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Die Reichsgründung im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles, am 18. Januar 1871

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Die Reichsgründung am 18. Januar 1871 durch die Proklamation Wilhelms I. zum Deutschen Kaiser, war der vorläufig abgeschlossene Prozess zur Entstehung des Deutschen Reiches. Zeitgeschichtlich wurde es als das so genannte „zweite deutsche Reich“ nach dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bezeichnet.

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Die Revolution von 1848, der Deutsche Krieg gegen Österreich von 1866, die Gründung des Norddeutschen Bundes und der Deutsch-Französische Kriegvon 1870/71 schufen die wesentlichen historischen Voraussetzungen für die Reichsgründung. Nachdem die vier süddeutschen Staaten sich 1870 zum Eintritt in den Norddeutschen Bund bereit erklärt hatten und der preußische König den Kaisertitel in Versailles nach anfänglichem Zögern akzeptiert hatte, konnte die Reichsverfassung am 16. April 1871 in Kraft treten.

Sie definierte das Reich als konstitutionell-monarchischen Bund aus 22 Einzelstaaten und drei freien Städten. Der Reichstag – aus zunächst 397 direkt gewählten Abgeordneten – bildete das Parlament, in welchem nach den ersten Wahlen vom 3. März 1871, die Nationalliberalen klar dominierten. Die Einzelstaaten konnten ihre Stimme im Bundesrat geltend machen, dem Otto von Bismarck als erster Reichskanzler vorstand. Darüber hinaus hatte Bismarck die Leitung über die Exekutive inne, während dem Kaiser als Staatsoberhaupt, der Oberbefehl über das Militär zukam.

Überproduktion, Spekulation und eine allgemeine hektische Aktivität, prägten die Gründerjahre – die Anfangsjahre des neuen Deutschen Reiches – im wirtschaftlichen Bereich.

Die Proklamation erfolgte in Versailles, da Frankreich zuvor Deutschland überfallen hatte und der deutsche Sieg in diesem Kriege zugleich den Beginn des Deutschen Kaiserreiches markierte.

Datei:Proklamation Januar 1871.jpg

Die Bekanntmachung der Proklamation

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Der Reichsgründungstag

Der Reichsgründungstag oder auch Kaiserproklamationstag ist ein Gedenk- und Feiertag am 18. Januar, dem Tag der Reichsgründung von 1871, an dem erstmals ein deutscher Nationalstaat nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (1806) und der Gründung desDeutschen Bundes (1815) geschaffen wurde. Bismarck hatte innerhalb kürzester Zeit den „Flickenteppich“ Deutschland geeint und das Deutsche Reich maßgeblich mitgestaltet.

Der Reichsgründungstag wurde noch bis 1945 gefeiert, auch wenn ab 1942 aufgrund der Kriegswirren Staatsakte ausblieben. Der Gedenktag am 18. Januar wurde bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges in der Verordnung zur Durchführung des Reichsflaggengesetz unter Schutz gestellt, an diesem Tag war es Ämtern und Privatpersonen verboten, andere Flaggen als die Reichs- und Nationalflagge zu setzen.

Obwohl die Gründung des zweiten deutschen Reiches zu den wichtigsten Gedenktagen der deutschen Geschichte zählt, spielt er im offiziellen Alltag der Bundesrepublik Deutschland keinerlei Rolle und es finden daher auch keine staatlichen Feierlichkeiten statt. Burschenschaften und andere patriotische Verbindungen veranstalten alljährlich eine Feier (u.a. Reichsgründungskneipen) zum Gedenktag.

Datei:Briefmarke.jpg

Briefmarke von 1900: Reichsgründungsgedenkfeier 1896 im weißen Saale des Berliner Schlosses, nach dem Gemälde „Ein Reich, Ein Volk, Ein Gott“ von Friedrich Georg William Pape

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Ein Gemälde macht Geschichte

18. Januar 1871: Proklamation von Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles. Gemälde von Anton von Werner.

Uniformen beherrschen das Bild im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles (siehe rechts). Selbst Otto von Bismarck trägt bei der Kaiserproklamation den Waffenrock. Die symbolische Aussage des Reichsgründungsaktes und seiner Darstellung durch Anton von Werner ist eindeutig: Das deutsche Kaiserreich wurde von Fürsten und militärischer Führung geschaffen. Gewählte Reichstagsabgeordnete sind folglich nicht zugegen, wenngleich auch derReichstag den Reinigungsprozeß unterstützt und vorangetrieben hatte. So verstärkt sich in Deutschland die Erkenntnis, welche die gesellschaftlichen Verhältnisse im Kaiserreich nachhaltig beeinflussen wird: Wenn sich nur die richtigen Männer an der Spitze des Staates und der Armee finden, geht es mit Deutschland voran. Der Reichsgründungstag wird künftig zum Feiertag.

Das Ölbild Anton von Werners prägte das Geschichtsbild von Generationen. Der Künstler fertigte verschiedene Versionen des Gemäldes an – die Erste im Jahr 1877 - und nahm sich dabei Freiheiten, die den Mythos vom Reichsgründungsakt unterstreichen. So stellte er Otto von Bismarck zuletzt in weißer Uniform dar, obwohl der Reichsgründer im hellblauen Waffenrock erschienen war. Die weiße Uniform sollte den Kanzler deutlicher hervortreten lassen.

Dem Fürsten Bismarck
Du gehst von deinem Werke,
dein Werk geht nicht von dir.
Denn wo du bist, ist Deutschland,
du warst, drum wurden wir.
Was wir durch dich geworden,
wir wissen’s und die Welt -
was ohne dich wir bleiben,
Gott sei’s anheim gestellt.
Ernst von Wildenbruch zu Ehren „des Reiches starken Waffenschmieds“, März 1890
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Noch vor Beendigung des Krieges mit Frankreich konnte Bismarck in intensiven Verhandlungen die Vertreter der süddeutschen Staaten überzeugen: Hessen und Baden traten Anfang November 1870, Bayern und Württemberg Ende November dem Norddeutschen Bund bei. Für Bismarck war klar, dass der Name für dieses neue Gebilde „Deutsches Reich “sein und dass sein Oberhaupt, Preußens König, den Titel „Kaiser” führen musste.

Für das Zustandekommen dieses Kaisertums hatte Bismarck geschickt vorgearbeitet. Er hatte König Ludwig II. von Bayern (1864-1886) in einem vertraulichen Brief überredet, den für die Kaiserkrönung erforderlichen Antrag zu übernehmen und einen unterzeichnungsfertigen Entwurf dazu seinem Brief beigelegt. Schließlich hatte er dem zögernden Bayernkönig die Einwilligung mit der Zusage einer jährlichen Zuwendung von 300 000 Mark aus der diplomatischen Geheimkasse erleichtert. Aber König Wilhelm war zunächst keineswegs bereit, den Kaisertitel anzunehmen, darin seinem Bruder ähnlich. Für ihn gab es nichts Höheres als den Rang eines Königs von Preußen.

Bis kurz vor dem Beginn des Festaktes im Spiegelsaal des Versailler Schlosses stritten der König und sein Kanzler über die Frage, ob es „Kaiser von Deutschland”, „Deutscher Kaiser” oder „Kaiser der Deutschen” heißen sollte. Der Preußenkönig war über seinen Kanzler so verärgert, dass er, nach der feierlichen Kaiserproklamation, Bismarck, der sie verlesen hatte und allein vor ihm stand, ignorierte, an ihm vorüberging und den hinter ihm stehenden Generälen die Hand gab.

Die Kaiserproklamation im winterlich kalten Spiegelsaal von Versailles hatte den Stil einer militärischen Kundgebung. Sie vollzog sich darum nicht so glänzend, staatsmännisch und wohlgeordnet, wie sie Anton von Werners (1843-1915) berühmtes Gemälde zeigt. Aber so ging sie in das Bewusstsein der Deutschen ein, begleitet von den Worten der Proklamation, die Bismarck verfasst und verlesen hatte und in denen sich der Kaiser verpflichtete,

„den Frieden zu wahren, die Unabhängigkeit Deutschlands, gestützt auf die geeinte Kraft seines Volkes, zu verteidigen. Uns aber und unseren Nachfolgern an der Kaiserkrone wolle Gott verleihen, allzeit Mehrer des Deutschen Reiches zu sein, nicht an kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern und Gaben des Friedens, auf dem Gebiet nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung”.

In der Begeisterung für Kaiser und Reich war sich die überwiegende Mehrzahl der Deutschen einig, auch wenn das neue Kaisertum durch eine Art „fürstlichen Staatsstreich” Bismarcks entstanden war. Die Vertretung des Norddeutschen Reichstages, welcher immerhin im Dezember 1870 beschlossen hatte, den Bund in „Reich” umzubenennen und das Bundespräsidium mit dem Kaisertitel auszustatten, wurde in Versailles erst nach zweitägiger Wartezeit, und sehr ungern, zum Kaiser vorgelassen. Die Abordnung führte Eduard Simson (1810-1899) an, der bereits als Präsident der Frankfurter Nationalversammlung den damaligen König Friedrich Wilhelm IV. im Namen des deutschen Volkes um die Annahme der Kaiserwürde gebeten hatte. Auch diesmal überbrachte die Abordnung eine Kaiseradresse:

„Vereint mit den Fürsten Deutschlands naht der Norddeutsche Reichstag mit der Bitte, dass Euer Majestät gefallen möge, durch Annahme der deutschen Kaiserkrone das Einigungswerk zu weihen.”

So schien das deutsche Kaiserreich von Anfang an eine doppelte Legitimation zu haben – durch das Parlament und die Zustimmung der Fürsten.

Die Verfassung des Reiches baute auf jener des Norddeutschen Bundes auf. Es war eine konstitutionelle Monarchie. Das oberste Organ des Reiches bildete der Bundesrat, die Vertretung der deutschen Fürsten. Dem Bundesrat stand der Reichstag als Volksvertretung gegenüber. Er wurde auf der Grundlage des Reichswahlgesetzes von 1849 gewählt, und zwar in freien, gleichen und geheimen Wahlen. Gesetze mussten von beiden Kammern gemeinsam beschlossen werden. Die eigentlichen Stützen der staatlichen Macht, Armee und Verwaltung, unterstanden jedoch nicht dem Reichstag. Er hatte auch keinen Einfluss auf die personelle Besetzung der Reichsregierung und auch keinen Einfluss auf die Außenpolitik. Oberster Beamte war der Reichskanzler, der vom Kaiser ernannt wurde und diesem allein verantwortlich war.

Tagebuchaufzeichnung des Kronprinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, Eintrag zur Kaiserproklamation 

„Nachdem Seine Majestät eine kurze Ansprache an die deutschen Souveräne laut und in der wohlbekannten Weise verlesen hatte, trat Graf Bismarck, der ganz grimmig verstimmt aussah, vor und verlas in tonloser, ja geschäftlicher Art ohne jegliche Spur von Wärme oder feierlicher Stimmung die Ansprache „An das deutsche Volk”. Bei den Worten „Mehrer des Reichs” bemerkte ich eine zuckende Bewegung in der ganzen Versammlung, die sonst lautlos blieb.

Nun trat der Großherzog von Baden mit der ihm so eigenen, natürlichen, ruhigen Würde vor und rief laut mit erhobener Rechten: „Es lebe Se. Kaiserliche Majestät der Kaiser Wilhelm!” Ein donnerndes, sich mindestens sechsmal wiederholendes Hurra durchbebte den Raum, während die Fahnen und Standarten über dem Haupte des neuen Kaisers von Deutschland wehten und „Heil dir im Siegerkranz” ertönte. Dieser Augenblick war mächtig ergreifend, ja überwältigend und nahm sich wunderbar schön aus. Ich beugte ein Knie vor dem Kaiser und küsste ihm die Hand, worauf er mich aufhob und mit tiefer Bewegung umarmte. Meine Stimmung kann ich nicht beschreiben, verstanden haben sie wohl alle; ja selbst den Fahnenträgern habe ich eine unverkennbare Gemütsbewegung angesehen.

Nun brachten die Fürsten, einer nach dem andern, ihre Glückwünsche dar, welche der Kaiser mit einem freundlichen Händedruck entgegennahm, worauf eine Art Defiliercour stattfand, die jedoch des unvermeidlichen Gedränges wegen keinen rechten Charakter hatte. Der Kaiser schritt darauf zunächst an den Fahnen und deren Trägern entlang, trat dann von der Estrade herab an die vorn Stehenden heran und richtete beim Durchschreiten des Saales einige Worte im Vorübergehen an die zu beiden Seiten stehenden Offiziere und Mannschaften. Ich hatte der Musik befehlen lassen, sobald der Kaiser sich zum Verlassen des Saales anschickte, den Hohenfriedberger Marsch zu spielen, so dass Seine Majestät unter diesen herrlichen Klängen von der Versammlung schied, worauf er, von dem Hurra der Stabswache begrüßt, das Schloss verließ…”

Datei:Ernst Herter - Reiterstandbild des deutschen Kaisers Wilhelm I..jpg

Standbild an der Langen Brücke in Potsdam, geschaffen von Ernst Herter

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Quellen: Metapedia, ammermann.de

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Anmerkung der Blogbetreiberin

Ich weise darauf hin, dass dieser Artikel lediglich der Darstellung eines historischen Ereignisses dient. Dieser Artikel soll unter keinen Umständen irgendeine Gültigkeit der 1871-er Verfassung oder dergleichen untermauern.

Die einzig gültigen und legitimen Gesetze in diesem Land sind jene mit Stand 7. Mai 1945. Alles davor ist völkerrechtlich absolut null und nichtig.



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