Mit der Kapitulation der deutschen Streitkräfte am 8. Mai 1945 sowie der „Gefangennahme“ der letzten deutschen Reichsregierung unter Dönitz wurde die Souveränität und Hoheitsgewalt Deutschlands von den Besatzern beseitigt. Das gesamte Reichsgebiet wurde von den Siegermächten militärisch besetzt.
Auf bayerischem Gebiet hatte die amerikanische Besatzungsmacht schon im Mai 1945 eine bayerische Regierung eingesetzt. Ausschließlich die Militärregierung unter Führung von US-General Lucius D. Clay entschied darüber, ob Länder gegründet, welche Parteien zugelassen und wann Wahlen abgehalten wurden. Dieser US-General signalisierte im Herbst 1945 die Vertreibung aller Deutschen aus Ostdeutschland (Schlesien; Pommern u.s.w.) Sudetenland (Tschechoslowakei) und Ungarn. Am 19. September 1945 entstanden innerhalb der amerikanischen Besatzungszone per Anordnung völkerrechtswidrig die ersten drei Länder: Bayern ohne Pfalz, Groß-Hessen und der Kunststaat Württemberg-Baden (1952 mit Württemberg-Hohenzollern und Baden aus der französischen Besatzungszone zu Baden-Württemberg vereint).
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Das Spitzenpersonal, die vermeintlichen Ministerpräsidenten, suchte US-General Clay persönlich aus. Gelegentlich lud er die Männer ins Hauptquartier der US-Streitkräfte im Gebäude der I.-G.-Farben in Frankfurt am Main ein. Die US-Besatzer übten allumfassende Macht aus. Weil der erste von der Militärregierung am 28. Mai 1945 eingesetzte (Temporary Minister-Präsident for Bavaria) Ministerpräsident „Fritz Schäffer“, die Erwartungen nicht erfüllte, bestellten die US-Militärs am 28. September 1945 ihn und zwei seiner Minister ein. Der aus dem Schweizer Exil zurückgekehrte Wilhelm Högner (SPD), ein ehemaliger Reichstagsabgeordneter, mußte ebenfalls erscheinen.
Ein US-Oberst empfing die einberufenen Herren hinter einem Schreibtisch, umgeben von Offizieren mit Stahlhelmen. Die Deutschen hatten sich im Halbkreis aufzustellen. Der Offizier machte es kurz:
„Sie, Herr Fritz Schäffer, Ministerpräsident von Bayern, sind hiermit abgesetzt. Hier ist Ihr Brief.“ Dann wandte er sich an den Sozialdemokraten: „Sie Herr Dr. Wilhelm Högner, werden hiermit zum Ministerpräsidenten von Bayern ernannt. Hier ist Ihr Brief. Haben die Herren noch etwas zu sagen?“ Die Herren verneinten gehorsam.
Am 28.9.1945 verkündete der Oberbefehlshaber der amerikanischen Streitkräfte General Eisenhower seine Proklamation Nr. 2 vom 19.9.1945, deren Artikel I lautet:
„Innerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet, die von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden.“
Im Auftrag der Militärregierung trat im März 1946 ein improvisierter Verfassungsausschuß zusammen, der nach einem vom damaligen Ministerpräsidenten Högner ausgearbeiteten Entwurf einer bayerischen Verfassung im wesentlichen annahm. Im Juli des gleichen Jahres begannen die Beratungen der am 30.6.1946 angeblich vom bayerischen Volk gewählten Verfassungsgebenden Landesversammlung über den Verfassungsentwurf. Mit einem Schreiben ihres Militärgouverneurs vom 24.10.1946 genehmigte die amerikanische Militärregierung für Deutschland die sog. bayerische Verfassung. Am 26.10.1946 wurde die Verfassung mit 136 gegen 14 Stimmen angenommen. Die bayerische Verfassung wurde angeblich durch Volksentscheid vom 1.12.1946 mit Mehrheit gebilligt und nach der Ausfertigung durch den Ministerpräsidenten am 2.12.1946 und der Verkündung im Gesetz und Verordnungsblatt am 8.12.1946 angeblich in Kraft gesetzt. Einige Tage später am 16.12.1946 trat der Ministerpräsident Wilhelm Högner zurück. Warum wohl?
Um den Anspruch auf den Titel eines Staates zu haben, bedarf es den felsenfesten Nachweis, daß ein Land für seine Zukunft selbstständig und souverän handeln kann und muß, will es die Zukunft seines Volkes nicht verlieren. Leider weit gefehlt.
Erst viele Jahre später wurde aus dem Verwaltungsgebiet „Bayern“ der Begriff „Freistaat Bayern“ vorgetäuscht. Eine Gründungsurkunde für einen „Freistaat Bayern“ existiert nicht, weil es diesen vermeintlichen Staat nicht gibt. Den Bayern ist nur ein Verwaltungsgebiet der amerikanischen Besatzungsmächte. Ein Friedensvertrag fehlt bis heute.
Und dieses widerspenstige Bayern, hat in der Sitzung vom 19. auf den 20. Mai 1949 auch noch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit 101 gegen 64 Stimmen, also mit einer klaren Mehrheit abgelehnt.
Was z. B. bedeutet in Art. 180 der Bayerischen Verfassung: „Bis zur Errichtung eines deutschen demokratischen Bundesstaates…“?
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Liegt es ganz einfach daran, daß wir bis heute keinen „demokratischen Bundesstaat“ haben?
Was sind wir eigentlich für ein „Staat“? Heißen wir „Deutsches Reich“, „BRD“, eventuell „Deutschland als Ganzes“ (Nach willkürlicher Festlegung der Alliierten in den Grenzen vom 31.12.1937), nur „Deutschland“, gar „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ oder wie schon im Grundgesetz in Artikel 127 erwähnt ein: „Vereinigtes Wirtschaftsgebiet“?
Unsere Bemühungen dieses mit den Vertretern der „BRD“ aufzuklären scheiterten an der Sprachlosigkeit der „Behörden“.
Wer sollte von denen schon so tapfer sein?
Wir können dieses hier auch nicht komplett besprechen, da es jeden Rahmen sprengen würde; wir können aber zumindest immer wieder auf Merkwürdigkeiten hinweisen.
Ist es Ihnen auch schon aufgefallen, daß die ehemaligen Behörden langsam „privatisiert“ werden!?
Da wurden die Arbeitsämter und Sozialämter gegen Job-Center und diverse Sozialfirmen getauscht. Diese sind in der Regel als GmbH strukturiert (ARGE GmbH usw.). Somit sind aus Antragstellern Kunden geworden. Aus Aktenzeichen wurden Geschäftszeichen und dergleichen mehr. Dabei wurde dies so geschickt angestellt, dass kaum jemand dagegen protestiert. Das tragische dabei ist jedoch, daß damit einhergehend Rechtsansprüche verloren gehen, die normalerweise in der Staatspflicht anzusiedeln sind.
Haben Sie diese Veränderungen denn nicht gesehen z.B :
Arbeitsamt = Agentur für Arbeit
Einwohnermeldeamt = Stadt… Bürgerservice
Sozialamt = ARGE GmbH
Gewerbeamt = Stadt… Abteilung Gewerbe
Oder allgemein:
Amt für… = Betrieb für…
Gerichtsurteile werden nicht mehr „Im Namen des Deutschen Volkes“, sondern nur noch „Im Namen des Volkes“ gesprochen. Der eigentliche Souverän, das Deutsche Volk, ist hier schon entmachtet!
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Auf unseren Briefmarken steht nicht mehr: „Bundesrepublik Deutschland“, sondern nur noch: „Deutschland“.
Auf der folgenden alten Briefmarke können Sie es sehen, und Sie sehen noch etwas, den Hinweis auf die Weimarer Verfassung, auf die auch im Grundgesetz bezuggenommen wird.
Wenn man an das erloschene Grundgesetz denkt, ist dieses Verfassung für uns auch gültig!
Wenn das Wörtchen wenn nicht wär…. , Sie kennen das.
Unsere Nachkriegsaufbaueltern nahmen die Alliierten beim Wort und unternahmen alle Anstrengungen, unverzüglich eine geeignete Regierung für Friedensverhandlungen zu bilden. Bezeichnenderweise kam für sie dabei die „Weimarer Verfassung“ nicht mehr in Betracht. Aus der Massenbewegung für die Einheit Deutschlands und einen gerechten Frieden war im Dezember 1947 der Deutsche Volkskongreß entstanden. Der von dieser Vertretung des deutschen Volkes gebildete Deutsche Volksrat, insbesondere der von ihm gegründete Verfassungsausschuß, arbeitete Richtlinien aus, die alle Wünsche berücksichtigten, die national gesinnte Kräfte an eine gesamtdeutsche Verfassung zu stellen hatten. Mit diesen Richtlinien, in denen die Grundgedanken der künftigen Verfassung bereits festere Formen angenommen hatten, trat der Deutsche Volksrat vor die Öffentlichkeit. Auf der 4. Tagung am 3. August 1948 wurden die Richtlinien angenommen. Die Ausarbeitung der eigentlichen Verfassung konnte beginnen. Im Oktober 1948 wurde der Verfassungsentwurf vom Verfassungsausschuß des Deutschen Volksrates gutgeheißen und dem deutschen Volk zur Stellungnahme übermittelt. Die folgenden Monate wurden zu einer historischen Periode. Zum zweiten Male nahmen die Deutschen selbst das Wort in Versammlungen der politischen Parteien, der demokratischen Massenorganisationen, der Betriebe, in den Zeitungen und im Rundfunk. Mehr als 9.000 Versammlungen, die sich ausschließlich mit dem Verfassungsentwurf beschäftigten, wurden durchgeführt. Über 15.000 Resolutionen gingen dem Deutschen Volksrat zu. Es wurden 503 Abänderungsvorschläge eingereicht. Als im März 1949 Otto Grotewohl den neuen Verfassungsentwurf dem Deutschen Volksrat unterbreitete, waren von den 144 Artikeln der Verfassung, 52 entsprechend den von der Bevölkerung unterbreiteten Vorschlägen geändert worden. Der Deutsche Volksrat stimmte dem Verfassungsentwurf am 19. März 1949 zu und überwies ihn dem Deutschen Volkskongreß zur Bestätigung. Die Initiative für diese Verfassungsbewegung ging von der sowjetischen Besatzungszone aus, da die Sowjets an einem Friedensschluß mit einem wieder handlungsfähigen deutschen Staat in Übereinstimmung mit den Potsdamer Beschlüssen interessiert waren. Die CDU u. CSU stand einer deutschen Souveränität feindselig gegenüber. Der 3. Deutsche Volkskongreß bestätigte „einhellig“ mit 2.010 Abgeordneten, die aus allgemeinen, geheimen und direkten Wahlen hervorgegangen waren, am 30. Mai 1949 die Verfassung in der Reichshauptstadt Berlin. Aus der sowjetischen Besatzungszone waren 1400 Abgeordnete gekommen und 610 aus der Westzone. (vgl.: das Bonner Grundgesetz wurde am 08.05.1949 mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen). Der Verfassungsbildungsprozeß erstreckte sich also auf alle Besatzungszonen. Damit ist diese Verfassung die einzige, die sich das deutsche Volk in breiter Mitwirkung selbst gegeben hat. Sie enthält auch das Recht auf Volksbegehren und Volksentscheide, worin eine besondere Gefährlichkeit für die Feinde des deutschen Volkes besteht.
Diese Verfassung wurde also am 30. Mai 1949 bestätigt, das Grundgesetz der „BRD“ am 08. Mai 1949 angenommen. Da im Grundgesetz im Artikel 146 aber steht:
GG Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Da diese Verfassung ja bereits vorhanden war, hätte das Grundgesetz sofort wieder durch diese Verfassung ersetzt werden müssen.
Es ist festzustellen, daß sowohl Adenauer als auch das Team Kohl/Genscher die Deutsche Einheit nicht wollten und verhindert haben.
Um diesen Problemen mit der rechtlichen Position des Deutschen Reiches, allen völkerrechtlichen Unstimmigkeiten, angefangen mit dem Versailler „Vertrag“, zu entgehen, mußte der „Lissabon-Vertrag“ her.
Nur: Dieses ist ein Staatsstreich gegenüber dem einzigen Souverän, dem Deutschen Volk!
Wie sehr das Recht in der „BRD“ mit Füßen getreten wird, können Sie dem Antwortschreiben des Bundespräsidialamt entmehmen.
Zwar wird hier noch bestätigt, daß das Bundesverfassungsgericht entsprechende Urteile gefällt hat, doch schreibt Herr Pieper im Auftrag des Bundespräsidenten von einer in der Praxis eher bedeutungslosen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.
Außerden ist die „Bundesrepublik Deutschland weder souverän noch handlungsfähig und schon gar nicht „wiedervereinigt“!
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Quelle: Kaiserkurier
