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Souveränität

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Souveränität bezeichnet als politischer Begriff die höchste, von niemandem abhängige Herrschaftsgewalt. Träger der Souveränität ist der von der Nation getragene Staat, welcher unabhängig von anderen Staaten oder Machtstrukturen ist und völkerrechtlich gültige Verträge abschließen kann. Innenpolitisch ist ein souveräner Staat und die hinter ihm stehende Nation sowie das ihn legitimierende Volk in der Lage, die Staatsform und Verfassung selbst zu bestimmen und eigenes Recht zu setzen. Globalismus und Globalisierung sowie der Imperialismus und plutokratische Strukturen der „Westlichen Wertegemeinschaft” im Schlepptau der USA gefährden die Souveränität der Völker in hohem Maße.

Im alltäglichen Sprachgebrauch steht der Begriff auch für eine überlegen und unabhängig agierende Persönlichkeit oder für eine dem entsprechende einzelne Handlung.

Artikel aus dem staatspolitischen Handbuch

Folgender Text stammt aus dem Staatspolitischen Handbuch, Band 1: Begriffe.

Souveränität bezeichnet die Staatshoheit, das heißt den Besitz der uneingeschränkten Macht innerhalb eines Staates. Der Begriff ist aufgekommen mit der Durchsetzung der modernen Staatlichkeit, also der Entstehung einer zentralen Gewalt, die keine konkurrierende mehr duldete, sondern deren Widerstand brach und eine Wiederentstehung zu verhindern wusste. Der Fürst wurde dadurch Souverän und garantierte mit dem Besitz vor allem der Finanz- und Militärhoheit die Befriedung im Inneren und die Verteidigung nach außen. Der absolutistische Staat kam dem Ideal politischer Organisation im Sinne der Souveränität am nächsten, und das europäische Staatensystem, das sich seit dem 18. Jahrhundert etablierte, entsprach sehr weitgehend der Vorstellung eines Nebeneinanders von souveränen Mächten.

Allerdings darf man bei solcher Betrachtung nicht übersehen, dass zwar die Durchsetzung von Souveränität innerhalb eines entwickelten Staates erreichbar war, das Machtgefälle zwischen den Staaten in ihren Beziehungen aber die tatsächliche Souveränität eines jeden nach außen unmöglich machte. Die europäische Pentarchie – also das »Gefüge der Fünf«, bestehend aus den Großmächten England, Frankreich, Russland, Preußen und Österreich – war schon kein System von Gleichen; wie viel weniger kann man von Gleichheit im Verhältnis zwischen diesen und den zahlreichen Kleinstaaten sprechen, die fallweise durch die Großen gegründet oder wieder aufgelöst wurden. Indes galt doch bis zum Ersten Weltkrieg in gewissem Maße die Anerkennung staatlicher Souveränität als Grundsatz des diplomatischen Verkehrs.

Das änderte sich durch die Versailler Ordnung, die einerseits ein »Selbstbestimmungsrecht der Völker« proklamierte, das nur als Selbstbestimmungsrecht von Staaten praktikabel war, andererseits die alte Souveränität  der Staaten in Frage stellen wollte durch die Schaffung supranationaler Einrichtungen, denen eine Art Schiedsgerichtsbarkeit oberhalb der souveränen Entscheidung eines Staates zugebilligt wurde. Diese Tendenz verstärkte sich nach dem Zweiten Weltkrieg, was einerseits auf die Bildung neuer Großräume unter einem Hegemon zurückzuführen war, andererseits durch die Entstehung von neuartigen Staatenbünden – etwa der EU – bewirkt wurde, die in die Souveränität ihrer Mitgliedsstaaten eingriffen und jedenfalls Neigung zeigten, als »Staatenstaat« eine Art »Suzeränität« über die Mitglieder auszuüben.

Das gilt trotz des formellen Festhaltens der einzelnen Nationen an ihrer Souveränität Ob diese Entwicklung unaufhaltsam fortschreitet, ist schwer vorauszusagen, fest steht immerhin, dass mit der Krise des Staates zwingend die Krise der Souveränität einhergeht, die nach Hobbes die »Seele des Gemeinwesens« bildet, ohne die dessen einzelne Elemente nicht leben können.

Grundelemente

Souveränität wird nicht von außen übertragen und verliehen, Souveränität muß man beanspruchen und sich nehmen. Nicht ohne Grund bezeichnet das Attribut „souverän“, wenn man von Charakteren spricht, eine innere Haltung, die das Gesetz ihres Handelns selbstbestimmt aus dem Eigenen bezieht und sich nicht von anderen dominieren und ihren Willen aufzwingen läßt. An dieser Souveränität fehlt es nicht nur Deutschlands (gemeint ist hier die BRD) Politikern, sondern dem Gemeinwesen als Ganzem.”

Mit Souveränität bezeichnen wir die Eigenschaft der absoluten Unabhängigkeit einer Willenseinheit von einer anderen wirksamen universalen Entscheidungseinheit; positiv drücken wir damit aus, daß die betreffende Willenseinheit höchste universale Entscheidungseinheit in dieser bestimmten Herrschaftsordnung ist.“

- Hermann Heller -

Wer das geltende Recht aufheben kann, ist der Souverän.“

- Carl Schmitt -

Deutschland ist seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“

- Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen vor dem Europäischen Bankenkongress am 18. November 2011 -

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Quelle: Metapedia



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