ (sehr gute Ergebnisse).

Die Heilbronner Feuerwehr und der Sicherheits- und Hilfsdienst konnten die zahlreichen Brände im Stadtgebiet nicht allein unter Kontrolle bekommen, so daß Freiwillige Feuerwehren aus Gronau, Lauffen, Untereisesheim, Schwaigern, Weinsberg und anderen Orten einrückten. Die Brandbekämpfung dauerte mehrere Tage, allein das Löschen des in Brand geratenen Rathauses dauerte drei Tage. Da die Verantwortung für die Brandbekämpfung in Abhängigkeit vom zu löschenden Objekt und den dafür eingesetzten Truppen teils bei Kreisleiter Drauz, bei Polizeipräsident Karl d’Angelo und bei Luftschutzoffizier Wasmer lag, kam es zu Verzögerungen durch Kompetenzgerangel. In Böckingen war außerdem eine große Menge Vieh durch Bombensplitter verletzt worden, so daß die Veterinäre des Sicherheits- und Hilfsdienstes mehrere Tage lang Notschlachtungen durchführen mußten.

Datei:Heilbronn 19440910 Luftangriff.jpg

US-Aufnahme des Luftangriffs vom 10. September 1944

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Luftangriffe 27. September bis 30. Oktober 1944

Im Sommer und Herbst 1944 errichteten die Alliierten ihr OBOE genanntes Funknavigationssystem in Nordfrankreich und Belgien. Die süddeutschen Angriffsziele befanden sich ca. 500–600 km von den Sendeanlagen entfernt. Da sich Funksignale linear ausbreiten und nicht der Erdkrümmung folgen, mußten Flugzeuge in einer Höhe von etwa 10.000 Metern über das Zielgebiet geleitet werden, wofür die leichten und beinahe vollständig hölzernen Mosquito-Flugzeuge am geeignetsten erschienen. Die Mosquitos waren mit jeweils einer 4.000-Pfund-Bombe (sogenannte Luftmine) bestückt. Von Ende September bis Ende Oktober erfolgten Test- und Übungsangriffe auf verschiedene südwestdeutsche Städte, neben Heilbronn auch auf Aschaffenburg, Darmstadt, Pforzheim und Karlsruhe. Da für einzelne Flugzeuge kein Fliegeralarm ausgelöst wurde und die Flugzeuge wegen ihrer immensen Flughöhe nicht zu hören waren, kamen die Bombentreffer für die Bevölkerung zumeist völlig überraschend.

Am 27. September 1944 begann ab 21:30 Uhr der erste mittels OBOE gelenkte Angriff von sechs Mosquitos auf Heilbronn, von denen drei die Bahnanlagen und zwei die Innenstadt bombardierten. Am 28. September konnten gegen 21:00 Uhr fünf Mosquitos drei Treffer auf die Bahnanlagen erzielen. Am 30. September flogen gegen 20:40 Uhr abermals sechs Maschinen die Stadt an, wobei ein Treffer auf die Bahnanlagen und mindestens zwei Treffer auf die Innenstadt zu verzeichnen waren. Am 1. Oktober griffen gegen 20:30 Uhr zwei von sechs Mosquitos die Innenstadt an, während die restlichen vier Maschinen ihre Bomben im Umland abwarfen. Am 4. Oktober erfolgten gegen 22:00 Uhr Bombenabwürfe auf die Innenstadt von drei der fünf an diesem Tag anfliegenden Maschinen, ein Mosquito ging verloren. Am 12. Oktober flogen gegen 5:00 Uhr vier Maschinen die Innenstadt an. Am 30. Oktober erfolgten gegen 20:20 Uhr drei erfolgreiche Bombenabwürfe über dem Rangierbahnhof.[3]

Es wurde spekuliert, ob die im Volksmund „Bombenkarle“ genannten Flieger Ritchie Boys sein könnten, da man in Unkenntnis der Funknavigation den hoch fliegenden Piloten genaue Ortskenntnisse unterstellte.[4]

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Luftangriff vom 4. Dezember 1944

Am Abend des 4. Dezember 1944 flogen 282 Lancaster-Bomber des britischen 5. Bomberkommandos der RAF und zehn Begleitflugzeuge die Stadt Heilbronn in loser Formation an. Gleichzeitig erfolgten Scheinangriffe auf das Ruhrgebiet, um die deutsche Luftabwehr zu täuschen. Die nahenden Flugzeuge wurden zwischen 18:49 Uhr und 18:57 Uhr erstmals von deutschen Funkmeßgeräten nördlich von Saarbrücken erfaßt. Um 19:10 Uhr meldete die deutsche Abwehr „Schneller Bomber nordostwärts von Heilbronn“, wobei es sich wahrscheinlich um Fernnachtjäger auf ihrem Weg zu den deutschen Nachtjagdflugplätzen in Schwäbisch Hall oder Kitzingen gehandelt hat, die im Vorfeld des Angriffs ebenfalls die deutsche Luftabwehr ablenken sollten. Am Abend des 4. Dezember war es stark bewölkt, was im weiteren Verlauf zu einer Änderung der Anflughöhe der Flugzeuge führte.

Um 19:18 Uhr flog die erste Lancaster-Maschine des Erstmarkierer-Verbandes der 83 Squadron unter Leutnant Pereira in einer Höhe von ca. 4.500 Metern über Heilbronn ein und warf grüne Annäherungsmarkierungen ab. Eine halbe Minute später folgte ihm eine weitere Lancaster unter Oberleutnant Phillip. Dieser warf zehn 1.000-Pfund-Sprengbomben mit Langzeitzündern ab und drehte zum Rückflug ab. Anschließend wurden gegen 19:20 Uhr Leuchtbomben abgeworfen, um den inzwischen eingetroffenen Mosquito-Bombern der 627 Squadron die Orientierung beim Abwurf von rot und gelb brennenden sogenannten „Target Indicators“ (TIs, Zielmarkierer, Rot für die Innenstadt, Gelb für den Rangierbahnhof) zu erleichtern. Oberleutnant Duncan warf aus einer weiteren Lancaster gegen 19:20 Uhr nochmals grüne Zielmarkierer über der Stadt ab sowie eine Blitzlichtbombe, die in etwa 600 Metern Höhe explodierte und das Fotografieren des Zielgebietes ermöglichte. Anschließend erfolgte der Abwurf von sehr vielen Leuchtbomben, die das Zielgebiet taghell erleuchteten. Die Leuchtbomben sollten ursprünglich zehn Minuten lang abgeworfen werfen, jedoch wurde die Leuchtwirkung von den anfliegenden Bomberpiloten bereits gegen 19:23 Uhr als „ausgezeichnet“ bezeichnet, so daß „Master Bomber“ Maurice A. Smith, der mit seiner Mosquito DZ 518 über der Stadtmitte kreiste, bereits um 19:27 Uhr befahl: „Come in and bomb, red TIs as planned“[5].

Nach den vorangegangenen Supporter-Bomben (Leuchtbomben, Zielmarkierer und zeitverzögerte Sprengbomben) fiel jetzt die eigentliche Bombenlast. Die Lancaster PB 251 unter Oberstleutnant Fugger warf gegen 19:29 Uhr eine erste 4.000-Pfund-Sprengbombe und 1.800 4-Pfund-Stabbrandbomben aus einer Abwurfhöhe von 3.800 Metern. Bis 19:38 Uhr fielen dann weitere rund 1.200 Tonnen Bomben auf die Stadt.

Die Bomber Command Summary of Operations zählt folgende Bombenmengen auf, die über dem Stadtgebiet abgeworfen wurden:

  • 5 Stück 12.000-Pfund-Sprengbomben
  • 168 Stück 4.000-Pfund-Sprengbomben
  • 573 Stück 1.000-Pfund-Sprengbomben
  • 192 Stück 500-Pfund-Sprengbomben
  • 191 Stück 500-Pfund-Mehrzwecksprengbomben
  • 10 Stück 1.000-Pfund-Markierungsbomben (3 grün, 3 rot, 4 gelb)
  • 3 Stück 250-Pfund-Markierungsbomben (grün)
  • 35.550 Stück 4-Pfund-Stabbrandbomben (237 Behälter zu je 150 Stück)
  • 208.350 Stück 4-Pfund-Stabbrandbomben (lose aus Schüttkästen)
  • 1.204 Stück Leuchtbomben

Der gegen den Rangierbahnhof gerichtete Angriff begann um 19:32 Uhr und dauerte bis 19:55 Uhr. Die Piloten, die den Rangierbahnhof anfliegen sollten, hatten oftmals Schwierigkeiten, die gelben Zielmarkierungen vor dem Hintergrund der bereits hell brennenden Stadt zu erkennen, so daß sie ihre Bombenlast ebenfalls über der Innenstadt entluden. Die wenigsten Piloten sahen, wo ihre Bomben niedergingen, da bereits nach den ersten Einschlägen Rauchwolken die Bodensicht versperrten. Insgesamt gingen über dem Rangierbahnhof weitere 380 Bomben nieder.

Beachtenswert ist der Anteil von knapp 66 % Sprengbomben an der gesamten abgeworfenen Bombenmenge. Arthur Harris, der damalige britische Oberkommandierende des Bomber Command, hat später erklärt, daß viele der deutschen Städte durch vorangegangene Bombardierungen bereits stark verbrannt waren, so daß die Royal Air Force im Spätjahr 1944 wieder bevorzugt mit Sprengbomben angriff, um die Zerstörung zu maximieren. Weder Heilbronn noch das ebenfalls mit starker Sprengwirkung eine Woche zuvor bombardierte Freiburg im Breisgau wiesen jedoch entsprechend große Brandschäden auf, so daß die Gründe für die auf Sprengwirkung bedachte Zusammensetzung der Bombenfracht beim Angriff auf Heilbronn unklar sind.

Durch den Angriff vom 4. Dezember 1944 wurde die gesamte Altstadt komplett zerstört, die Randbereiche wurden schwer beschädigt. Was nicht durch den Druck der Detonationen beschädigt wurde, wurde Opfer der Flammen. Von den hunderten historischen Gebäuden der Stadt sind heute deswegen nur noch etwa zwei Dutzend (zumeist wiederaufgebaut) erhalten.

Die deutsche Luftabwehr konnte dem Angriff nur wenig entgegensetzen: Zwei Flak-Stellungen am Neckar und 14 deutsche Nachtjäger Junkers Ju 88 kämpften unter Kommandeur Ernst Wallner gegen die britischen Bomber. Wallner und zwei Besatzungsmitglieder starben bei Winzerhausen. Die RAF verlor elf ihrer 282 Maschinen.

Die Bevölkerung, die sich an diesem Montagabend zur Feierabendzeit noch zahlreich in der Heilbronner Innenstadt aufhielt, flüchtete zu Beginn des Angriffes sowohl in einen Hochbunker (General-Wever-Turm) und zwei Tiefbunker (am Industrieplatz und am Kaiser-Friedrich-Platz) als auch in die 54 als sicher geltenden öffentlichen Lutftschutzkeller, in denen 13.945 Menschen Platz fanden. Die Innenstadt wurde jedoch wegen des durch Brandbomben angefachten und ab etwa 20 Uhr wütenden heftigen Feuers zur tödlichen Falle. Diejenigen, die zuerst Zuflucht in den Kellern gesucht und während des „Feuersturmes“ versucht hatten, die Stadt zu verlassen, verbrannten auf den Straßen. Die im Keller verbliebenen Personen starben an Kohlenmonoxidvergiftung oder durch den Einsturz von Luftschutzkellern.

Nach dem Krieg wurden schwere Vorwürfe gegen NS-Oberbürgermeister Heinrich Gültig und Kreisleiter Richard Drauz erhoben, die es versäumt hatten, die z. B. aus dem Luftangriff auf Kassel im Oktober 1943 gewonnenen Erkenntnisse an die Bevölkerung weiterzugeben, daß ein sofortiges Verlassen der Stadt bei Fliegeralarm die größten Überlebenschancen bot. Anstelle dessen galt in Heilbronn der Befehl, die Schutzräume aufzusuchen und dort bis zur Entwarnung zu verharren, was zu vielen Erstickungsopfern geführt hatte.

Es wird angenommen, daß innerhalb der halben Stunde des Bombenangriffes über 6.500 Menschen, darunter etwa 1.000 Kinder unter 10 Jahren, starben.[6] Die genaue Anzahl der Opfer des Bombenangriffs ist unbestimmbar, denn Hunderte verbrannten oder waren durch die Hitze zur Hälfte ihrer normalen Körpergröße zusammengeschrumpft und nicht identifizierbar. Durch den immensen Funkenregen und die zeitverzögerten Bomben brachen die ganze Nacht hindurch weitere Brände aus, so daß erst nach Stunden (in manchen Winkeln auch erst nach Tagen) überhaupt wieder ein Zugang möglich war.

Die städtischen Krankenhäuser waren zerstört, dem Pflegepersonal war es jedoch gelungen, die meisten Kranken zu retten. Einzig in der Augenabteilung und in der Kinderklinik waren Tote zu beklagen. Im zum Lazarett umgenutzten Karlsgymnasium, das erst am Abend vor dem Angriff mit Verwundeten der Front im Elsass belegt worden war, konnten sich nur die wenigsten beim Brand des Gebäudes retten. Am Tag nach dem Angriff suchten daher 600 bis 800 Menschen mit Brandverletzungen, Rauch- und Kohlenmonoxidvergiftungen, Entzündungen der Schleimhäute usw. die städtischen Rettungsstellen an der Wilhelmstraße und am Kaiser-Friedrich-Platz auf, die den Angriff leicht beschädigt überstanden hatten. Sehr viele Verletzte wurden in die zum Notlazarett umfunktionierte und völlig überfüllte Heilanstalt in Weinsberg gebracht.[7]

Beim Abflauen der Brände begannen die Aufräum- und Rettungsarbeiten, zu denen auch Helfer aus den umliegenden Städten herangezogen wurden. Am Abend des 5. Dezember verkündeten Lautsprecherwagen die Zahlen von 4.000 Toten und 3.000 Verletzten. Da sich jedoch (ähnlich wie in Dresden) zahlreiche Flüchtlinge in der Stadt befanden, kursierten in der Bevölkerung Gerüchte von bis zu 25.000 Toten[8]. Zur Bergung der Toten wurde auf Anordnung von Kreisleiter Richard Drauz die Staatspolizei eingesetzt, die unter dem Kommando eines Polizeioffiziers Bergungstrupps zusammenstellte, wofür man auch etwa 50 Häftlinge des KL-Außenlagers Neckargartach verpflichtete. Die Polizei übernahm die Sicherstellung von bei den Toten gefundenen Wertsachen. Die Toten wurden zunächst zum Stadtfriedhof gebracht, wo sich ihre Zahl dermaßen häufte, daß an eine Beisetzung auf dem Friedhof selbst nicht zu denken war. Da sich das Leichenhaus auf dem Friedhof schnell als zu klein erwies, wurden die Toten im Freien niedergelegt. Auch konnten nicht genug Särge bereitgestellt werden, obwohl aus Stuttgart, Ulm und anderen Städten etwa 1.000 Särge geliefert wurden. Eine Kommission unter Friedhofsverwalter Ruf besichtigte ein südlich an den Friedhof grenzendes Gelände (ehemaliges Schlizsches Grundstück), beschied aber auch hier eine zu geringe Kapazität. Schließlich fiel der Entschluß, im stadtnahen Köpfertal einen Ehrenfriedhof am Waldrand anzulegen. Die Toten wurden auf Transportwagen ins Köpfertal gebracht. Kreisleiter Drauz untersagte die Bestattung von Toten des Angriffs in bestehenden Familiengräbern oder auswärtigen Friedhöfen, teilweise mußten diesbezügliche privat initiierte Leichentransporte wieder zurückgehen. Ab dem 6. Dezember begannen die Arbeiten am Ehrenfriedhof, wo auf 120 Ar zehn Sammelgräber angelegt wurden, in denen mindestens 5.000 Tote beigesetzt sind.

Ab 8. Dezember wurden die Luftschutzkeller der Innenstadt geöffnet und die Toten geborgen. Im Keller Ehrmann in der Klostergasse (Klosterkeller) starben 600 Menschen und im Keller Wüst in der Lammgasse 200 Menschen. In manchen Kellern muß der plötzliche Sauerstoffmangel die Anwesenden überrascht haben, da oftmals Keller vorgefunden wurden, in denen die Toten ohne Anzeichen eventueller Fluchtversuche oder Panik auf ihren Plätzen sitzend vorgefunden wurden. In anderen Luftschutzkellern gab es dagegen vermutlich Auseinandersetzungen über einen weiteren Verbleib oder einen Ausbruchsversuch, da Hieb- und Schlagwunden an den Toten festgestellt und Zusammenballungen von 30 bis 40 Menschen gefunden wurden.

Die Totenbergung dauerte über drei Wochen und zog sich bis nach Weihnachten 1944 hin. In besonders schwer beschädigten Straßenzügen konnten viele Tote nicht geborgen werden. So werden im Bereich der Unteren Turmstraße, wo die Trümmer der Stadtmauer Keller verschütteten, bis heute noch Skelette im Erdreich vermutet.

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Weitere Angriffe bis Kriegsende

Vom 27. Dezember 1944 bis zum 31. März 1945 erfolgten noch weitere 49 Luftangriffe, wobei diese überwiegend durch einzelne Jagdbomber der 1st Tactical Air Force durchgeführt wurden. Am Nachmittag des 29. Dezember 1944 fielen 22 75-Gallonen-Napalm-Bomben auf den Rangierbahnhof. In der Nacht von 20. auf 21. Januar wurden insbesondere die Neckarbrücken und abermals der Rangierbahnhof getroffen. Am 2. Februar erfolgten zwei Angriffe auf den Rangierbahnhof im Abstand von etwa sechs Stunden. Auch am 11. und am 15. Februar 1945 wurde der Bahnhof Ziel von Angriffen. Am 28. Februar 1945 fielen lediglich Aufforderungen zur Kapitulation und Passierscheine für Deserteure auf die Stadt. Am 1. März erfolgte ein Großangriff von 1.200 Bombern und 400 Begleitjägern auf zwölf Ziele in Süddeutschland, von denen eines erneut der Heilbronner Rangierbahnhof war. Am 25. März wurden mit sieben Angriffen kleiner Jagdbomberverbände die meisten Angriffe innerhalb eines Tages gezählt, dabei wurde u. a. das bis dahin noch funktionierende Gaswerk zerstört. Ab Anfang April konzentrierten sich die Angriffe weniger auf die Bahnanlagen, sondern mit Hinblick auf die nahenden Frontkampfhandlungen auf die in Heilbronn befindlichen Kasernen sowie die Verteidigungsstellungen auf dem Wartberg und im Jägerhauswald. Der letzte Jagdbomber-Angriff auf Heilbronn hatte am 12. April 1945 Truppenverbände und Nachschublager auf dem Gaffenberg zum Ziel.

Insgesamt wurden durch die Luftangriffe auf Heilbronn von vormals 14.500 Gebäuden 5.100 vollständig zerstört und 3.800 schwer beschädigt. Die Amtsgebäude und alle im Besitz der Stadt befindlichen Anwesen in der Innenstadt wurden mit Ausnahme des Fleischhauses und des Schießhauses vernichtet, von den 14 Schulen der Stadt wurden zehn zerstört. Der Gesamtschaden an städtischem Eigentum wurde am 12. August 1948 mit 77 Millionen Mark beziffert.[9]

Datei:Heilbronn 19450323.jpg

Die zerstörte Innenstadt (23. März 1945)

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Datei:Heilbronn 19450331.jpg

Luftaufnahme der zerstörten Altstadt am 31. März 1945

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Ansicht der zerstörten Stadt von Nordwesten (1. April 1945)

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Gedenken

Die erste Gedächtnisfeier für die Toten sowie deren Einsegnung fand auf dem Ehrenfriedhof am 26. August 1945 statt. Alljährlich wird hier bis heute am 4. Dezember der Opfer in einer Trauerstunde gedacht. Das beim Luftangriff bis auf die Grundmauern zerstörte Stadtarchiv am Heilbronner Rathaus wurde am 4. Dezember 1963 zur Ehrenhalle für die Toten des Weltkrieges umgewidmet.

Nicht nur die völlige Zerstörung und der nachfolgende Wiederaufbau, sondern auch die Entsorgung der Trümmer haben das Stadtbild bleibend geprägt. Nicht verwertbare Trümmer der Innenstadt wurden beim Bollwerksturm in den alten Neckararm geschüttet, worauf dieser im Bereich des heutigen Hallenbades und des Europaplatzes völlig verschwand und überbaut wurde. Im Stadtteil Böckingen wurde der Böckinger See mit Kriegstrümmern aufgefüllt und trockengelegt, heute befinden sich dort die Böckinger Sportplätze.

Datei:Heilbronn-truemmer-goetzenturmstr.jpg

Trümmer der Stadt sind heute noch allgegenwärtig, wie hier als Hangbefestigung in der Götzenturmstraße

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Fußnoten

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  1. ↑ Christhard Schrenk, Hubert Weckbach, Susanne Schlösser: Von Helibrunna nach Heilbronn: eine Stadtgeschichte. Theiss, Stuttgart 1998 (Veröffentlichungen des Archivs der Stadt Heilbronn; 36), ISBN 3-8062-1333-X. Seite 172.
  2. ↑ Frühere Artikelversionen nannten 11:34 Uhr als Angriffsbeginn, um diese Zeit wurde Sirenenalarm ausgelöst. Es gibt ein Bordfoto im Auswertungsbericht S.A. 2689, das bereits um 11:32 Uhr Explosionen zeigt.
  3. ↑ Daten und Zahlen nach Heilbronn 1944/45, Leben und Sterben einer Stadt, s. Literatur.
  4. ↑ Christhard Schrenk, Hubert Weckbach, Susanne Schlösser: Von Helibrunna nach Heilbronn: eine Stadtgeschichte. Theiss, Stuttgart 1998 (Veröffentlichungen des Archivs der Stadt Heilbronn; 36), ISBN 3-8062-1333-X. Seite 173.
  5. ↑ Uwe Jacobi: Heilbronn, so wie es war. Droste, Düsseldorf 1987, ISBN 3-7700-0746-8.
  6. ↑ Das Gedenkbuch der Stadt Heilbronn listet für diesen Tag die Namen von 6.530 Toten.
  7. ↑ Bosler, s. Literatur.
  8. ↑ Diese Zahl nennt auch noch Robert Bauer in seinen Heilbronner Tagebuchblättern von 1949.
  9. ↑ Kurt Schatz: Zehn Jahre wie ein Jahrhundert. Heilbronner Chronik 1944–1955. Heilbronn 1955, Seite 4.

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Datei:Ehrenfriedhof-heilbronn-mai2004.jpg

Steinkreuze auf dem Ehrenfriedhof Heilbronn für mindestens 5000 Opfer

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Quelle: Metapedia


Adolf Baum – Oberleutnant der Reserve, Flakartillerie, Träger des Ritterkreuzes

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Dr. Adolf Baum (Lebensrune.png 28. Oktober 1916 in Friedberg/Mähren, Österreich-Ungarn; Todesrune.png 4. Dezember 1942 in Krakau) war ein deutscher Oberleutnant der Flakartillerie und Träger des Ritterkreuzes.

Adolf Baum (1916 – 1942)

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Herkunft und Ausbildung

Adolf Baum wurde als Sohn eines Bahnbeamten geboren und führte seine militärische Grundausbildung in der 5. Kompanie des Österreichischen Infanterie-Regiments 6 in Horn durch. Daneben begann er, mit Einwilligung der Armee, ein Jura-Studium.

Im Jahre 1938 meldete er sich zur Flak-Artillerie und wurde u. a. dem Flak-Regiment 13 (8. Batterie) bzw. 25 (3. Batterie) und der 3. Batterie der leichten Flak-Abteilung 73, zugeteilt.

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Der Zweite Weltkrieg

Mit Meldung vom 2. September 1939 wurde er als Offiziers-Anwärter in die 5. Batterie des Flak-Regiments 61 in Wismar als Geschützführer versetzt und nahm so, als Wachtmeister, am Polenfeldzug teil. Nach einem Offiziers-Auswahl-Kurs im Januar 1940, kurz darauf zum Leutnant befördert, übernahm Baum am 15. April 1940 den Posten eines Zugführers (2-cm-Flak 30) und Erkundungs-Offiziers in der I. Abteilung des Flak-Regiments 37 (mot.). Dabei bewährte er sich im Westen hervorragend und erhielt dafür das Eiserne Kreuz 2. Klasse.

Im Balkanfeldzug folgte das Eiserne Kreuz 1. Klasse. Zwischendurch wurde er immer wieder kurz – für Staats- und Endprüfungen an der Universität Wien – vom Dienst freigestellt.

Im März 1942 schloss er sein Studium schließlich mit dem Dr. jur. ab und übernahm als Oberleutnant die 5. Batterie des Flak-Regiments 37 in der Ukraine und am Mius. Es folgten die Vormarschkämpfe auf Stalingrad, wo er sich bei Nowo-Benlenkaja bewährt. Während der schweren Kämpfe an der Nordflanke der 6. Armee im September 1942 wehrte Baum einen gegnerischen Panzerangriff ab und schoss dabei 13 T-34-Panzer ab. Kurze Zeit später wurde er am 15. Oktober 1942 am Oberschenkel und am rechten Arm verwundet und in ein Lazarett verlegt. Hinzu kamen Komplikationen in der Heilung durch eine schwere Gelbsucht.

Mittlerweile der (schweren) Flak-Ersatz-Abteilung 37 in Breslau-Hartlieb unterstellt, verstarb Adolf Baum am 4. Dezember 1942 in einem Heeres-Lazarett in Krakau.

Posthum wurde ihm als Oberleutnant und Chef der 5. Batterie des Flak-Regiments (mot.) 37 am 21. Dezember 1942 das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen. Er erhielt es als Chef der 5. Batterie des Flak-Regiments 37 (mot.) aufgrund seines erfolgreichen Kampfes bei Stalingrad und für seine Führungseigenschaften. Er nahm mit seiner leichten Batterie den Kampf gegen 17 feindliche Panzer auf und konnte den Großteil vernichten. So verhinderte er einen Einbruch in die Nordfront Stalingrads.

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Auszeichnungen

  • Eisernes Kreuz (1939) 2. und 1. Klasse
  • Flak-Kampfabzeichen
  • Verwundetenabzeichen (1939) in Schwarz
  • Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes am 21. Dezember 1942 als Oberleutnant der Reserve

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Quelle: Metapedia


Der Russlandfeldzug der Wehrmacht gerät durch eine Gegenoffensive der Roten Armee in der Schlacht um Moskau ins Stocken

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Die Schlacht um Moskau

Die Schlacht um Moskau war eine Schlacht der Deutschen Wehrmacht gegen die Rote Armee im Zweiten Weltkrieg. Sie war Teil der großangelegten Operation Taifun, um das Unternehmen Barbarossa zu Ende zu führen.

Frontverlauf 1941

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Vorgeschichte

Nachdem der erste Teil der Operation Taifun zu umfangreichen Siegen der Wehrmacht z.b. in der Doppelschlacht bei Wjasma und Brjansk, führte, sollten nun alle verfügbaren Kräfte zum Vorstoß auf die sowjetische Hauptstadt eingesetzt werden. Die einsetzende Schlammperiode in Russland verzögerte die sofortige Fortsetzung der Militäroperationen gegen Moskau, so dass der Angriff erst am 2. Oktober 1941 fortgesetzt werden konnte. Stalin nutzte die kurze Atempause und ersetzte Semjon Timoschenko durch den harten General Georgi Schukow, der ab sofort die Verteidigung des Mittelabschnitts übernahm. Stalin rief den Belagerungszustand aus und zwang die Bevölkerung zum Bau von Verteidigungsstellungen.

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Verlauf

13. Oktober: Kaluga fällt, rund 160 Kilometer südwestlich von Moskau, tags darauf erreicht die 1. Panzerdivision der Wehrmacht Kalinin, 150 Kilometer nordwestlich der Hauptstadt. Sie unterbrach die Bahnlinie Moskau-Leningrad, besetzte die Wolgabrücke und bildete einen Brückenkopf. Die Eckpfeiler der 1. Moskauer Schutzstellung waren damit zertrümmert.
14. Oktober: Die motorisierte SS-Division Das Reich erreicht Borodino. Um die Wehrmacht an diesem historischen Ort zu stoppen mobilisierte die Rote Armee sibirische Schützendivisionen, T-34 und KW-2 Panzer, die dem deutschen Panzer IV weit überlegen waren. Es entbrannte eine brutale Schlacht, die seitens der Russen auch mit Katjuschas unterstützt wurde. Helmuth Weidling sorgte für starke Feuerzusammenfassung der Artillerie und sprengt die Bunkerlinie an einer Stelle auf. Die Waffen-SS stürmt, es folgen Grabenkämpfe, die mit Kolben und Spaten geführt werden. Gefechtsstände werden zunächst umgangen und anschließend ausgeschaltet.
16. Oktober: Die 19. Panzerdivision erreicht Ilinskoje, einen Schwerpunkt der ersten Moskauer Schutzstellung. Nach Luftangriffen von Stukas und massivem Artilleriefeuer stürmen deutsche Soldaten die Bunkeranlagen.
19. Oktober: Moschaik fällt. Die dortige Autobahn führt direkt nach Moskau.
20 Oktober: Im Kreml bricht Panik aus, Stalin reagiert mit Erschießungen, weiterer Zwangsverpflichtung zu Schanzarbeiten und Rekrutierung von Milizen. 18000 Milizen werden als Ordnungstruppe eingesetzt. Es werden 98 Kilometer Panzergräben, 284 Kilometer Drahthindernisse und 8063 Kilometer Deckungsgräben in Tiefenstaffelung erstellt.
21. Oktober: Die 19. Panzerdivision erreicht den Fluss Nara, die zweite und letzte Schutzstellung vor Moskau. T-34 werden von der Flak 18 abgeschossen, die deutschen Einheiten setzen über den Fluss und zerstören die Schutzstellungen. Schützen der 20. Panzerdivision folgen und gehen auf die Rollbahn Gorki-Nikolskoje vor. Die 98. Infanteriedivision bekämpft bei Detschino Mongolen und Sibirier.
23. Oktober: Das Infanterieregiment 290 überquert bei Tarutino die Nara und unterstützt die 19. Panzerdivision beim Freikämpfen der Rollbahn. Gorki-Leninskije wird gestürmt.
Die Strecke nach Moskau beträgt noch 65 Kilometer. Ende Oktober 1941 bewegten sich über 60 deutsche Divisionen auf Moskau zu. Die Schutzstellungen zwischen Kaluga und Kalinin sind aufgebrochen, die Deutsche Wehrmacht rückt entlang der Rollbahnen Naro-Fominsk, Moschaik und Malojaroslawez nach Moskau vor.
Die zweite Moskauer Schutzstellung der Bolschewisten reicht von Tula über Serpuchow die Nara hinunter bis Naro-Formisk, den Narskijer Teichen, ins Moskwa-Tal, nach Swenigorod, Istra und Klim. All diese Stellungen waren tiefgestaffelte Abwehrsysteme. Über den Angriffsschwerpunkt, der Rollbahn nach Moskau, geht das XXXX. Panzerkorps (Georg Stumme) vor. Die 10. Panzerdivision nimmt Schelkowa und rollt anschließend mit der SS-Division „Das Reich“ auf Rusa durch.

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Unterbrechung des Vormarsches

Der Schlamm stoppt den Vormarsch der deutschen Truppen, da die Wehrmacht, anders als die Rote Armee, nicht über geländetaugliche Kampfpanzer verfügt. Die 10. Panzerdivision wird in Skirminowo und Prokowskoje von einem Verband T-34 angegriffen und erleidet schwere Verluste. Guderian wird 4 Kilometer vor Tula durch massive Panzerabwehr gestoppt. Die deutschen Verbände stehen zwischen 65 und 78 Kilometer vor Moskau.

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Strategiebesprechung

7. November 1941: In der Nacht setzt der Frost ein, der die Versorgung der schwer abgekämpften Truppen mit Kleidung, Benzin, Munition und Verpflegung ermöglicht. Die Wehrmacht sammelt die letzten Kräfte.
12. November 1941: Generalstabschef Halder erscheint in Orscha, einem Flugplatz in Weißruthenien. Hinzu kommen die Adjutanten der Armeeführer. In dieser Besprechung wird über das Fortführen der Offensive oder den Abbruch diskutiert. Der Vertreter von Rundstedts, Georg von Sodenstern, plädierte für die Einstellung und das Befestigen der Stellungen, Kurt Brennecke als Vertreter von Leebs plädierte für die Heeresgruppe Nord, die durch Truppenabzüge geschwächt wurde, für eine defensive Kriegsführung. Hans von Greiffenberg als Vertreter von Bocks hielt die Fortsetzung der Offensive aus psychologischen Gründen für unerlässlich, da sich einzelne Truppenteile mittlerweile weiter an Moskau herangekämpft hatten. Halder schließt sich der Meinung von Bocks an und erteilt folgende Befehle:

  • Die 2. Panzerarmee unter Guderian soll über Tula weit nach Nordosten mit Stoßrichtung Gorki (Nischni-Nowgorod) vorgehen.
  • Im Norden sollen die 9. Armee (Strauß) und die 3. Panzerarmee (Hermann Hoth, nun Georg-Hans Reinhardt) über den Moskwa-Wolga-Kanal nach Moskau vorstoßen.
  • Die Stoßrichtung der 4. Armee (Günther von Kluge) und der Panzergruppe 4 (Erich Hoepner) bleibt frontal gegen die Hauptstadt gerichtet.

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Letzte Anstrengungen

17. November 1941: Die Wehrmacht mobilisiert alle Kräfte für die letzten Kilometer bis zur sowjetischen Hauptstadt. Vor Mussino, südwestlich von Klin, werden deutsche Truppen von mongolischer Kavallerie in der Flanke und T-34 Kampfpanzern frontal attackiert. Artillerie und Infanterie wehren den Angriff ab. Die 3. und 4. Panzerdivision erreichen den Moskwa-Wolga-Kanal. Guderian kämpft sich nach Jefremow, Jepifan, Dedilowo, Bolschowo und zum Gut Jasnaja Poljana vor.
20. November 1941: In Verbindung mit starkem Schneefall erfolgt ein Kälteeinbruch mit Minusgraden bis 40 Grad, was zu Motorschäden und hohen Ausfällen bei Soldaten der Deutschen Wehrmacht führt.
23. November 1941: Ein Gesuch Guderians, die Offensive aufgrund der hohen Ausfälle, der Erschöpfung des Materials und des eisigen Wetters abzubrechen, wird von Halder abgelehnt, da es auch an Rückzugsmöglichkeiten mangelt.
26. November 1941: Guderians Panzer überschreiten bei Tula den Don und müssen sich schwerer Angriffe sibirischer Truppen erwehren. Die Panzergruppe 4 nimmt Istra und dringt weiter vor, die 4. Armee wird zwischen Moskwa und Oka gestoppt. Die 258. Infanteriedivision erreicht eine Bahnstation 22 Kilometer vor dem Moskauer Stadtkern, einzelne Truppenverbände stehen 8 Kilometer vor der Stadt.
4. Dezember 1941: Guderian hat Tula weitgehend eingekreist, es fehlt an der Kraft zur Eroberung.
5. Dezember 1941: An mehreren Plätzen werden große Truppenmassierungen der Roten Armee gemeldet. Hoepner nimmt seine Truppe auf Istra zurück.

Deutscher Panzerangriff bei Istra am 25. November 1941

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Sowjetische Winteroffensive

6. Dezember 1941: Die Rote Armee tritt mit winterharten Truppen aus Sibirien zur Offensive am linken Flügel der Heeresgruppe Mitte an, am Tag darauf folgt die Offensive auf dem rechten Flügel mit dem Ziel, die deutsche Front auszuhebeln und den Mittelabschnitt zu isolieren. Rund zwei Drittel der deutschen Kräfte waren zu diesem Zeitpunkt im Raum Moskau konzentriert, das Wetter und Treibstoffmangel verhinderten einen möglichen Rückzug. Der Plan war von dem russischen Stabschef Schaposchnikow entworfen und von Stalin gebilligt worden. Es wurden drei neue Heeresgruppen gebildet:

  • Kalininfront (Konjew)
  • Westfront (Schukow)
  • Südwestfront (Timoschenko)

7. Dezember 1941: Die 30. Sowjetarmee greift die 3.Panzerarmee bei Klin an und drängt sie zurück, die 50. Sowjetarmee kämpft gegen die 2. Panzerarmee.
8. Dezember 1941: Die Frontaloffensive der Sowjets gegen die Heeresgruppe Mitte unterbricht die Rollbahn Klin-Kalinin, die Wehrmacht muss unter Zurücklassung großer Mengen an Material zurückweichen.
9. Dezember 1941: Fortgesetzte Kämpfe im Norden, die Temperaturen sinken bis auf 40 Grad minus.
10. Dezember 1941: Südlich von Moskau werden bei Livny drei deutsche Divisionen eingekesselt.
11. Dezember 1941: Im Norden wird Istra durch die Rote Armee zurückerobert, die 20. Sowjetarmee erreicht Solneschnogorsk, rund 65 Kilometer nordwestlich von Moskau. Im Süden erreichen die Sowjets Stalinogorsk.
13. Dezember 1941: Die russische Südwestfront führt einen scharfen Angriff gegen die 2. Panzergruppe und die 2. Armee. Der Angriff entblößt die Flanke der 2. Panzergruppe. Von Bock ordnet die Rücknahme der Front an, um einer Einkesselung zu entgehen.
14-18. Dezember 1941: Unter stetigen Rückzugsgefechten werden die 3. und 4. Panzerarmee rund 100 Kilometer über die Lama und die Rusa zurückgenommen. Somit ist die Zange um die russische Hauptstadt im Norden abgeschlagen. Die zuvor nach Kuibyschew geflohenen Minister und Beamte kehren nach Moskau zurück. Die Sowjets erobern Kalinin, die Temperatur sinkt auf minus 41 Grad.
20. Dezember 1941: Die Heeresgruppe Mitte erreicht nach rund 100 Kilometern eine Auffangstellung, die nun gehalten werden soll.
21. Dezember 1941: Die 31. Sowjetische Kavalleriedivision erobert Kaluga.
26. Dezember 1941: Große Truppenteile der Kalininfront attackieren die 9. Armee nordwestlich von Moskau mit dem Ziel, die Heeresgruppen Nord und Mitte zu trennen. Die Angriffe werden bis zum 8. Januar 1942 ausgedehnt.
22. Januar 1941: Die 2. Stoßarmee unter Wlassow drängt die deutsche 216. Division über den Wolchow zurück und errichtet hinter den deutschen Linien einen Brückenkopf. Südlich von Schlüsselburg attackiert die 54. Sowjetarmee und versucht die Einkesselung der deutschen Verbände. Im März 1942 wird durch eine Gegenoffensive der Wehrmacht die Armeegruppe Wlassow aufgerieben. Die Kämpfe im Sumpf- und Waldgebiet werden erbarmungslos geführt, Armeeführer Wlassow wird gefangengenommen.
Februar 1942: Im Süden geht die 40. Sowjetarmee auf Kursk vor, die 38. Sowjetarmee gegen Charkow. Nach dem härtesten Winter seit Jahrzehnten setzt die Schlammperiode des Frühjahrs ein, die alle Aktivitäten nahezu unmöglich macht. Die russische Winteroffensive wirft die Wehrmacht auf eine Distanz von 100 bis 150 Kilometer zu Moskau zurück.

Sowjetische Gegenoffensive im Winter 1941/42

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Schlusszitat

“Hätten die deutschen Panzer breite Ketten gehabt – Moskau wäre unweigerlich gefallen.“

- Christian Zentner -

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Quelle: Metapedia

 


Operation „Taifun“

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Operation „Taifun“ war der Deckname für eine Großoperation der Deutschen Wehrmacht im Rahmen des Unternehmens „Barbarossa“.

Operation „Taifun“, 1941

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Ziele

Im August 1941 hatte die Heeresgruppe Nord sowie die Heeresgruppe Mitte einen Frontvorsprung vor den im Süden liegenden Verbänden. Nach der siegreichen Schlacht um Kiew sollte die nächste Etappe für die erfolgreiche Beendigung des Ostfeldzuges eingeleitet werden. Um alle Kräfte der Wehrmacht für den Angriff auf Moskau zu konzentrieren wurden folgende Befehle ausgegeben:

  • Die Mehrzahl der Truppen der Heeresgruppe Süd sollte in Stoßrichtung Nordosten marschieren, um die südliche Angriffszange gegen Moskau zu bilden. Geringere Truppenteile sollten die Front im Südabschnitt ausdehnen und sichern.
  • Die Heeresgruppe Mitte war für den zentralen Vorstoß auf die sowjetische Hauptstadt vorgesehen. Einzelne Verbände sollten mit nordöstlicher Marschrichtung die Heeresgruppe Nord unterstützen.
  • Die Heeresgruppe Nord sollte weiter nach Norden vorstoßen, den Belagerungsring um Leningrad enger ziehen, jedoch kleine Lücken für die Zivilbevölkerung offen lassen. Danach sollten alle verfügbaren Truppenteile von Leningrad abgezogen werden, um mit den nach Nordosten vorgedrungenen Truppen der Heeresgruppe Mitte von Norden her die Angriffszange auf Moskau zu bilden.

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Probleme

Durch die zahlreichen Erfolge der Wehrmacht, die damit verbundenen, gewaltigen Gefangenenzahlen und den Unmengen an erbeutetem oder vernichtetem Kriegsmaterial der Bolschewisten wurde im OKW mit einer baldigen Erschöpfung der sowjetischen Kräfte gerechnet. Bestärkt wurde die Wehrmachtführung durch Meldungen der Front, dass zahlreiche Frauenbataillone gefangengenommen wurden und eine Vielzahl von Reitereinheiten seitens der Russen eingesetzt wurden. Die Rote Armee verfügte allerdings immer noch über enorme Panzermassen, die zwar weitgehend veraltet waren, aber dennoch den Vormarsch der Wehrmacht verzögerten. Zudem kam der überlegene russische Kampfpanzer T-34 nicht zum konzentrierten Einsatz, sondern wurde verteilt an allen Kampfplätzen eingesetzt; er konnte daher noch mit der Flak 18 wirksam bekämpft werden.

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Quelle: Metapedia


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