HARWOOD Richard, Historiker / Universität London, Schriftsteller, Autor der Schrift “Starben wirklich sechs Millionen?”, erschienen im Verlag für Volkstum und Zeitgeschichte, D-4973 Vlotho (Weser)
Allen außer zweien von 139 Deutschen, deren Fälle untersucht wurden, waren die Hodensäcke so zerschlagen worden, daß sie nicht mehr zu heilen waren. Harwood berichtet auf Seite 14:
Geständnisse unter Folter
“Jedoch, am meisten erschütternd waren die Methoden, die in Nürnberg angewandt wurden, um Erklärungen und “Schuldgeständnisse” vor allem bei den SS-Führem herauszupressen, damit dadurch die Anklage der Vernichtung untermauert werden konnte. Der amerikanische Senator Joseph Mc Carthy hatte in einer Erklärung, die er der amerikanischen Presse am 20. Mai 1949 übergab, die Aufmerksamkeit auf folgende Fälle von Folter gelenkt, wobei derartige Erklärungen herausgeprügelt wurden. Er stellte fest, daß in den Gefängnissen von Schwäbisch-Hall, Offiziere der SS-Leibstandarte Adolf Hitler geschlagen wurden, bis sie dann blutüberströmt waren. Wenn sie dann hilflos am Boden lagen, hat man ihnen ihre Geschlechtsorgane zertrampelt. Wie in dem berüchtigten Malmedy-Prozess der einfachen Soldaten, wo diese an der Decke aufgehangen und geschlagen wurden, bis sie die Geständnisse unterschrieben, die von ihnen gefordert wurden. Auf der Grundlage derartiger erpreßter “Schuldbekenntnisse”, wie von dem SS-General Sepp Dietrich und Jochen Peiper, wurde dann die Leibstandarte als eine “verbrecherische Organisation” eingestuft. SS-General Oswald Pohl, der wirtschaftliche Verwaltungsleiter des Konzentrationlager-Systems,wurde sein eigener Kot in das Gesicht geschmiert und dann geschlagen, bis er seine “Schuld” bekannte. Zu diesen Fällen teilte Senator Carthy der Presse mit: “Ich habe Beweise gehört und dokumentarische Bestätigungen gelesen, die besagen, daß die angeklagten Personen geschlagen, schlecht behandelt und körperlichen Foltern ausgesetzt wurden, die sich nur kranke Gehirne ausgedacht haben konnten. Sie wurden Scheingerichten unterworfen und sie wurden Scheinerschießungen unterzogen. Ihnen wurde erzählt, daß ihren Familien die Zuteilungskarten für die Verpflegung entzogen werden würde. Alle diese schrecklichen Dinge wurden mit Zustimmung des öffentlichen Anklägers durchgeführt, nur um die psychologische Atmosphäre zur Erpressung der benötigten Geständnisse zu schaffen. Falls die Vereinigten Staaten solche Schandtaten, ausgeführt von einigen wenigen Leuten, unbestraft durchgehen lassen, dann kann uns die ganze Welt mit Recht kritisieren und für immer die Ordnungsmäßigkeit unserer Motive und unserer moralischen Sauberkeit bezweifeln. Diese Zwangsmethoden wurden während der Prozesse in Frankfurt und Dachau wiederholt und viele Deutsche wurden für Verbrechen auf Grund ihrer “Geständnisse” verurteilt.
Der amerikanische Richter Edward L. Van Roden, einer der drei Mitglieder der Simpson Armee Kommission, die extra deshalb gebildet wurde, um die Prozeßführung im Dachau-Prozeß zu untersuchen, entschleierte die Methoden mit welchen die Geständnisse erpresst wurden am 9. Januar 1949 in der Washingtoner Zeitung Daily News.
Sein Bericht erschien auch in der britischen Zeitung Sunday Pictorial am 23. Januar 1949. Er beschreibt darin folgende Methoden: “Als Priester verkleidet, um die Beichte abzunehmen, und Absolution zu erteilen; Quälereien mit unter die Fingernägel getriebenen brennenden Streichhölzern; Ausschlagen der Zähne und Brechen von Kinnladen; Einzelhaft und Hungerration;” Van Roden erklärt: “Die Erklärungen, die als Beweis vorgelegt wurden, wurden von Männern erpresst, die man vorher 3, 4 oder 5 Monate in Einzelhaft und Dunkelhaft hatte … Die Befrager stülpten über die Köpfe der Angeklagten schwarze Säcke und schlugen dann mit Messingstangen in die Gesichter, traten sie und schlugen mit Gummiknüppeln auf sie ein … Allen, außer zwei, von 139 Deutschen, deren Fälle untersucht wurden, waren die Hodensäcke so zerschlagen worden, daß sie nicht mehr zu heilen waren. Das war die ständige Behandlungsart unserer amerikanischen Untersucher.”
Die “amerikanischen” Untersucher, die dafür verantwortlich waren, sind: Oberstleutnant Burton F. Ellis (Chef des Kriegsverbrecher-Komitees) und seine Helfershelfer, Hauptmann Raphael Shumacker, Oberstleutnant Robert E. Byrne, Leutnant William R. Perl, Morris Ellowitz, Harry Thon und Kirschbaum. Der Rechtsberater des Gerichtes war Oberst A. H. Rosenfeld.
Unterdrückung des Entlastungsmaterials / Der Oswald Pohl Prozess:
“Oswald Pohl war ein sehr feinfühliger und intellektueller Mensch, der im Laufe des Prozesses zu einem gebrochenen Mann wurde. Wie Senator Mc. Carthy betonte, hatte Pohl seine ihn belastenden Erklärungen unterschrieben, nachdem er schweren Folterungen ausgesetzt war, einschließlich Behauptungen, daß er in Auschwitz 1944 eine Gaskammer gesehen hätte. Die Anklagevertretung wies besonders auf diesen Anklagepunkt hin, aber Pohl konnte ihn erfolgreich zurückweisen. Das Ziel der Anklage war es, diesen niedergeschlagenen Mann als den reinen Teufel in menschlicher Gestalt hinzustellen, ein Versuch, der hoffnungslos im Widerspruch zu den Zeugnissen derer stand, die ihn kannten. So ein Zeugnis wurde auch durch Heinrich Hoepker, einem Anti-Nazi-Freund seiner Gattin, der in der Zeit von 1942 bis 1945 ständig Verbindung mit ihm hatte, gegeben. Hoepker betonte, daß Pohl ein ausgesprochen seriöser und ruhiger Herr war. Während eines Besuches bei Pohl im Frühjahr 1944 kam Hoepker auch in Verbindung mit Konzentrazionslagerinsassen, die außerhalb des Lagers arbeiteten. Er bemerkte, daß die Gefangenen in lässiger und entspannter Weise, ohne Zwang von Seiten ihrer Aufseher, arbeiteten. Hoepker erklärte, daß Pohl gefühlsmäßig nichts gegen Juden hatte und auch nichts dagegen hatte, daß seine Gattin ihre jüdische Freundin Annemarie Jacques zu Hause empfing. Zu Beginn des Jahres 1945 war Hoepker voll überzeugt, daß der Verwalter der Konzentrationslager ein humaner, gewissenhafter und treuer Diener seiner Aufgabe war, denn er war erstaunt als er 1945 die Anklage zu hören bekam, die gegen Pohl und seine Mitarbeiter erhoben wurde. Frau Pohl stellte fest, daß ihr Gatte auch angesichts der Widerstände bis zum März 1945 seine Gewissenhaftigkeit behielt, als er das Lager in Bergen-Belsen besichtigte, wo zu der Zeit eine Typhus-Epidemie herrschte. Bis dahin war das Lager nämlich ein Modell an Sauberkeit und Ordnung gewesen, aber durch die gegen Kriegsende herrschenden chaotischen Zustände war es zu äußersten Erschwerungen gekommen. Pohl war es unmöglich, die Zustände dort zu bessern, denn durch den verhängnisvollen Verlauf, den der Krieg genommen hatte, war er durch seine dortigen Erfahrungen sehr mitgenommen und er hat niemals wieder seine frühere Heiterkeit erlangt. Dr. Alfred Seidl, der hochangesehene Verteidiger bei den Nürnberger Prozessen, arbeitete leidenschaftlich, um Pohls Freispruch zu erreichen. Seidl war seit Jahren ein Freund des Angeklagten und war selbst vollkommen von der Unschuld seines Mandanten, in Bezug auf die fälschliche Anklage einer geplanten Ermordung der Juden, überzeugt. Das Urteil der Alliierten, die Pohl verurteilten, konnte Seidl auch nicht veranlassen, seine Meinung im geringsten zu ändern. Er erklärte, daß die Anklage nicht in der Lage war, auch nur ein Stück eines brauchbaren Beweises gegen ihn zu liefern. Einer der besten Entlastungszeugen für Oswald Pohl war der SS-Oberstleutnant Kurt Schmidt-Klevenow, ein Jurist und Beamter im SS-Wirtschafts- und Verwaltungsamt, in seiner eidesstattlichen Erklärung vom 8. August 1947. Diese eidesstattliche Erklärung wurde bewußt aus den veröffentlichen Dokumenten der Prozesse gegen die Kriegsverbrecher des Nürnberger Militärgerichtshofes 1946 bis 1949 herausgelassen. Schmidt-Klevenow betonte darin, daß Pohl dem Gerichtsoffizier des Reichskriminalpolizeiamtes, Konrad Morgen, dessen Aufgabe es war, Unregelmäßigkeiten in den Konzentrationslagern zu untersuchen, seine volle Unterstützung gegeben hatte. Später kommen wir noch auf den Fall des Lagerkommandanten Koch zurück, wo Pohl auch für die Todesstrafe war und der von einem SS-Gericht wegen schlechter Führung angeklagt war.”
Der Ohlendorf Prozess
“Der aufschlußreichste Prozeß in dem Einsatzgruppen-Fall in Nürnberg war der des SS-Generals Otto Ohlendorf, Leiter des SD, der die Einsatzgruppe D in der Ukraine leitete, und Feldmarschall von Mannsteins 11. Armee zugeteilt war. Während des letzten Teiles des Krieges war er als Experte für Außenhandel im Reichswirtschaftsministerium beschäftigt. Ohlendorf, wurde auch allen Foltern und Mißhandlungen ausgesetzt, die wir vorher beschrieben hatten und in seiner eidesstattlichen Erklärung vom 5. November 1945 war er veranlaßt worden, zuzugeben, daß alleine unter seinem Kommando 90.000 Juden getötet worden seien. Ohlendorf kam nicht vor 1948 vor Gericht, lange nach den Nürnberger Prozessen und zu der Zeit bestand er darauf, daß seine früheren Geständnisse unter Folterung von ihm herausgepreßt worden seien. In seiner Verteidigungsrede vor dem Gericht nahm Ohlendorf die Gelegenheit wahr und gab die Schandtaten des Philipp Auerbach preis, dem jüdischen Staatssekretär für Wiedergutmachung bei der bayrischen Staatsregierung, der zu der damaligen Zeit Wiedergutmachungen für 11.000.000 Juden forderte, die angeblich in deutschen Konzentrationslagern gelitten haben sollten. Ohlendorf widerlegte diesen Anspruch als lächerliche Forderung und erklärte, daß von ihnen der kleinste Teil je ein Konzentrationslager gesehen hätte, für die er jetzt Wiedergutmachungen fordere. Ohlendorf lebte lange genug um noch zu sehen, wie Auerbach wegen Betruges und Fälschung (Fälschung von Dokumenten, um Barzahlung für Leute zu erlangen, die niemals gelebt hatten) vor seiner eigenenHinrichtung im Jahre 1951 verurteilt wurde.”
Tote, die niemals starben?
Harwood schreibt: Unmöglicher Geburtenzuwachs
“Ein unwiderleglicher Beweis wird auch durch die Statistik über die jüdische Bevölkerung gegeben, die nach dem Kriege erstellt wurde. Der Welt-Almanach von 1938 gibt die Gesamtzahl der Juden mit 15.588.259 an. Aber nach dem Kriege schreibt am 25. Februar 1948 die New York Times, daß die Anzahl der Juden in der Welt mit einem Minimum von 15.600.000 und mit einem Maximum von 18.700.000 anzusetzen sei. Ganz offensichtlich machen diese Zahlen es unmöglich, daß die jüdischen Kriegsverluste mehr als einige Tausend betragen. 15.500.000 im Jahre 1938, weniger der angeblichen 6.000.000, verbleiben 9.000.000. Die Zahlen der New York Times würden damit bedeuten, daß die Juden in der ganzen Welt 7.000.000 Geburten in diesen 10 Jahren hatten, also ihre Anzahl beinahe verdoppelt hatten. Das ist praktisch unmöglich undlächerlich.”
Quelle: Gerd Honsik – Freispruch für Hitler
.
