Gertrud Scholtz-Klink ( 9. Februar 1902 in Adelsheim, Großherzogtum Baden als Gertrud Emma Treusch;
24. März 1999 in Bebenhausen, Baden-Württemberg) war Reichsfrauenführerin im Nationalsozialismus.

Gertrud Scholtz-Klink
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Leben
Gertrud Treusch wurde als Tochter eines Vermessungsbeamten geboren. Nach der mittleren Reife absolvierte sie eine Ausbildung und war zunächst als Journalistin tätig. Sie heiratete 1920 den Schweizer Hauptlehrer Eugen Klink, der 1930 auf einer Parteiveranstaltung der NSDAP an einem Herzinfarkt starb. Zwei Jahre später heiratete sie den Arzt Günther Scholtz. Die Ehe bestand bis 1937.
Nach der Scheidung von Günther Scholtz folgte im Dezember 1940 die Ehe mit dem SS-Obergruppenführer August Heißmeyer (1897–1979), den sie dienstlich kennengelernt hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits vier Kinder aus der Ehe mit Eugen Klink. Ihr dritter Mann brachte sechs Kinder mit in die Ehe. Ihr letztes Kind, das von August Heißmeyer stammte, wurde 1944 geboren.

Reichfrauenführerin Scholtz-Klink im Kreis ihrer Familie
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Politisches Wirken im Nationalsozialismus
Gertrud Klink wurde 1930 Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer: 210.782). Seit 1930 war sie Leiterin einer nationalsozialistisch ausgerichteten Frauenorganisation in Baden. Am 1. Januar 1934 wurde sie Leiterin des weiblichen Arbeitsdienstes (Reichsarbeitsdienst), am 24. Februar 1934 Reichsführerin der NS-Frauenschaft und des Deutschen Frauenwerkes. In dieser Funktion stand sie auch dem Deutschen Roten Kreuz vor. Seit November 1934 führte sie den Titel „Reichsfrauenführerin“.
Im November 1936 erhielt sie das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP. Scholtz-Klink galt als Vorbild der deutschen Frau, die britische Presse bezeichnete sie 1939 als The Perfect Nazi Woman (Die perfekte Nazifrau). Sie wurde wegen ihres Vorbildes von elf eigenen Kindern mit dem goldenen Mutterkreuz ausgezeichnet.
Die Dichterin Agnes Miegel widmete ihr die Hymne „An die Reichsfrauenführerin Scholtz-Klink“:
Laß mit den andern Schwestern heute mich kommen,
Dir zu danken für diese Jahre des Wirkens,
Dir zu danken, daß Du so weise uns alle
Eingebaut in das Werk, das alle vereinte!
Haus, das der Führer für uns wie ein Vater erbaut hat
Das für uns Frauen dann Du, die Frau, so wohnlich gestaltet
Allen zum Heil und jeder einzeln zum Segen!
Nicht als Jugend mit Jugend – mit Jungen und Alten
Hast Du’s gefügt und hast das Schwerste gemeistert.
Die noch nie so Vereinten einmal zu einen,
Daß sie freudig dem großen Gedanken dienen,
Wie Du es vorlebst. Und leicht ist das Lernen,
Wenn Verehrung uns lehrt. Und tief ist die Freude,
Dann zu wissen, wie Du das eigene stille
Walten der Mütter ehrst und ihnen die erste
Würde wiedergegeben, die einst sie besaßen. –
Aber dies danke ich Dir und mit mir die Meinen,
Die Kunstfertigen, die Dichtung und Teppiche weben,
Und die sinnenden, weisen und heilenden Schwestern!
Daß Du Mutter, es fühltest, auch wir sind Mütter,
Glühend danach, für das Leben des Volkes zu leben,
Und zu verströmen dafür und freudig zu dienen,
In dem Werk, das Du für uns alle gefügt hast.
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Am 4. Dezember 1944 verfasste sie zusammen mit der Reichsreferentin des Bundes Deutscher Mädel “Jutta Rüdiger” einen Aufruf, worin sie die Frauen zur verstärkten Kriegshilfe aufforderte:
„Heute nun, wo jeder wehrfähige deutsche Mann sich seinem Vaterlande stellt, wollen wir Frauen und Mädels alles tun, um Soldaten des Heimatgebietes restlos den Fronteinsatz zu ermöglichen.“

Auf einer Veranstaltung der NSDAP
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Nach Kriegsende
Sie tauchte gemeinsam mit ihrem Mann in Leitzkau unter und erhielt falsche Papiere, ausgestellt auf den Namen Maria Stuckenbrock. Auf Vermittlung der Fürstin zu Wied meldete sich Gertrud Scholtz-Klink in Bebenhausen bei Tübingen an, wo sie sich entnazifizieren ließ.
1948 wurde sie von der französischen Besatzungspolizei verhaftet und im April 1948 vom Mittleren Französischen Militärgericht in Reutlingen wegen Führung einer falschen Identität zu 18 Monaten Haft verurteilt. Im November wurde sie von der Spruchkammer in Tübingen als “Hauptbelastete” während des Nationalsozialismus eingestuft und zu einer Strafe von 18 Monaten Internierungslager verurteilt, die sie aber nicht verbüßte. Wegen Protesten gegen das Urteil kam es 1950 zu einem Revisionsverfahren, bei dem sie zu zwei Jahren und 6 Monaten Internierungslager und dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt wurde. Nach Auffassung des Gerichtes hatte man ihr keine verbrecherische Handlung nachweisen können. Sie sei in ihrer politischen Arbeit mit den „hauswirtschaftlichen, sozialen und karitativen Aufgaben der Frauen“ befasst gewesen. (zitiert nach Annette Kuhn 1996)
Nach einem Gnadengesuch wurde die Strafe erlassen. Noch in ihren Memoiren (Die Frau im Dritten Reich) bewertete sie 1978 die nationalsozialistischen Ideen positiv.
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- Gertrud Scholtz-Klink: An die Reichsfrauenschaft und den BDM vom 12.5.1935 (57 Sekunden)
- Gertrud Scholtz-Klink: Auf der Gauleitertagung in Lüneburg vom 24.6.1939 (ca. 8 Minuten)
- Gertrud Scholtz-Klink: Der Ritter und die Mutter von 1939 (ca. 2 Minuten)
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